[8L] Unfall: ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Wir können doch hier nicht raten was alles kaputt sein kann und was es kostet. Da muss eben ein Gutachter ran…
Leihwagen müsste er von der gegnerischen Versicherung bekommen denke ich.

Das beste wird sein du gehst zum Gutachter von der generischen Versicherung.

Okeey dann vielen dank, wollte halt mal aus eigene interesse wissen wie hoch der schaden ist…

Was krieg ich noch für den A4 wenn Ich das auto Privat verkaufen würde in dem Zustand als unfallwagen … ??

Morgen kommt der Gutachter, mal schauen …

das kann mane rst sagen wenn man weiß wie hoch der Schaden ist, hoffe das er kein Totalschaden ist, oder willst du dir nen neuen holen?

Woher sollen wir das Wissen? Is doch ganz easy, der Gutachter macht ein unabhängiges Gutachten, da steht drin was dein Auto wert war, kurz vor dem Unfall(Wiederbeschaffungswert), was es kostet zu reparieren und was es in dem jetztigen Zustand wert ist(Restwert). Der Restwert kann von der gegnerischen Versicherung aber auch anders ermittelt werden(Angebot-Nachfragen), meistens über dem was er an restwert laut Gutachten hat. Übersteigt der Rep-Wert den Wieder.-wert, so nennt man das wirtschaftlichen Totalschaden und die Versicherung zahlt dir den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem rest wert aus, und das Auto ist weiter deins. Jedoch wollen die meist auch dein Auto, zahlen den restwert und verkaufen es gewinnbringend weiter! da hast du aber die wahl was du willst.

Einen Mietwagen bekommst du von der gegnerischen Versicherung bezahlt, bis dein Auto wieder fahrtüchtig ist(achtung maximal 14Tage). Bei einm wirt. Toatlschaden bekommst du den vollen Zeitraum bezahlt. Du kannst dir aber das Geld auch so geben lassen(Nutzungsausfall).

Ganz wichtig: Die gegenerische Versicherung übernimmt auch einen Anwalt(wenn du nicht schuld bist). Ein Tipp von mir: Der regelt das kompetenter und besser als du es jemals kannst, und es ist stressfrei! Außerdem ist das Schmerzensgeld verhandelbar und dein Anwalt kann das maximale Rausschlagen, was du niemals hinbekommen würdest! Außerdem ist das Geld mit Anwalt viel schneller da, der kann richtig schön druck machen(auch weil er selbst sein Geld von der Versicherung will)

Schäden sind niemals auf Bilder zu schätzen, das kann man nur wenn man davor und darunter steht!!!

auch mein Tip, nimm dir nen Anwalt für Verkehrsrecht.

SChaden : 15700.-euro

(Davor) Wert vom Fzg. 15950.-euro

RESTWert : 8200euro …

Gilt aber immer noch nicht als totalschaden oder??

Gruß, Emrah