[8L] Winterreifen Freigabe 195/60 R15 88T

Hallo Leute,

habe mir ja vor nem Monat den A3 gekauft mit montierten Winterreifen.

Habe eben mit entsetzen festgestellt, das die Reifen die drauf sind garnicht eingetragen sind.

Im Fahrzeugschein stehen 195/65 R15 90V.

Montiert sind allerdings 195/60 R 15 88T.

Laut rechner ist die Abweichung des Abrollumfangs ca. 3%.

Wo bekomme ich nun eine "Freigabe" für diese Reifen ?

Gruß
Kai

Traglast liegt bei 560 kg pro Reifen…musst mal sehen, ob das bei Deinem 1.8T überhaupt reicht…

Aber ansonsten sehe ich für eien Freigabe schwarz…entweder 185/65 oder 195/65 darfst Du fahren. Absolute Klarheit gibt Dir aber ein kurzer Anruf beim TÜV…aber 3% ist schon sehr viel…

Wie bekomme ich das mit der Traglast raus ??

Ist das einfach Achlast geteilt durch 2 ?

Max. Zulässige Achslast sind bei mir 955 bzw. 930 kg.

Der Händler bei dem ich gekauft habe sagt ich soll zum TÜV, fragen ob ich mir das eintragen lassen kann (günstiger als 4 andere Reifen)

Gruß Kai

ich gehe davon aus, das man die Größe eintragen lassen muss…
560Kg reichen locker. Dürfte wohl kein A3 8L geben, der schwerer ist.

Ich würde beim Tüv anrufen. Hab ich auch mal gemacht. Ab ner bestimmten Abweichung in %, google mal nach, glaub 5 oder 7%, kannst du zum Tüv und Einzelabnahme machen. Heißt die fahren mit dem Auto, haben ein GPS-Gerät dabei, Navi o.Ä. Messgerät, und gleichen damit den Tacho ab. Liegt also im Ermessen des Prüfers ob er sagt das ist ok oder nicht.
Was das kosten soll, keine Ahnung, teurer als die 40€-Eintragung auf jeden Fall!

ok, aber es sind nur 3%.

Ich fahr jetz mal zum Tüv und frage. Ich werde berichten.

Wenn eintragbar lass ich das machen, zahlt ja der Verkäufer.
Reifen wechseln ist zuviel Akt.

Gruß
Kai

Wenn der Verkäufer zahlt auf jeden Fall eintragen auch per Einzelabnahme, mit 3% sollte es keine Probleme geben. Glaub das ist noch in der zulässigen Abweichung…

max 1 % größer als der größte und max 4 % kleiner als der kleinste in der Fahrzeug-BE genehmigte Abrollumfang.

§ 57 StVZO in Verbindung mit 75/443/EWG

ist also im Tolleranz bereich und nicht eintragungspflichtig…
du bist ja auch langsamer unterwegs, als mit den eingetragenen Reifen, darum eh Wumpe…

Eintragungspflichtig sind die Reifen allemal…!

hm hab mir die blöde EWG noch mal um die Ohren gehauen und das gammlige deutsche Recht…

Mozart hat Recht…
muss eingetragen werden, wird aber keine Schwierigkeiten geben…

GENAU ! :up:
immer wieder gerne der Hinweis auf http://www.a3-freunde.de/forum/t105103/8L-Muss-man-den-Stabi-eintragen.html#1020533, mein fred vom 18.12.09 um 09:54 Uhr wg. Stabi oder http://www.a3-freunde.de/forum/t99354/8L-Passen-die-Pedale.html#1105211, meine freds vom 30.09.10 um 17:42 Uhr und 20:01 Uhr wg. Pedalen
und so ist es auch mit Reifen, die nicht in der Zulassung (sprich Typgenehmigung) stehen, also für Deinen A3 nicht zugelassen sind.

[quote]
Reifen wechseln ist zuviel Akt.
[/quote] ???
Geh zum Verkäufer und lass ihn zugelassene Reifen montieren, jedenfalls gehts so (rechtlich) nicht, denn Du fährst ohne ABE - mit allen Konsequenzen (zivil-, straf- und owi-rechtlich) :rotekarte:

und der Hinweis auf § 57 StVZO passt nicht wirklich, denn da gehts nur um die Geschwindigkeitsanzeige, landläufig: der Tacho und der ist hier gar nicht das primäre Problem

taram taram, darum hinten dran noch die 75/443/EWG …
da wird auch auf die Räder eingegangen und die zulässigen (aber eintragungspflichtigen) Tolleranzen der Rad-Reifen-Kombinationen zu den vorgesehenen und eingetragenen in der Betriebserlaubnis…

Mein Hinweis war auch nur auf die Pflicht zum Eintragen gemünzt…ob es möglich ist, war davon völlig unberührt…dachte nur dass es zu viel Toleranz wäre…aber scheint ja zu gehen…

klugscheiss-Modus an
wenn schon, denn schon:
Nr. 2.2. Anhang II der Richtlinie 75/443/EWG regelt die Tachometerjustage und setzt hierzu eine 'normale Reifenausstattung' (d.h. keine M+S-Reifen) als Bestandteil der EU-Typgenehmigung i.S. der Richtlinie 70/156/EWG voraus. U.a. wird im dortigen Anhang IV hinsichtlich der für die EU-Typgenehmigung anzuwendenden Vorschriften bei Luftreifen wiederum auf Richtlinie 92/23/EWG verwiesen, wo unter Nr. 6.1ff Anhang II - Reifenabmessungen - z.B. auch die Toleranzen der Reifenbreite einer bestimmten (im Rahmen der EU-Typgenehmigung zugelassenen) Reifengröße geregelt werden.

Die Richtlinie 92/23/EWG i.v.m. 70/156/EWG (EU-Typgenehmigung) ist hier das Maß der Dinge und - aus den o.g. Gründen - nicht - weder unmittelbar noch mittelbar - die Tacho-Richtlinie, die stellt nur die Bedingungen auf, unter denen eine Tachojustage zu erfolgen hat. Zulassungsfragen im Zusammenhang mit Reifen richten sich EU-rechtlich ausschl. nach 92/23/EWG i.v.m. 70/156/EWG.

Sind also z.B. 195/65 eingetragen, also zugelassen, also Bestandteil der EG-Typgenehmigung, dann muss es sich - logo - um 195/65 - Reifen handeln (auf deutsch: der Reifen MUSS mit DIESER Bezeichnung, also 195/65, kenntlich gemacht sein) und nicht mit 195/60 oder sonstwas. Und dieser 195/65 kann eben zulässigerweise die in den o.g. Richlinien angegebenen Toleranzen aufweisen, ohne dass das Fahrzeug die EG-Typgenehmigung verliert.
KEINESFALLS kann aus den Toleranzangaben für eine zugelassene Reifengröße (195/65) ein Anspruch auf gleichfalls zulässige Montage einer anderen Reifengröße (z.B. 195/60), die ggf. noch vom Toleranzbereich erfasst wird, abgeleitet werden.
klugscheiss-Modus aus

Sollten also die 195/60 nicht Teil der EU-Typgenehmigung sein, erlischt die ABE, wenn der user mit diesen Schlappen fährt. Egal, ob ein 195/60 die Toleranzwerte der Reifengröße 195/65 erfüllt oder nicht.
Und nebenbei bezweifle ich, dass im Wege einer Einzelabnahme eine Eintragung möglich ist, aber das kriegt der user schon raus.

Hallo,

war beim TÜV.
Eintragung per Einzelabnahme ist möglich.

War aber nochmal beim Reifenhändler, da ich schleichend Druckverlust an einem Reifen hatte.
Dachte wäre nur das Ventil, ist aber seitlich auf der Lauffläche und nicht reparabel.

Werde nun vom Verkäufer des Wagens Reifen in der passenden Größe bekommen und gehe somit auch einer Eintragung beim TÜV aus dem Wege.

Der TÜV Prüfer hätte den Reifen aber ohne weiteres eingetragen.

Grüße
Kai

Danke für die Info…eine Abnahme wäre also mögich gewesen…gut zu wissen…!!!

@maxe
absoluter Quatsch…

zu Mal es keine Rolle spielt, was du denkst oder findest… oO
nimm's mir nicht übel, aber es geht bei den Rädern nur darum, ob der Tacho entsprechende Werte anzeigt UND ob die Räder die entsprechenden Fähigkeiten aufweisen… (Traglast usw.)

das es geht wurde auch bereits vom Thread-Ersteller gepostet…
somit Ende von meiner Seite…

Wahre Worte… :slight_smile: