Hab jetzt schon überall im Intenet und im Forum nachgeschaut, ich finde niergends welche mindesthöhe die Seitenmarkierungleuchten haben muss!
In der Anleitung steht nur 25cm aber wie sieht das der Tüv, will sie nämlich noch tiefer anbringen!
Ist es eigentlich sehr schlimm, wenn sie nicht 90° zur Achse angebracht sind, also leicht nach vorne schauen?
Hallo!
StVZO §51a Abs. 6 verweist auf die 76/756/EWG. Die wiederum auf die ECE R48.
Dort steht unter Ziffer 6.18.4.2 … Mindesthöhe von 250mm und die Maximalhöhe von 1500mm (bauartbedingt bis 2100mm).
Wenn der TÜV nach Vorschrift geht, trägt er die Sache nicht ein. Wenn doch, kann bei der nächsten Polizeikontrolle die Herren einen Strich durch die Rechnung machen.
Gruß
Raoul
OK, Danke!!
Dann kann ich die Seitenmakierungsleuchten nicht an die Frontschürzen machen wegen den RS4 Kiemen!
Hab mir jetzt überlegt, die Seitenmakierungsleuchten am Anfang des Seitenschwellers zu machen, hat das vielleicht auch schon jemand gemacht und hat Bilder davon???