ich versuche meinen A3 zu verkaufen, allerdings haben die Interessenten "Angst", dass er nicht über den Tüv nächsten Monat kommt.
Was passiert, wenn ich ihn diesen Monat schon zum Tüv bringe und Mängel erkannt werden/er die AU nicht schafft? Darf ich ihn dann trotzdem noch "Heim" fahren (oder den Monat 6/12 lang wie ich es jetzt dürfte?) Oder muss er dann beim Tüv/der Werkstatt stehen bleiben?
Macht irgendwie zwar dann keinen Sinn. Der Tüv ist doch dafür da, zu schauen ob das Fahrzeug "sicher" für den Verkehr ist, wenn es das dann nicht mehr wäre, dürfte man ja eigentlich nicht fahren? Aber ok. Dann mache ich das so und habe entweder Tüv, oder eine Mängel-Liste für den Käufer.
Hallo
Du bekommst vom TÜV einen neuen Termin zur Wiedervorstellung. Bis dahin hast du die Mängel abzustellen .
Machst du es nicht und dein Fahrzeug nimmt nicht am Straßenverkehr teli erhälst du Post vom Straßenverkehrsamt. Darin steht wieder ein Termin zur Vorlage des gültigen neuen TÜV und auch das böse Wort "Zwangsstillegung" Dann gibst du den Fahrzeugschein und die Nummernschilder ab und hast dann nur noch einen Haufen Schrott vor der Tür wobbei dir das Ordnungsamt nach einiger Zeit Auflagen zur Beseitigung des Schrottes aus dem öffentlichen Verkehrsraum macht. Evtl. interessieren sich inzwischen auch zwielichtige Aufkäufer für dein Auto. Diese bieten dir aber dann max. 50 bis 100 Taler an.
Mit geringen Mängeln bekommst du die plakette und die auflage, die mängel zu beseitigen. ein geringer mangel könnte z.b. ein abgenutzter scheibenwischer sein.
mit erheblichen mängeln bekommst du die plakette erst, wenn diese beseitigt sind, darfst aber noch 1 monat fahren (auflage der wiedervorführung innerhalb von 4 wochen). dazu zählen ausgeschlagene Gelenke an der Achse, z.B. Querlenker, Spurstangenendstück o.ä., verbrauchte bremsscheiben/beläge etc. generell also alles was sicherheitsrelevant ist; du bekommst z.b. auch keine plakette, wenn dinge wie esp oder abs nicht funktionieren.
die letzte möglichkeit ist, dass die karre dermaßen verkehrsgefährdent ist, dass sie stillgelegt wird, zur werkstatt abgeschleppt werden muss und erst nach beseitigung der mängel wieder auf die straße darf.
Steht übrigens auf den meisten tüv-, dekra-, etc. gutachten auf der rückseite.