[8L] Unreparierter Unfallschaden wurde vertuscht, was kann man tun ?

Guten Tag Leute,

wie schon in der Beschreibung steht. Habe ich gestern gemerkt das mein Audi nen kleinen Unfallschaden hinten rechts hat . Leider wurde dies vertuscht. Der Kauf des Wagens ist allerdings schon fast 8-9 Monate her. Ich hatte aber jetzt zum ersten mal die Heckschürtze ab. Das problem ist das es vermutlich nicht vom vorbesitzer ist, denn den kenne ich persönlich und der hatte den wagen nur 2 wochen in seinem besitzt also muss es der Besitzer davor gewesen sein. Kann mir irgendjemand sagen, ob ich das iiiiiirgendwas machen kann ?

Gruß

du kannst das ganze nur deinem verkäufer anhaften und er wiederum dann seinem. "überspringen" geht da nicht.

§433 BGB Kaufvertrag
§474 BGB + §476 BGB Verbrauchsgüterkauf und Beweislastumkehr -> bist leider nicht mehr in den 6 Monaten. Außerdem sind Anwälte ner Freundschaft nicht gerade förderlich…

@Spectre ist es nicht so, dass dabei eine (evtl. unbewusste) Täuschung vorliegt und da eine Frist von 1 Jahr nach Feststellen der Täuschung ist?

Bin kein Anwalt…

§ 434 --> Sachmangel
§ 433 --> nicht frei von Sachmängeln
Ausschluss von Haftung im Kaufvertrag bei Privat dürfte ja auch nicht greifen, da der Verkäufer dir einen Gegenstand übergeben hat der nicht der Beschreibung entspricht.
Mir hat ein Anwalt das mal so erklärt: Ein Verkäufer hat den zu verkaufenden Gegenstand (je nach Zustandsbeschreibung) mangelfrei zu übergeben. Ist das nicht der Fall ist der Kaufvertrag nicht erfüllt.

Wenn dass nicht so ist, könnte man jedem Blöden ja einfach irgendeinen Schrott als Gold verkaufen und die Haftung ausschließen.

§ 476 --> wenn du nachweislich keinen Bumser hattest, dann…

Aber hierbei handelt es sich mMn nicht um einen Sachmangel.

http://www.automobilkanzlei.de/weitere-einzelheiten-/gebrauchtwagen/188-arglistige-taeuschung-und-anfechtung-beim-gebrauchtwagenkauf

Man beachte den 2. Abschnitt unter dem Punkt Anfechtungsgrund und den unteren Punkt Anfechtungsfrist.

Ach Du scheisse was da wieder für ein Rotz kommt unglaublich.

Kannst mir gerne ne pm schreiben, dann kann ich Dir meine Nummer schicken und wir telefonieren am Montag.

Gruß Alex

@Alex

:smiley: Wäre toll wenn Ihre Erhabenheit sich bequemen könnte und das Fussvolk nicht dumm sterben lässt.

Allerdings… Zuerst die Leute beleidigen, sie würden Rotz von sich geben und dann nix dazu schreiben…

Wo soll ich anfangen?

Beim Überspringen geht nicht?

Beim Verbrauchsgüterkauf bist du nach 6 Monaten draussen

Oder gar das ist ein Sachmangel,
was bei Privatvkauf sowas von Rille aufgrund eines Gewährleistungsausschlusses ist?

Zuletzt gefolgt vom das sei kein Sachmangel.

Oder das Aufzählen von Paragrafen, die so nicht in der Sache greifen.

Euch erhellen?

Grundsätzlich gerne, nur ist das dann etwas aufwendiger.

Nur ein kleiner Tipp

Es ist das Fehlen einer Zugesicherten Eigenschaft seitens des Vorverkaufers, der zu gewissen Ansprüchen führt, den der Kumpel an ihn abtreten kann.

Und nochmal, Das hat nix mit Beliedigen zu tun,

Schuster bleib bei Deinen Leisten

Ach ja stimmt.

Der Satz dass kein Kaufvertrag zustande gekommen sei ist ja auch nicht so schlecht, der Burner.

Gruß Alex

Dann ist ja im Prinzip nicht alles falsch, was da steht… Zumindest der Link sollte ja passen, den Angaben des Threaderstellers nach zumindest…