die verkaufen doch auch so kits um von normal auf xenon aufzurüsten oedr??
sind die dann auch ohne tüv segen, wie solche bei ebay?? oder haben die tüv??
[quote]
Schau mal bei badcar.de
Die machen auch Umrüstung auf Bi-Xenon.
Muss jetzt hier mal kurz wieder aufmachen. Ist ja oft die Rede von Nachrüstkits mit normalen Lampensockeln an den Brennern zum Austausch gegen die originalen Halogenbirnen. Diese Kits sollen doch STVZO zugelassen sein, sofern ALWR und SWRA vorhanden sind UND die Scheinwerfergehäuse auch die von echten Xenons sind.
Wenn ich jetzt so ein Kit nehme mit H7 Fassungen und die gegen mein H7 Halogen Fernlicht tausche, sollte doch der TÜV keine Gegenargument bringen können, oder? Schließlich ist ja alles vorhanden um die Zulassung des Nachrüstkits aufrecht zu erhalten!?
ja, aber echte (zugelassene) xenonscheinwerfer haben keine halogenfassungen…
und halogenscheinwerfer haben keine xenonzulassung.
ergo: ein xenonkit ist nie legal.
nein, dir fehlen die xenonzugelassenen scheinwerfer.
ah, verstehe, das halogen-fernlicht in xenonscheinwerfern gegen ein xenonkit tauschen.
nee, geht auch nicht.
denn fuer xenon zugelassen ist das abblendlicht in dem fall, nicht das fernlicht.
Ja, der Gedanke war die H7 Birne des Fernlichts gegen ein entsprechendes Kit zu tauschen. Abblendlicht ist bereits Xenon. So dass eben ein BiXenon Scheinwerfer entstanden wäre.
Glaubt Ihr nicht, dass man bei nem Sachverständigen entsprechend argumentieren könnte?
Die Jungs haben sogar "Trixenon". Also Fernlich UND Nebelscheinwerfer incl.TÜV!
Es geht also scheinbar doch… Das WIE? ist mir allerdings ein Rätsel. Falls jemand interesse hat kann bei denen ja mal anrufen und nachfragen. Ich selbst bin wieder davon abgekommen.
Mir reicht mein Xenon und mein normales Fernlicht mit guten Halogenlampen.
Bei Nebelscheinwerfern finde ich Xenon sogar schlechter als Halogen. Oder ganz schlimm sind nasse und dunkle bzw. neu Fahrbahnbeläge… da finde ich Halogen auch besser als Xenon.
sicher mit tuev?
und wenn ja, warum auch nicht? es gibt graueintragungen fuer alles moegliche, sei es, weil geld geflossen ist oder weil der pruefer nicht genau wusste, was er tat. oder, weil es sehr teuer als einzelabnahme legalisiert wurde.
fakt ist, dass der scheinwerfer eine kennung besitzt, die aussagt, xenon abblendlicht und halogen fernlicht. will man das fernlicht in xenonausfuehrung, muesste man ein teures lichttechnisches gutachten beauftragen.