warscheinlich ist es eine total dämliche Frage, aber ich möchte einfach sicher gehen dass alles passt mit dem Fahrwerk wenns zum TÜV geht.
Und zwar folgendes.
Im Gutachten steht drin, dass der Abstand zwischen Radmitte und Radhausausschnittkante 340mm betragen darf.
Allerding frage ich mich jetzt, wo genau diese Kante ist da ich jetzt schon mehrere Meinungen dazu gehört habe.
Im Anhang hab ich mal ein Bild von meinem Kotflügel, vllt kann mir dann da einer sagen an welcher Stelle (1 oder 2) ich dann genau messen muss.
das Rad hat hinten so viel Platz den könnte ich warscheinlich komplett runter drehen ohne das was schleift. Hinten ist ja nicht mal ne Kante die man umlegen müsste oder so.
Aber naja ist schon so, ich denk der TÜV wird da schon relativ stark darauf achten, vorallem ist es eine einzelabnahme
Einzelabnahme ist sicher, da ich noch andere Felgen mit eintragen lasse, deshalb gilt dann §21
Werde glaub dann nachher noch beim TÜV anrufen.
Wird bei der Abnahme die Höhe dann so eingetragen und ich darf die Höhe anschließend nicht mehr verändern?
Ich glaub ich lass es dann einfach so und der soll das dann auch eintragen.
Wie ist das wenn er zu tief wäre, zahlt man dann trozdem auch wenn ich es nicht eingetragen bekomm?
Noch ne andere Frage
Das Auto ist auf meine Mutter angemeldet, brauch ich für den TÜV eine Vollmacht wie nachher beim Landratsamt?
Gerade mal mit den Typ von TÜV telefoniert
Er trägt es nicht tiefer ein wie es um Gutachten steht
Wenn da steht min 340mm könnt man es ja auch so deuten dass es mindestens so tief sein muss? Aber das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen dass das so ist oder?
Dann fahr zu nem anderen TÜV, der dir das tiefer einträgt.
Da es eh Einzelabnahme ist, sollte das kein Problem sein!
Dein TÜVer hat da nur keine Lust zu, ist einfach so.