leider hatte ich vor kurzem mit meinem 1.8T 150PS AUM einen Motorschaden. Die Öldrucklampe ging an und ich habe nicht sofort angehalten. Nun scheint der Motor und vermutlich auch Turbolader hinüber zu sein.
Muss ich bei einem gebrauchten Austauschmotor genau den Kennbuchstaben AUM benutzen? Ein KFZ-Meister meines Vertrauens hat in der Datenbank bei VW nachgeschaut und sagt, ich kann auch den AUQ (180 PS aus dem TT) bei mir einbauen und mit meinem Steuergerät verwenden, da diese baugleich sind. Würde das problemlos funktionieren? Auch mit meinem geflashten Motorsteuergerät des AUM (auf ca. 190 PS)?
Andere Alternative: Einen anderen leistungsstärkeren Motor oder auch nur größeren Turbolader auf einen AUM/AUQ zu verbauen und das Motorsteurgerät darauf abstimmen?! Wäre das ein erheblicher (finanzieller) Mehraufwand als alles serienmäßig zu tauschen? Würde sich ja vielleicht anbieten, bei der Gelegenheit ein paar PS mehr rauszuholen…
was ist denn genau defekt?
Ölpumpmensieb verstopft und Pleuellagerung eingelaufen oder Kolbenschaden?
evtl. kann man ihn mit Übermaßkolben wieder Fit machen…
Eine quelle weiss ich nicht, aber es gilt dabei immer zu bedenken, egal was du tust : der neue Motor muss die gleichwertige Abgasnorm erfüllen, ergo du kannst kein euro 2 einbauen, wenn der wagen bei der erstzulassung ein euro 3 war
das nur so am rande.
generell wenn der Block aber noch intackt ist ( also die KW , pleuel ) nicht irgendwas zerschlagen haben, ist ein 1.8T schon recht billig wieder instandzusetzen, kannst mal in meiner gallerie mit dem S3 motor gucken… das war auch nen KW Schaden.
@Audimeister Aber wenn ich einen AUM nehme, dann hat der doch automatisch die selbe Abgasnorm, oder? Hatte ja vorher auch nen AUM.
Andere Alternative: Kannst du mir einen Tipp geben, wo ich den Motor kostengünstig überprüfen und unter Umständen instandsetzen lassen könnte? Wie sieht das dann mit der Haltbarkeit bei einem instandgesetzten Motor aus? Gibt es da Einbußen?
Ja AUM ist logischerweise immer der selbe ^^ Frage bitte mal Jogi308, sach das ich dich schike, der hat immer alles da und ist ne eht korrekte liebe socke mit topp preisen !
Wenn sich das von der gesetzl. Seite nicht geändert hat, stimmt die Aussage so nicht zu 100%. Der neue Motor muss mindestens die im Jahr der EZ mindestens vorgeschriebene Abgasnorm erfüllen. Soll heißen war die EZ 98 ist min Euro 2 vorgeschrieben und man kann nen Euro 2 Motor einbauen.
Nur weigern sich die meisten Tüvs dagegen, das Fahrzeug zurückzuschlüsseln, obwohl es eigentlich richtig ist…
Um auf Nr sicher zu gehen nimmt man aber am Besten nen Motor mit gleicher Norm wie der alte.
Beim A3 haben aber doch so ziemlich alle Motoren D3 gehabt oder? Von daher dürfte man dort doch nur schwerlich in die Verlegenheit kommen nen Euro 2 Motor einbauen zu wollen.
Hmm naja ok. Mein AGU hat definitiv kein nachgerüstetes D3, sondern von Haus aus. Naja ist ja letztlich auch Latte - bzgl. Eintragerei ist es am einfachsten die Gleiche Norm wie vorher zu nehmen, aber ne Rückstufung ist unter gewissen Umständen (siehe oben) auch möglich (vorausgesetzt es wurde seit 3 Jahren an der Gesetzesgrundlage nichts dran verändert)^^