[8L] Spurverbreiterung innerhalb 2%?

In meinem teilegutachten zu meinen neuen felgen steht spurverbreiterung innerhalb 2%.

Auf was bezieht sich das?

danke für die hilfe!!!

Die Spur des Autos (VA/HA) darf allgemein maximal um 2% "verbreitert" werden.

Die Angabe im Felgengutachten bezieht sich natürlich auf diese Felge.
Durch die geänderte Felgenbreite und Einpresstiefe der Nachrüstfelge gegenüber der Serienfelge verändert sich die Spurbreite des Fahrzeugs. (Felge steht weiter außen)
Verbreiterungen über 2% müssen aber über ein extra "Festigkeitsgutachten" abgesichert sein, daher der Hinweis, dass bei diesen Felgen die 2% nicht überschritten sind.

Gruß Mackie

also hat es nix mit spurplatten zu tun?

Auch…denn wenn die Spurplatten die Spur soweit verändern, dann brauchen die auch ein Gutachten…

mhh also wenn ich jetzt mir spurplatten mit 20 mm drauf mach /Seite,
muss ich die dann eintragen lassen? also die spurplatten hätten en teilegutachten.

weil hab keine lust für die beim tüv 53 euro zu bezhalen

Na sicher müssen die eingetragen sein…!! UNd bei 20mm pro Seite brauchen die auch eben dieses bereits erwähnte Festigkeitsgutachten…!

kostet das 53 euro oder kamma des iwie dazumachen wenn ich die felgen un reifen eintrage.

Müssen Felgen und reifen eigentlich getrennt eingetragen werden?
also 2 ma zahlen?

Du solltest die Felgen mit Reifen und Spurplatten eintragen…!! Ist doch ein Abwasch…! Viele TÜVs machen dann auch nen günstigeren Pauschalpreis…kenne ich so von meinem TÜV…