Hab mal ne Frage. Sind die Xenon Scheinwerfer die in einem A3 in GB verbaut werden die Gleichen wie die, die in einem Deutschen verbaut werden?
Könnte günstig an zwei Xenon Scheinwerfer für meinen A3 kommen. Waren in einem A3 8L, der in GB gekauft wurde. Sind das die Gleichen wie sie in Deutschland verbaut werden, oder ist da irgendwas anders, wegen Rechtslenker, usw…???
Würde mich über eine Antwort freuen,
hab nämlich leider keine Teilenummer :-(.
Die Reflektoren sind doch schon anders als hier in Deutschland, die Jungs haben doch "Linksverkehr" und deshalb gibt es da schon unterschiede.
Und ob das jetzt so einfach eine Einstellungssache ist, kann ich nicht beurteilen.
ich meine mal gelesen zu haben, dass es bei den Golf 4 Scheinwerfern kleine Hebel gibt, durch die man die Verstellung auf Links- oder Rechtsverkehr vornehmen kann… evtl gibts das bei den A3 Scheinwerfern ja auch…
In dem Link steht auch drin, dass man die VW Scheibwerfer von Links auf rechtsverkehr umstellen kann. Kann mir jemand sagen, ob das bei den audi 8L xenons auch möglich ist? Also, ob ich die Scheibwerfer bei mir einbauen kann?
Ist das bei den 8P Scheinwerfern auch noch so? Kann mir jm weiterhelfen, oder vllt mal nachschauen?
Beim 8L vor FL und FL kann man die Xenon-Scheinwerfer an einem Hebel auf Rechts- oder Linksverkehr umstellen.
Hebel unten: Rechtsverkehr;
Hebel oben: Linksverkehr.
Ich weiß aber nicht, ob dann der asymetrische Lichtkegel nach links schwenkt, oder ob der asymetrische Lichtkegel nur abgeschnitten wird. Müsste mal jemand an ner Geragenwand testen.
Beim 8P z.B. wird der Lichtkegel abgeschnitten.
Fahren kann man damit in D auf jeden Fall.
Ah, das ist ja schonmal interessant zu wissen. Könnte das vielleicht mal jm. ausprobieren? Würde mich echt freuen! Wäre nämlich noch interessant, ob die Ausleuchtung dann die gleiche ist, wie bei denen in Deutschland, oder ob einfach ein bisschen was abgeschnitten wird :).
Vielleicht opfert ich ja mal einer und kann mal vor der Garage testen, ob der Lichtkegel sich dreht, oder ob das oben nur abgeschnitten wird, bzw. ob auf der anderen Seite was dazu kommt!
Die Xenonscheinwerfer sind für Links- und Rechtsverkehr unterschiedlich (auch von der Teilenummer). Die Umschaltmöglichkeit stellt immer nur eine Behelfslösung dar um keine Aufkleber verwenden zu müssen. Das gilt für links auf rechts, als auch umgekehrt. Müsste eigentlich auch in der Betriebsanleitung dokumentiert sein?!