Das ist korrekt, da steht aber auch, dass dies für die 6x17" ET48 Felgen gilt.
Der TE möchte das Ganze aber auf 7,5x17" ET56 Felgen fahren. Da muss man dann die Einzelabnahme machen.
@mgor warum sollte man bei 16" 205er Reifen fahren dürfen und bei 17" nicht? So lange es Reifen mit passende m Traglast- und Geschindigkeitsindex sind sehe ich keinerlei Probleme für eine Eintragung.
Man kann allerdings nicht, wie weitläufig geglaubt einfach von kleineren Dimensionen die Traglast- und Geschwindigkeitsindizes übernehmen. Weil man beispielsweise einen Reifen mit Geschwindigkeitsindex V (240km/h) nur mit 91% seines Traglastindizes belasten darf.
Kenne Probleme mit Felgen noch aus meinen Daihatsu Zeiten. Da waren viele dabei die Einzelabnahmen machen mussten, weil es einfach keine Felgen mit Gutachten gab.
Servus Männer,
ich hab heute die Eintragung bekommen . Ist wie oben beschrieben ne Einzelabnahme gewesen (47,80 €).
Hatte nur die Traglastbescheinigung dabei für die Felge und das hat diesemal gereicht ;).
Der Prüfer wollte nicht mal eine Gutachten für eine Vergleichsfelge mit den gleichen Dimenssionen.
Merke: Wenn es beim tüv nicht klappen sollte, einfach mal den in der nächsten Stadt anfaren
sehr schön so wie ich es mir gedacht habe. Manche Prüfer sind echt mal was anderes als standart zu machen. Und mal ganz ehrliches sind doch keine 20 Zoll Felgen auf einem VW Fox um die es ging:hammer:
das hab ich mir auch gedacht. Ich bin ziemlich verägert gewesen wo er meinte, " wenn Sie Spurplatten montieren würden, könnten sie das ET der Vergleichsflege erreichen welche er in seinen Rechner hat".