ich bin gerade ein klein bisschen am verzweifeln, eventuell erbarmt sich ja einer von euch und hilft mir auf die Sprünge.
Ich möchte mir neue Felgen für den Sommer bestellen, habe mich auch ein bisschen mit der Materie auseinandergesetzt und habe dann letztendlich folgendes ausgesucht:
1000122852 Wheelworld WH11 8x18 ET45 5x112
1000199328 ATLAS 225/40 R 18 XL 92W SPORT GREEN
Es hört sich für mich so an, als müsste das auf das Auto passen.
Bei der Bestellung allerdings kam direkt danach eine Mail mit Auflagen.
[i]
zu Ihrer Bestellung: 34351
Bitte Beachten Sie folgende Auflagen: K1c K56 A01
Die Erklärung der Auflagen können Sie in dem im Anhang befindlichen Gutachten nachlesen.
Falls Sie trotz der laut Gutachten erforderlichen Auflagen Ihre bereits getätigte Bestellung aufrecht erhalten möchten, senden Sie eine Mail mit folgendem Wortlaut und unter Angabe Ihrer Bestellnummer an[/i]
Daraufhin soll ich zum Abschluss der Bestellung den Satz
[i]
„Hiermit bestätige ich gegenüber der Firma XY, dass mir die laut Gutachten erforderlichen Auflagen bekannt sind. Das entsprechende Gutachten wurde mir übermittelt.
Ich bin mit der Zusendung der bestellten Ware einverstanden.“[/i]
per Mail an die Firma schicken.
Das hört sich ja fast so an, als wäre die Bestellung für mein Auto nicht geeignet.
Ist das ein Standard Prozedere und ich kann problemlos bestellen, oder könnte das zu Problemen führen und ich muss unter Umständen das schöne Auto verschandeln, damit es passt?
Und was sind das jetzt konkret für Auflagen ? Wenn's da nur um die Reifenabdeckung oder sowas geht ist das doch ganz normal. Ich vermute da gehts nur darum das die Firma den Aufwand vermeiden möchte wenn jemand die Dinger bestellt und dann zurückschickt weil er die Kotflügel nicht bearbeiten will oder sowas.
Gutachten lesen und oder uns bereitstellen, nachschauen ob´s passt und der Firma eine Mail schicken.
Denke die Firma hatte schon genug Idioten die nicht lesen können und einfach mal falsche Reifen Felgen Kombi zum Tüv los sind und anschließend beschwert haben. Ist eine Absicherung damit die nicht haften.
k1c:
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K56
Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Offtopic und ungefragt: Die Reifenwahl würde ich evtl. nochmal überdenken Zwar holen die LowBudget Reifen im Gegensatz zu früher deutlich auf, am Reifen zu sparen ist aber glaube ich kein guter Deal.