sei froh das es nur der Tüv war, grün/weiss/blau will dafür 3 Punkte wegen Verkehrsgefährdung verteilen.
Ob Rückleuchten nen Rückstrahler haben sieht man recht schnell an den Genehmigungsnummern da steht neben der E-Nummer auch drauf was für Leuchten drin sind und für Rückstrahler muss da ein IA,IB oder IVA drauf stehen.
Die sind auch zugelassen, nur steht halt in der Zulassung drin, dass die nur mit extra Reflektor zugelassen sin, sollte auch auf irgendeinem Zettel der mitgeliefert war oder aufm Karton draufstehen!
also das mit den 3 Punkten… sicher? In nem Motorradforum hat mal einer von der „Rennleitung“ geschrieben:
[b] Verstöße im Bezug auf Beleuchtungseinrichtungen:
Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen
unter Verstoß gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen 5€
unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen 20€
[/b]
Also auch die schwarzen klarglas Rückleuchten haben aus dem 2. Link haben einen Rückstrahler, ich hab die verbaut. Außerdem haben die ein E-Prüfzeichen, also eintragungsfrei.
und [8L] schreiben fast alle dahin, weil man ja rechts die übersicht hat in dem grauen Kasten. Da sieht man dann sofort um welche A3 Version es sich handelt.
hinter mir war schon oft die grün, weissen. Nie wurde etwas wegen den Rücklechten gesagt…
es gibt doch nur den 8L und den 8P und für den 8P gibt es doch ein jeweiliges Unterforum.
//Edit achso rechts „Live aus dem Forum“, habe ich gerade erst gesehen was gemeint war.
+ Dieser Beitrag wurde von jackie1983 am 27.03.2007 bearbeitet