[8L] Scheinwerfer/Rückleuchten innen lackieren?

Hallo zusammen!

:hallo:

Gesucht habe ich schon und hab mich auch schon anderweitig informiert, wie man sowas machen kann. (youvideo und mytube sei dank :kicher: )

Ich möchte "nur" wissen, was alles lackiert (nicht lasiert!) werden kann, wenn man Rückleuchte bzw. Scheinwerfer färben möchte. Ab wann ist´s nicht mehr okay? Wenn ich den Orginal-Zustand ändere, ist dann schon das E-Prüfzeichen nutzlos?

Mich würde ganz besonders das Thema Rückleuchte interessieren. Wenn das "rote Plastik oder Streuglas" bzw. Außengehäuse ab ist, darf man den Rest dann färben? Die Leuchtkraft wird ja nicht eingeschränkt. Sieht man dann überhaupt, dass etwas gemacht wurde?

Hallo!!

Dürfen tust du es nicht ist ganz klar!! Machen tun es viele vor allem mit den Frontleuchten, dort kann man nicht relevante teile lackieren. Am Scheinwerfer kannst du den Rahmen innen lackieren den man rausnehmen kann und ein paar andere Kleinigkeiten!

Rückleuchten wird sehr schwer, denn die bekommst du gar nicht erst auf oder du machst sie ganz kaputt kannst sie dann allerdings auch wegwerfen!
@Mozart kann dir da sicher auch ein wenig helfen er hatte die Scheinwerfer auch mal lackiert

MFG Timo

mir hat ein tuningfreundlicher tuev-pruefer das mal genauer erklaert.
streng genommen ist jede veraenderung des scheinwerfers ein bauartlicher eingriff und somit verboten.
er wuerde es allerdings (inoffiziell) akzeptieren, wenn nur nicht reflektierende flaechen lackiert werden und die dichtigkeit des scheinwerfers erhalten bleibt.
sobald aber stellen, die als reflektor genutzt werden oder innerhalb der lichtaustrittsflaeche liegen, lackiert sind, wuerde er die rote karte ziehen.

bei fk gab es mal rueckleuchten in schwarz und in chrom fuer den lupo, die hatten genau die gleiche pruefnummer. da wurde wohl nur das innenleben genau spezifiziert und die lackierung des "gehaeuses" nicht festgelegt. in so einem fall wuerde ich das lackieren - wenn nur der original lackierte "rand" veraendert wird, als unproblematisch ansehen.
aber das muss man dann erstmal beweisen…

gruss,
tom

Das E-Prüfzeichen gilt für das Bauteil in dem Zustand, wie es ist. Jegliche Veränderung bringt es zum Erlöschen. Ende, aus und fertig.
Der "tuning-freundliche" TüV-Prüfer, der ein solchermaßen nicht mehr zulässiges Teil einträgt, schützt dich noch nicht mal vor dem nächsten Kontrolleur, der das dann eventuell anders sieht und dir ein Ticket wegen fehlender Zulassung anhängt. Ganz doof wird es, wenn modifizierte (also nicht mehr zugelassene) Beleuchtung als ursächlich (oder Vorwand zum Nicht-zahlen) für einen Unfall angesehen werden. Das kann dann richtig teuer werden.

Das mit den Reflektoren ist mir klar. Ebenso sollten die Scheinwerfer weiterhin gut leuchten können. An das jeweilige Innenleben zu kommen ist ja auch nicht einfach, aber vielleicht doch mal interessant. Naja, ich überleg mir´s halt noch mal. Danke erstmal, einen Frei-Fahrtsschein für Tuning gibt es ja leider nicht.

BTW: Hat jemand eine "Gefängnis-frei"-Karte für mich :kicher:

wenn du da was veränderst musst du es eintragen lassen!

Wenn es wirklich so ist, das es keine Beeinträchtigungen gibt, dann meckert auch nachher kein Polizist (wenn Änderung eingetragen ist)

Wie schauts denn mit Veränderungen auf der Oberfläche aus? "Kratzer" muss man ja nicht eintragen, oder? Wenn die orginalen Rückleuchten mit Stahlwolle oder so aufgerauht werden (dann siehts zumindest gewollt aus) ist dass dann straffrei?

Bei einigen 8N TTs habe ich schon lackierte Scheinwerfer gesehen, die haben teilweise noch mehr gemacht und "noch nie probleme mit TÜV oder Rennleitung" gehabt.