Ich heiße Alex, bin 27 und habe seit 05.2017 einen A3 8P Sportback. Werde mich und mein Auto bei Gelegenheit aber noch richtig vorstellen
Ich habe eine Frage, zu der Ich noch keine Antwort finden konnte. Mein linker Xenonscheinwerfer hat einen kleinen Riss oben, aber mit großer Auswirkung… wenn richtig feuchtes Wetter ist, dann wird der Scheinwerfer so richtig feucht innen, dass sich sogar Wassertröpfchen bilden und die Scheibe runterlaufen. Letztens ist mir sogar aufgefallen dass die Linke Xenon Linse im Vergleich zu der rechten milchig wirkt, also nicht so klar.
Wollte eigentlich nur die Scheibe wechseln aber finde da nix separat erhältliches.
Nun habe ich mir überlegt einen Halogenscheinwerfer zu nehmen und von diesem die Scheibe auf meinen Xenon-Scheinwerfer zukleben. Die Frage ist deshalb die, ob die Scheibe von Xenon Scheinwerfer und Halogen Scheinwerfer identisch sind ?!
Mit dem Scheibentausch an sich kenne ich mich gut aus, habe jahrelang Golf 4 Xenon und Halogen Scheinwerfer geöffnet, umgebaut, lackiert und wieder abgedichtet. Daran sollte es nicht scheitern.
"Hauptproblem" wird sein, das die xenon eine andere e-nr drauf haben als die halogen…wenn du jetzt nen mäckeligen tüv prüfer erwischt, könnte er dies beanstanden.
Beim A3 8L war es so, dass die Streuscheiben vom Halogen- und Xenonscheinwerfer identisch sind und somit auch die Zulassungsnummern auf beiden Scheiben draufstehen. Sprich: Der Halogenscheinwerfer hat auch die Zulassungsnummer für Xenon.
Ich denke, dass es beim 8P nicht anders sein wird, weil sonst müsste man ja unterschiedliche Streuscheiben nur wegen der Zulassungsnummer produzieren…
Meim Prüfer ist eigentlich locker drauf… denke nicht das er da was sagen würde. Habe aufm Golf 4 Xenonscheinwerfer gefahren ohne ALWR aber mit SWRA, das hat ihm auch gereicht.
Aber von der Form müssten die gleich sein meint ihr ?