Hallo leute also ich war heute beim TÜV und wollte meine S3 felgen eintragen lassen hatte die Traglastbescheinigung mit, als ich ihm diese vorgelegt habe hat er mich gefragt was er damit anfangen sollte er bräuchte ne ABE oder ein Teilegutachten denn hab ich ihm versucht zu erklären das es Original Felgen sind und es kein Gutachten dafür gebe er sagte mir darauf hin "Wir sind in Deutschland hier hat jede Felge ein Gutachten" joa und bla bla bla…so was nun tun? bitte um schnelle antworten und danke schonmal im vorraus =)
glaub nicht das dies eine gute idee ist…
sind 17 zoll.wenn in den papieren nichts eingetragen ist wird er probleme bekommen.
original felgen hin oder her…
also bei mir haben 17 Zoll ne Freigabe steht zwar nicht im schein oder Brief aber im schlauen Pc wo der Tüv immer reinschaut. aber wie ich schon gesagt hab würd ich auch einfach zu nem anderen TÜV fahren und da probieren
Oh doch, da machen die Cops n ganz schönen Terz manchmal. Als ich meinen 3 Tage hatte, haben die mich 2 Stunden aufgehalten, bis ich denen mal erklären konnte, das das alles passt und das Auto so ausgeliefert wurde. Und es war vom Werk aus alles eingetragen!! Die haben dort anscheinend noch nie S-Line Felgen aufm A3 gesehen. Einer hat gesagt, er hat auch n A3 und die gibts ned für das Auto.
Also, alles eintragen lassen, was man ans Auto hängt, bastelt, baut,…
Sicher ist sicher.
ich sag dir meine meinung ich würde sowas nie eintragen lassen, die wollen nur geld für was haben wasne frechheit ist, wenn du nich die überbollokarre hast wird dich die polizei eh nie anhalten und wenn es originalfelgen sind und der tüv zu blöd dafür is dann würde ich es erst recht nicht machen.
sone frechheit, da gibt man nach und fährt zu einer der schlimmsten bürokratien um sich dieser zufügen und dann weisen die einen ab.
ich würde so rumfahren! aber wenn probleme mit sowas hast lass sie woanders eintragen oder fahr mal zu audi evtl können die dir ausdrucken, dass es originalfelgen sind und somit eine art gutachten für dich erstellen.
Sowas ist schwachsinn mit nicht eintragen, so dachte ich früher auch.
Die können dich jederzeit rausziehen wenn sie mal langeweile oder ein Verdacht haben, oder es passiert was und die Felgen sind nicht eingetragen dann gibts stress mit der Versicherung…
Du brauchst nicht mehr als das Traglastgutachten. Ich hab sie auch selber so in verbindung mit meinem Gewindefahrwerk eintragen lassen. Der hat nur die Teilenr und die abmaße der Felge gecheckt und das wars.
Ganz genau. Im Falle eines Unfalls, nicht eingetragene Felgen drauf, versuchen Versicherungen dir gerne daraus einen Strick zu drehen…
Hast vielleicht wirklich einfach den falschen Prüfer erwischt so wie das klingt. Einfach mal zu einem anderen fahren. Ein Traglastgutachten ist völlig ausreichend.
sooo war jetzt bei 3 prüfern der eine meinte von anfang an UNMÖGLICH -.- der zweite meinte er brauch ne bestätigung das das traglastgutachten von AUDI ist is es aber woher soll ich es sonst haben…joa und der dritte meinte auch dafür müsste es ne ABE geben anscheind haben manche prüfer einfahc kein plan…
Hat nicht jemand der die Felgen schonmal eintragen lassen hat noch das Gutachten (tüv Prüfbescheinigung) in seinen Ordnern und kann ihm dieses zur verfügung stellen?
Ich denke das macht ihm die Sache leichter.
was eigentlich auch immer geht, wenn du zu einem Reifenhändler fährst und ihn bittest die Felgen einzutragen. Die haben erstens bessere verbindungen zu ihren Prüfern und der Prüfer glaub einem Fachmann eher wie eine kleinen ahnungslosen tuner (so zumindest meine erfahrung)
Zum Thema:
Anhand der KBA-Nummer der Felge kann er alle relevatnten Daten aus seiner EDV ziehen…da braucht es keine ABE oder andere Sachen. Das Traglastgutachten muss doch nen Hinweis auf Audi haben…denn die stellen (so war es bei mir) das Gutachten genau auf Deine Fahrgestellnummer aus…da gi8bt es dann keinerlei Probleme.
Allgemein:
Wenn ich von diversen Leuten hier lese, dass der User ohne Eintragung fahren soll…kommt mir die Galle hoch…und ich gebe mal ganz sanft den Hinweis auf unsere Forumsregeln…diese Gleichgültigkeit, die hier langsam herrscht, kotzt mich echt an. Wenn ihr das für euer Auto so macht, schön, aber stiftet nicht noch andere Leute öffentlich dazu an…unter aller Sau…! Oder zahlt ihr ihm die STrafe, wenn er erwischt wird…oder bezahlt ihr ihm die Folgekosten nach einem Unfall…?
Ach ja…die Ausreden, die jetzt kommen, kenn ich zur Genüge…da passiert schon nichts, bei mir hat die Polizei noch nie geschaut…nach dem Unfall war denen das egal…bla bla bla.
Für Euch nochmal zum Lesen:
1.3 Eure Beiträge dürfen nicht enthalten:
Ermutigungen die zur Erlöschung der Allgemeinen Betriebserlaubnis führen (An-/Umbauten nicht eintragen lassen, selber abändern, oder ähnliches)
Denkt mal drüber nach…was ihr eh nicht machen werdet…
Wou, ein interessantes Topic hier
Also wenn auch etwas krass und sehr eindeutig, aber trotzdem hat Mozart recht.
Soll jeder für sich im grauen Bereich tun und lassen was er will, aber andere auf die falsche Fährte locken… weiss nich.
So ne Eintragung is doch auch nicht waaaaahnsinnig teuer.
Wobei mich zwei Sachen eigentlich schon immer interessiert haben (@Mozart):
Welches Strafmass hat ein Fahrer/Halter (ggf. beide) bei Entdeckung einer Nicht-Eintragung zu erwarten? (abgesehen davon dass man zum TÜV geschickt wird)
Habe mir (von einem Reifenhändler) sagen lassen dass die Versicherung dem Fahrzeughalter im Schadensfall nichts (mehr) anhaben kann. Gibt es dazu ein aktuelles Gerichtsurteil oder was? Ich denke ja mal dies ist in jeder Versicherungsbedingung von Versicherer zu Versicherer individuell geregelt.
Originalfelgen selbst wenn sie Sonderausstattung waren müssen nicht mehr eingetragen werden seit es die neue Zulassung (die mit Teil 1 und 2) gibt. Im Schein steht nurnoch eine Standardgröße und fertig. Die Info stammt direkt vom TÜV Nord. Ja die können mit ihren Laptops gucken was es für das Auto alles an Reifen und Felgenkombinationen gab und sagen dann muss nicht Eingetragen werden aber sie machen es wenn man möchte. Prüfer und Polizisten die niemals Schulungen mitmachen nerven. Hatte bei uns schon Kunden mit Mängelschein von der Polizei da stand nicht mal Drauf was denn nun der Mangel sein soll.
Eine S3-Felge oder eine RS4-Felge auf dem A3 muss aber weiterhin eingetragen werden…denn sie gab es weder als Sonderausstattung noch sonst wie… Es werden zwar nicht alle Felgengrößen mehr eingetragen, aber es gibt auch keinen generellen Freifahrschein… Im Grunde gelten die Eintragungen, die man vorher auch hatte…nicht mehr.