[8L] unfall, heck und seite..

hi leute letzte wocche stand ich an der ampel weil sie rot hatte, dann fährt mir ein opa insm heck und in die seite.
war den bei audi habe das begutachten lassen,
schaden 5300 euro und mein auto hat nach den unfall einen restwert von 1300 euro ist ja schön und gut das dass alles repariert werd aber nun habe ich ja einen unfaller.
muss ich nicht eigentlich geld von der versicherung bekommen,
weil der ja nun weniger wert ist ist vorher.
aber die beim audi sagten mir das es kein
geld mehr ausbezahlt bekomme da er älter als 4 jahre ist. mein auto ist nicht mal 8 jahre.
das ist in meiner meinung nach eine bodenlose frechheit.was kann ich den dafür das mir reingekachelt werd???
und wenn ich den verkaufen will bin ich ja noch der dumme weil ich den als unfaller verkaufen muss bzw muss ich das ja angeben…

anwalt nehmen und alles über den laufen lassen der holt dann Nutzungsausfall evtl Schmerzensgeld Wertminderung usw. raus ohne stellen sich die Versicherer leider auf dumm … 2. unabhängiger Gutachter holen (hast ja das Recht dazu zahlt die versicherung von gegner (genau wie deinen Anwalt)

Gruß Alex

ich habe damals trotz anwalt auch nicht den verlustwert bekommen, war die Allianz. Wagen war 7 Jahre alt.

nutzungsausfall ?

wir haben beim leon damals 100€ !!! wertminderung bekommen weil einer auf die Stoßstange gerollt ist (ok der war erst 4 monate alt)

siehse, und der tigra war ne "alte" möhre :wink:

Gab aber nachher noch 1000€ von opel, weil son hauptträger nicht abreissen sollte :wink: (Obowhl es selbstversch. des Vorbesitzers war )

der gutachter war ja ein unabhängiger, bzw einer von audi,aber denn kann doch das scheiss egal sein was die versicherung zahlen muss.

das ist dem Gutachter nicht egal da er anteilig an der Schadenshöher bezahlt wird … soweit ich weiß

Lass dir von einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten erstellen. Lass dir von der Versicherung diese Summe auszahlen. Du kriegst dann den Netto-Betrag. Von diesem Betrag lässt du dein Auto in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren und nimmst den Rest als Wertminderung! :biggrin:

Meistens wird sich an folgende "Regel" gehalten: Ist das Fahrzeug älter als 5 Jahre oder hat das Fahrzeug mehr als 100.000 km gelaufen, wird kein Wertverlust gezahlt. Es gibt aber auch Ausnahmen. (Ausnahmen bestätigen die Regel!) Teilweise gibt es Urteile, bei denen die Versicherung trotz dieser Regel einen Wertverlust zahlen musste. In diesen Fällen war das Fahrzeug trotz des Alters oder der Kilometerleistung aber auch noch einiges wert. Da so ein Audi schon sehr wertstabil sein kann, wäre es vielleicht ein Versuch wert. Dieser Versuch würde aber wahrscheinlich vor Gericht enden.

Ist letztendlich deine Entscheidung.

naja habe mich auch mal ein bisschen schlau gemacht und nachher ruft noch der gutachter an, aber ich finde es eine sauerrei,das die einfach sagen können der wagen ist älter als 5 und über 100.000 runter.
wer kann sich den bitte einen neu wagen kaufen?..

also ich habs bei meinem unfall so gemacht (mir ist auch jemand hinten rein gerutscht): ich bin als erstes zum TÜV und hab mir da ein Schadensgutachten machen lassen(des wird in der Regel auch von dem Unfallverursacher bzw dessen Versicherung gezahlt). der hat mir dann bestätigt, dass es ein wirtschaftlicher totalschaden wäre, weil die reperaturkosten den wiederbeschaffungswert übersteigen würden. (reperaturkosten waren ca 6000 euro und wiederbeschaffungswert hat er als 4500 euro angegeben(für A3 1.6 Bj.98, 170tkm)der restwert meines wagens betrug 700 euro. Er hat mir vorgeschlagen mein auto zu verkaufen dann würde ich die wiederbeschaffungskosten von 4500 euro von der versicherung bekommen und kann mir somit ein neues bzw gebrauchtes auto holen. des läuft dann so ab: den restwert musst du von von den wiederbeschaffungskosten abziehen, also 4500-700= 3800euro

ja das mit den totalschaden ist bei mir ja nicht der fall…