Hi habe mir felgen gekauft, da mit meine S3 felgen zu öde wurden ( Ja ich weiß schande über mein haupt )
die S3 sind 7,5x17
die neuen 8x17
heute mal draufgesteckt und festgestellt was ich eigentlich schon vermutet hab ( siehe bild)
is das zu breit ums eingetragen zu bekommen, liegts im ermessen des tüv prüfers oder geht das ohne probleme weil nur die reifen nicht übern kotflügel rausragen dürfen?
kommt eigentlich auf den tüver drauf an, fahr zu dem hin zeig ihm das Bild, er wird dir sagen ob das ok ist oder nicht, das ist von tüver zu tüver unterschiedlich, aber normalerweise, laut meinem wissenstand sollte das locker gehen, hauptsache es schleift nichts
also hab heute mitm tüv-kumpel auf arbeit geplaudert aussage war folgende
"wenn du von der radmitte 10-15cm nach oben gehst und dann dort schaust ob die lauffläche des reifens in der höhe noch bedeckt ist geht des klar…
ob der felgenrang übersteht is erstmal nicht so wichtig solange die lauffläche unter den kotflügeln bleibt
Ist das Bild in voll eingefedertem Zustand gemacht worden? Wenn eine "normale" Reifengröße aufgezogen wird, sehe ich da keine Probleme…soweit man das auf dem Bild eben beurteilen kann.
Ganz streng genommen nach EG-Recht darf das Felgenhorn nicht mehr überstehen. Letztendlich ist das aber immer noch "Ermessenssache" vom jeweiligen Prüfer, der bislang noch nach nationalem Recht (STVZO), beurteilen darf…und laut dem darf das Horn wohl noch "etwas" raus stehen, soweit ich weiß.
Genau sieht es auch aus. "früher" musste die Lauffläche abgedeckt sein, jetzt die ganze Felge, aber in einem kleinerem bereich. Hab die offiziellen TÜV Zeichnungen auch irgendwo da, bin aber ehrlich gesagt jetzt zu fual die zu suchen.