[8P] 8,5x19" ET40 TÜV problem?! (+bild)

Hallo,

habe heute meine tn1 8,5x19 et40 225/35 bekommen … bin super gluecklich … aaaaber …
ich war noch nicht beim tüv und habe auch ein wenig bedenken…
!!! die vordere felge schaut aus dem radkasten?! !!!
auch wenn es nur ca 0,5 cm sind … komm ich damit so durch?

dann würde ich noch gerne wissen…
wenn ich zum tüv fahre wegen den reifen/felgen kontrolliert er dann auch andere sachen? sprich allroundcheck mit licht & co.?

danke

gruß

naibaf

Hallo.Erstmal schöne Felgen,muß ich sagen.

Also normalerweise schaut sich der TÜVer nur die Sachen an,die er eintragen soll.So wars bei mir jedenfalls immer.Bei einem Auto deines Jahrgangs sollten keine weiteren technischen Mängel vorhanden sein:cool:

lG Ecki

Also bei meiner Eintragung hat er auch geprüft, ob die ganzen "Lichter" funktionieren usw.

Hat auch gemeckert, dass eine Standlichtbirne den Geist aufgegeben hat.

hi!

ausprobieren. ich denk bei 0.5cm wirds nicht so tragisch sein, hätte meine felgen sonst auch nicht drauf bekommen. es darf bloß keine lauffläche rausstehen. ich habe gesagt bekommen: wenn die lauffläche innerhalb des radkastens ist, hast du glück. ansonsten musst du ziehen lassen und dann wirds teuer o.O

gute nachricht: allround check gibts keinen.

Liebe grüße,

Jule

Felge darf raus stehen, sogar die seitenflanke des reifen nur das Profil des reifens dar nicht raus stehen … aber das sollte bei dir kein Problem sein …

Also ich habe auch die Tomason TN1 8,5x19" ET 40 drauf und hatte keine Probleme bei der Eintragung.

@LutzKache
Das ist mir neu, das war soviel ich weiß damals mal so. Jetzt darf die Felge nicht mehr über die Lichtkante das Kotflügels stehen.
Lasse mich da aber auch gerne belehren.

Ich habe die selben Dimensionen wie du, nur mit 235er Reifen. Gab keine Probleme, alles gut :slight_smile:

LG Pat

cosmik hat recht.:bummsen: seit 2009 gibts da ne neue regelung. uns wurde erklärt, dass viele autos deshalb heute nie mehr ihre eintragung bekommen würden und aaangeblich (laut felgen-verkäufer) darf die polizei auch verlangen, dass se runter kommen selbst wenn der tüv (ein auge zudrückt?) und solche räder die so weit rausstehen doch zulässt. aber wer weiß obs stimmt, uns wurds so erzählt aber kann man nem verkäufer trauen? :crazy: aber in dem fall hier wirds ja kein thema sein. :wink:

Also ich hab meine Felgen vorletzte Woche eintragen lassen, die stehen nicht gerade wenig über den Kotflügel heraus, war absolut kein Problem!
Das Einzigste was er gemacht hat waren Fotos zur Archivierung, da die Prüfstelle schon erhebliche probleme gehabt hatte, weil irgend jemand dort hat etwas eintragen lassen, es wieder modifiziert hat und bei der Polizeikontrolle behauptet hat das wäre alles genau so dort abgenommen worden.
MfG

Ich hab zwar nur 18", aber bei mir schaut ein wenig die Lauffläche raus, der Tüver lies das auch durch weil es vllt 0,5 cm waren, und er meinte das kann mit einer anderen Reifenmarke ganz anders aussehen.

Hallo!

Mach mal ein Bild von oben auf den Radkasten, damit man den Überstand mal richtig sieht. Steht das Profil des Reifen außerhalb des Radkasten, muss der Prüfer blind sein wenn er die Räder so abnimmt.

Gruß

Raoul

Also mein Reifen steht auch 5mm raus (VA). Davon sieht man 1mm Profil.
Die Polizei hat letztens nichts gegen gesagt und der TÜV-Prüfer (TÜV Nord,…haben bei uns den Ruf pingelig zu sein!) beim eintragen auch nicht.

Gruß Pat

Hab genau die Selben Masse wie du mit den MAM MT2 (Gallerie)
hatte erst probleme mit dem TÜV. Musste die schraube hinten raus drehen und das plastik weg schneiden, bin dann wieder zum TÜV gefahren… hat immer noch gemekert… hat mir gesagt ich soll bördel! -.- bin dann zum DEKRA gefahren und wurde ohne Probleme eingetragen.

Ich war auch letzte Woche beim TÜV und habe meine neuen Felgen eintragen lassen.
Original Audi A5 Felge in 8,5x19 ET32 mit 20mm Spurplatten pro Seite mit 225/35 19 Reifen.
Das Profil ist abgedeckt und die Flanke steht raus. Eintragung kein Problem.
Mein TÜV Prüfer sagte mir das es zweierlei Möglichkeiten des Eintragens gibt.

  1. Man kann nach EU Recht eintragen, da ist es so OK wie es bei mir ist.
  2. Man kann nach STVZO eintragen, da MUSS die komplette Felge im Radkasten stehen.
    Wie er das allerdings entscheidet nach was er einträgt hat er mir nicht gesagt.