Leider ereilte mich diese Woche eine traurige Nachricht: Mein DSG hat einen Lagerschaden. Kostenpunkt für die Reparatur: CHF 5000 (€ 4000). Mein A3 3.2 von Oktober 2004 hat nun knapp 175'000km runter. Alle 30'000km war mein Auto in einer offiziellen Audi-Werkstatt. Sämtliche Rechnungen habe ich jeweils prompt bezahlt. Doch der Werkstatt ist ein Fehler unterlaufen. Anstatt sich an den Wechselintervall beim Getriebeöl (DSG) ein zu halten, wurde das Öl erst korrekt bei 60'000km gewechselt, doch dann wurde bis km 150'000 gewartet.
Nun ist mindestens ein Lager am Ende des Lebenszyklus und die Werkstatt sieht keinerlei Zusammenhang mit dem vergessenen/verspäteten Ölwechsel. Die Garage hat sich weder entschuldigt noch eine Begründung, warum der Wechsel einmal ausgesetzt wurde.
Auch eine Beteiligung an den Reparaturkosten wird abgelehnt. Wenn ich ihnen ein Verschulden nachweisen könne, liesse sich über Entschädigung sprechen. Es sei eben ein "altes" Auto, da müsse eben mit sowas gerechnet werden.
Natürlich ist die Garantiezeit schon längst abgelaufen. Doch muss das einfach hingenommen werden?
Was haltet ihr davon? Ist das im Sinne von Audi?
Ist ja kein Einzelfall dass die dsg Getriebe bisi Lagerprobleme haben und wer sich entschuldigt ,hat was falsches gemacht ! Eher ist es aber so dass du drauf achten musst ob auch alles gemacht wurde und imm Service Heft abgestempelt ist … Bin mir nicht sicher aber beim golf5 steht es in der Bedienungsanleitung was Wan wie wo gemacht werden muss …
In der Werkstatt wurde mir erklärt, dass keinerlei Probleme mit den Lagern des DSG bekannt sind. Die Diagnose macht ein unabhängiger Automaten-Spezialist.
Muss ich die Werkstatt kontrollieren und auf korrektes einhalten von Serviceintervalle überprüfen? Klar kann es nicht schaden, doch bei dem Stundenansatz den ich bezahle, kann ich auch ordentliche Arbeit erwarten!
Alter Verwalter!!!
Also wenn ich das Auto in eine Audi-Werkstatt gebe erwarte ich auch dass alle Wartungs- und Reperaturpunkte gemacht werden!!! Schließlich sind das die "Profi's"… wenn die so einen Ölwechsel "vergessen" und dann ein Schaden entsteht würde ich mir schon mal Rechtlichen Rat von einen Fachanwalt bzw. vom ADAC oder einen anderen Automobilklub einholen…
Ja vom ADAC ! Moment ich geh mal schnell imm Keller evtl. Gibt es vom ADAC auch eine Umfrage odr Statistik zum Thema dsg Haltbarkeit …
probier halt mal da dein glück die dq200 7 gang getribe wurden zumindest wegen ölproblemen zurückgerufen und von syntetischen auf mineralisches öl umgestelt