[8L] Scheinwerfer bewertung oder auch erfahrungen

Da muss ich mich anschließen… Denn § 17 StVO bezieht sich mit dem Zitat "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." auf schlechte Lichtverhältnisse, also die sogenannte beleuchtungspflichtige Zeit. Tagsüber kannst du (mal abgesehen von Nebelleuchten) machen "was du willst"… :wink:

:dafuer:

reflektoren sind die teile die reflektieren, deswegen heißen die auch so. werden auch rückstrahler oder katzenaugen genannt.

Du bist aber auch ein gaz pfiffiger was? :smiley:
Ich wollte wissen was du genau damit meinst, nicht was ein Reflektor ist…

:biggrin:
Er meinte damit glaub ich dass du dir noch extra Reflektoren ans Heck kleben musst, weil in den Rückleuchten keine drin sind…

Na das kann man ja so pauschal auch nicht sagen… in meinem (siehe Link) sind die direkt integriert…

http://data.motor-talk.de/data/galleries/938615/977352/a-5-57779.jpg

Kommt halt immer drauf an, aber die Aussage war auf die Rückleuchten aus dem Link im ersten Post bezogen, und die haben keine Integrierten :wink:

Macht Sinn ^^

da steht aber daß die beleuchtungen nur bei dämmerung, dunkelheit oder schlechten lichtverhältnissen benutzt werden dürfen.
das heißt für mich bei guten sichverhältnissen darf keine beleuchtungseinrichtung benutzt werden.
außerdem steht nirgenswo daß sich (2) auf (1) bezieht. dann müsste es schon (1a) und nicht (2) heißen. (1) und (2) sind somit getrennt voneinander.

(1) sagt ja quasi nur aus, dass bei schlechten Sichtverhältnissen die vorgeschriebenen Beleuchtungen benutzt werden müssen. Das heißt ja schonmal dass es bei guten Sichtverhältnissen, sofern nicht anderweitig verboten (Standlicht + NSW z.B.), zumindest in §17 nicht richtig vorgeschrieben wird, ob und welche Beleuchtungseinrichtungen verwendet werden müssen.
(2) bezieht sich aber anscheinend nur auf schlechte Sichtverhältnisse, auch wenn es nicht explizit drinsteht. Ansonsten wären die Regelungen mit abblenden etc. Unsinn. Also bezieht es sich auf (1), weil sonst noch nicht von schlechten Sichtverhältnissen die Rede war.

Ansonsten gibts ja noch die Dokumente aus meinem oben genannten Link, wo das Bundesverkehrsministerium die Sache nochmal aufklärt, bestätigt vom Amtsgericht.

Wir haben in unserer Kanzlei regelmäßig Verkehrsrecht behandelt. Glaub mir, es ist völlig i.O. tagsüber sein Standlicht aktiv zu halten. Was entgegen der weitläufigen Volksmeinung nicht geht sind aktive Nebelscheinwerfer… Aber das mal nur so als Randnotiz ^^

dann soll das mal jemand an alle polizeidienststellen weiterleiten.

:dafuer:

Du weißt doch was da teilweise für Vollpfosten arbeiten :wink: Ich habe ja immer noch die Hoffnung, dass die werte Rennleitung irgendwo zwischen ihren ganzen Kaffeetassen und Tittenblättern noch ein StVO-Büchlein liegen hat :smiley:

Ganz egal ob Verboten oder nicht, den Unterschied in der Helligkeit von Standlicht zu Tagfahrlicht ist sehr gut erkennbar und für mich macht es das ganze ein bisschen peinlich, wenn jemand mit seinen Devil Eyes und Standlicht am Tag rumfährt um ein bisschen Oberklasse der neueren Audis zu imitieren.

Nicht ganz so peinlich, wie die ganzen Machoprolls, die ihre Karren bis aufs Erbrachen tieferlegen, mit 200 Sachen über die Piste brettern, aber dann 3 Stunden brauchen, um über einen Huckel in einer Spielstraße zu kommen :wink:

Ja, allerdings ging es um die hier nicht.
Hier beobachte ich aber seit neustem Leute, die Nachts nur das Standlicht und dazu Nebelscheinwerfer eingeschaltet haben…

aber zurück zum Thema.

Würde mir Scheinwerfer in Faceliftoptik holen, meiner Meinung nach kann diese Optik kein anderer Scheinwerfer toppen. Aber jedem wie es ihm gefällt.