[8L] Stillgelegte Fahrzeug anmelden

Guten tag freunde

Ich weis erstmal leider nicht wie ich anfangen soll aber ich hoffe ihr versteht mich. . Ich fang mal so an

Ich hab ein dummen fehler gemacht und das wegen Fahren ohne kfz pflichtversicherung.
Heut morgen bin ich vom blauen angehalten worden wegen illegalen einbau von xenon kits und nach dem die papiere geprüft worden kamm noch dazu wegen nicht zahlen des versicherungs beiträge seit januar fahrzeug vor ort durch die polizisten stillgelegt. 1. kfz noch in alten bezirk angemeldet gewesen und nicht auf neue bezirk umgemeldet… Die haben den fahrzeugschein eingezogen und plakketen abgekratzt und den schein zur abmeldung durch amt nach alten bezirk abgeschickt diese werde ich per post wieder kriegen. Nun wollte ich den kfz wieder anmelden aber ohne schein und das geht leider nicht. Kann ich mein kfz auf andern namen anmelden aber versicherung auf mich? Muss ich den kfz schein haben um neu anzumelden? Ich habe ein neuen versicherungsschutz abgeschlosen und habe en evb nr zur hand!!

Was wird jetzt alles auf mich zukommen bis wie teuer könnte es werden?

: ich habe keinen post oder ä erhalten um abzumelden… Umzumelden… Usw vom amt Das Fahndung ist erst seit 2 bis 3 tagen in kraft gewesen zum zwangsstllegung.

Du brauchst:

  • KFZ-Brief
  • alten entwerteten KFZ-Schein (oder alten Brief mit Abmeldebescheinigung)
  • Versicherungsbestätigung
  • TÜV/AU Bescheinigung
  • Bankverbindung für Einzugsermächtigung (KFZ Steuern)
  • Personalausweis

Abgesehen davon, dass du nicht einfach den Wagen neu anmelden kannst. Der hat ja eine Fahrgestellnummer, welche nun mal bereits anderweitig, nämlich auf DICH zugelassen ist bzw. bald zwangsabgemeldet.
Verschlimmere die Situation nicht noch mehr - nicht das dein Vorhaben der Anmeldung einen dicken Rattenschwanz zusätzlich nach sich zieht.

Ansonsten:

Strafmaß für Fahren ohne Versicherungsschutz: Das Gesetz unterscheidet bei der Bestrafung danach, ob die Tat vorsätzlich begangen wurde oder fahrlässig.

Bei vorsätzlichem Fahren ohne Versicherungsschutz droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr.
Bei fahrlässigem Fahren ohne Versicherungsschutz droht als Hauptstrafe eine Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu 6 Monaten.

Punkte für Fahren ohne Versicherungsschutz: Inhaber einer Fahrerlaubnis bekommen bei Verurteilung wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz 6 Punkte ins Verkehrszentralregister (VRVZ) eingetragen.

Fahrverbot für Fahren ohne Versicherungsschutz: Neben der Hauptstrafe kann bei einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz zusätzlich ein Fahrverbot als Nebenstrafe ausgesprochen werden.

(Quelle: https://www.vrvz.de/verkehrsrecht/fahren-ohne-versicherungsschutz.html)

Wie hoch durfte die fahrverbot sein? Und ich habe bereits schon ca 2 oder 3 punkte

Ob es ein Fahrverbot gibt oder nicht, weiß ich nicht - ich halte es aber für wahrscheinlich.

Sei dir aber bewusst, dass du noch viel mehr Probleme hast.

Das Höchstmaß an Geldstrafe wären 180 Tagessätze (lt. div. Quellen), wären als Beispiel:

dein Gehalt (Beispiel) 2000 € / 30 Tage x 180 Tagessätze = 12000 €

Außerdem, da es eine Straftat ist, wärst du vorbetraft - macht sich nie gut.

Also das Fahrverbot ist nur ein Randproblem.

PS: Das Mindestmaß an Geldstrafe wären 20 Tagessätze, also lt. Beispiel dann ca. 1350 €.
Allerdings wäre dies wohl anzuwenden, wenn man den Versicherungsbeitrag "versäumt" hat zu bezahlen.
Bei dir sieht die Sache ja entwas anders aus.

Sei mal froh, dass du nicht auch noch einen Unfall in der Zeit hattest, so ganz ohne Versicherung.