wie schon in der Beschreibung steht. Habe ich gestern gemerkt das mein Audi nen kleinen Unfallschaden hinten rechts hat . Leider wurde dies vertuscht. Der Kauf des Wagens ist allerdings schon fast 8-9 Monate her. Ich hatte aber jetzt zum ersten mal die Heckschürtze ab. Das problem ist das es vermutlich nicht vom vorbesitzer ist, denn den kenne ich persönlich und der hatte den wagen nur 2 wochen in seinem besitzt also muss es der Besitzer davor gewesen sein. Kann mir irgendjemand sagen, ob ich das iiiiiirgendwas machen kann ?
§433 BGB Kaufvertrag
§474 BGB + §476 BGB Verbrauchsgüterkauf und Beweislastumkehr -> bist leider nicht mehr in den 6 Monaten. Außerdem sind Anwälte ner Freundschaft nicht gerade förderlich…
§ 434 --> Sachmangel
§ 433 --> nicht frei von Sachmängeln
Ausschluss von Haftung im Kaufvertrag bei Privat dürfte ja auch nicht greifen, da der Verkäufer dir einen Gegenstand übergeben hat der nicht der Beschreibung entspricht.
Mir hat ein Anwalt das mal so erklärt: Ein Verkäufer hat den zu verkaufenden Gegenstand (je nach Zustandsbeschreibung) mangelfrei zu übergeben. Ist das nicht der Fall ist der Kaufvertrag nicht erfüllt.
Wenn dass nicht so ist, könnte man jedem Blöden ja einfach irgendeinen Schrott als Gold verkaufen und die Haftung ausschließen.
§ 476 --> wenn du nachweislich keinen Bumser hattest, dann…