[8L] Wieviele Standlichter vorn erlaubt?

Hallo. Habe Tagfahrlichter mit Standlichtfunktion nachgerüstet. Hab jetzt also 4 Standlichter. Darf ich die in den Scheinwerfern nun stilllegen. Die TFL sind ja als Standlicht zugelassen. Weiss da wer bescheid?

§51 StVZO schonmal versucht? :wink:

StVZO §51: Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, >

Dann versuchs mir mal zu erklären! :wink:

"Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen."

Bin doch kein Rechtsverdreher :wink:
Theoretisch dürfts Legal sein solange du alle Abmessungen einhältst, da von zusätzlichen im Scheinwerfer die Rede ist, aber da nicht wirklich definiert ist ob sich das auf Nachrüstungen oder sonstwas bezieht. Das Thema gabs hier glaub ich schonmal.

An die Abmessungen habe ich mich gehalten damit die Zulassung als Standlicht auch gilt. Die Standlichter aus den Scheinwerfern zu enfernen wäre aber wieder ein Eingriff in die Beleuchtungsanlage, also nicht erlaubt??? Ich hab die jetzt einfach mal stillgelegt und verweisse bei einer Kontrolle usw. auf die Zulassung der TFL als Standlichter. Mal sehen was passiert und ein kompetenter Polizist oder TÜV-Prüfer kann mir die Rechtslage erklären… :slight_smile:

Ich hätte vorher beim TÜV, Dekra oder Polizei nachgefragt und es mir evtl schriftlich geben lassen. Schließlich sind es diese Vereine, die dich an diesem Spaß hindern könnten.

Die Standlichter im Scheinwerfer Stillzulegen ist kein Problem, wenn die TFL ihre Funktion als Standlicht Einwandfrei erfüllen. Ich meine, man könnte es so interpretieren, dass du 4 Standlichter haben darfst, davon 2 im Scheinwerfer. Du solltest so in der Form aber auch keine Probleme bekommen.

Dem nach ist das Weihnachtsbaum beleuchten net der STVZO entsprechend?

Weichnachtsbaumbeleuchtung? Kannst du vielleicht etwas konkreter werden? :wink:

Ich meine die Autos die sehr viele zusatz Scheinwerfer Nebelleuchten LED´s etc. vorne dran haben!

Ich weiß, dass ich ein uraltes Thema hier ausgrabe, aber ich habe bezüglich TÜV gerade ein Problem:

Ich habe schon seit knapp 3 Jahren TFL's verbaut mit einem Dimm-Modul. Das heißt, bei Zündung an gehen die TFL's in voller stärke an und sobald das Abblendlicht verwendet wird dimmen die LED's ab und funktionieren als Standlichter. Aktuell habe ich noch die originalen Standlichtbirnen in den Scheinwerfern verbaut. Wenn ich diese aber nun entferne damit ich nurnoch 2 Positionsleuchten nach vorne habe, fehlt mir ja die Parklicht funktion. Also ich kann dann kein nach vorne gerichtetes Licht ohne Zündung anmachen, was ja auch nicht zulässig ist. Aber damit befasst sich irgendwie keiner, der so locker die Anweisung gibt die originalen Standlichtbirnen zu entfernen :smiley:

parklicht ist nicht vorgeschrieben, haben manche fahrzeuge noch nichtmal ab werk.

Tatsächlich? Mein Prüfer meinte gerade ohne Zündung muss ein Licht vorne angeschaltet werden können