Hallo mal wieder
Ich hab ein paar blöde Fragen zum Thema Seitenairbag:
Ich muss im Rahmen eines Projektes meinen Beifahrersitz temporär ausbauen.
Da ich, sollte etwas schief gehen, dann u.U. für eine kurze Zeit ohne den Beifahrersitz fahren müsste, stellt sich mir die Frage, ob es denn
- legal ist ohne Beifahrersitz zu fahren
- Einen Fehler im Airbagsteuergerät gibt (es sitzt ja auhc keider auf dieser seite)
- Der Fehler gelöscht werden kann (mit VCDS) bzw er selbst nach Korrektur verschwindet
- Es legal ist eben ohne Sitz und mit Fehler zu fahren - also erlischt durch Airbagfehler die Betriebserlaubnis wg nichtiger Verkehrssicherheit oder so?
Und 5. noch, ob die anderen Airbags dann funktionieren würden
Gern auch weitere Bedenken äußern.
Danke und Gruß,
Alex.