ich habe vor, mein Chiptuning wieder rückgängig zu machen.
Natürlich habe ich die ganze Sache eintragen lassen.
Aber bekomme ich die Eintragung nun wieder gelöscht?
Der Wagen besitz ja wieder seine Ausgangswerte!
Wie ist dabei vorzugehen? Oettinger hat sich dazu noch nicht geäußert!
Vielen Dank!
also aus dem rein logischen Aspekt würde ich sagen, braucht die Versicherungen ja (sofern du es damals angegeben hat) wieder den ursprünglichen Leistungswert deines Autos damit die Versicherungsbeträge neu berechnet werden können. Dazu braucht die Versicherung, zumindest unsere den neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbesch. Teil 1).
Meine Versicherung hat Leistungssteigerungen in ihren AGBs erlaubt. Von daher interessiert sie es nicht.
Aber laut TÜV müssen alle technischen Änderungen sofort eingetragen werden. Das müsste dann doch auch auf die Leistungsrückstufung gelten.
Reicht es, wenn mir der Tuner ein "Zeugnis" gibt, wo er die Rückstufung bestätigt?
Schrieb vom tuner, daß der AUDI Originalzusatnd wiederhergestellt wurde. Damit zum TÜV und mit deren Wisch zur Zulassungsstelle.
Der Vollständigkeit halber: Das (ehemalige) Chiptuning mußt du dennoch bei einem eventuellen Verkauf angeben. Würdst du es verschweigen, kann der käufer daraus ne arglistige Täuschung machen und du sitzt ganz schön in der Tinte.
Weshalb hast du denn zurückrüsten lassen? Unzufrieden oder Versicherung zu teuer oder …?