[8L] Problem nach Autoverkauf. TÜV Frage

Hallo.

Ich habe meinen 8L 1.8T 132kw privat verkauft. Die Frontschürze, die 18" Felgen und die 35mm Federn waren nicht eingetragen, worum sich der Käufer kümmern wollte.
Eben hat er angerufen und meinte, dass er Lenkanschlagbegrenzer für 200 Euro + 3 bis 4 Std Einbau braucht und neue Reifen vorne, weil die Traglast nicht stimmen würde.
Er meinte, dass der TÜV Prüfer ihm gesagt hätte, er könne das Auto bis zu 14 Tage zurückgeben, wenn ich Probleme machen würde.

Meine Fragen:

  1. Kann das sein, dass bei einer Kombination aus 225-40 R18 Reifen und 35mm Tieferlegungsfedern Lenkanschlagbegrenzer für so teures Geld rein müssen?

  2. Stimmt die Aussage des TÜV Prüfers hinsichtlich der 14 Tage? Ich hatte einen ADAC Kaufvertrag, wo 18" Felgen als Zubehör drin standen.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Ich schieb mal eben, weil es wichtig ist

Steht im Kaufvertrag etwas über ein Rückgaberecht? Steht dort etwas wie „gekauft wie gesehen“ „auf Mängel hingewiesen“?
Denn so hat alles seine Richtigkeit, er wusste das das ohne TÜV ist und das sowas Probleme machen kann. Hast du ihm gesagt das er das Problemlos über den TÜV bekommt?

Hallo,

also zum Thema Rückgabe kann ich dir leider nichts sagen, da gibt es genug Rechtsexperten hier im Forum, die das besser können.
Was ich aber definitiv sagen kann ist, dass ich bei meinem 98er 8L TDI ebenfalls eine 35mm Tieferlegung an VA / HA hatte (KW Suspension Sportfahrwerk) und ebenfalls 18’’ Felgen drauf hatte (Rial Le Mans 8x18 ET 35 mit 225/40 R18 Bereifung). Hatte weder vorne noch hinten distanzscheiben drauf.
Bei mir gab’s damals überhaupt keine Probleme mit der Eintragung. Musste auch damals keine baulichen Veränderungen oder so vornehmen.

Mfg Frank

uiiiiii, interessante Geschichte…

also, diese 14 Tage, die der TÜVler genannt hat, stimmen so schon mal nicht… .das ist ne Geschichte aus dem Fernabsatzgesetz !

Abgesehen davon, dass du vorher mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis unterwegs warst, würde ich dem Käufer vorschlagen, nochmal ne Alternative zum TÜV also DEKRA oder GTÜ o.ä. aufzusuchen, die sind häufig wesentlich kulanter !

Falls die auch auf die Nachrüstung bestehen, kommt es drauf an, wie der Käufer drauf ist… ich würde vom Kauf zurücktreten, da du trotz ausgeschlossener Sachmängelhaftung (ADAC-Einheitsvertrag) bestimmt im Vertrag nicht erwähnst hast, dass du ein Auto mit erloschener Betriebserlaubnis verkaufst (z.B. Bastlerfahrzeug / Totalschaden o.ä.) , falls du dich nicht bereit erklärst, dafür zu sorgen, dass das Auto versicherungsfähig wird !

Solltest du dich weigern, würde ich mal über nen Anwalt bei deiner Versicherung nachfragen, was die von Kunden halten, die ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend fahren… die wird sich dann schon bei dir melden… (Soll keine Drohung sein, aber selbst wenn du es nicht wußtest, dass das Auto so keine Eintragung bekommt, ist es absolut nicht fair, den Käufer darauf sitzen zu lassen !)

Also, findet ne Einigung (evtl. Kostenteilung o.ä.) die für beide tragbar ist !!!

Gruß

tabularaser



ich bin der meinung, dass wenn der käufer vorher über den zustand bescheid wusste, keine regressionsansprüche bestehen - das aber nur dann, wenn alle probleme, die auftauchen könnten, vorab besprochen worden sind!


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ich bin der meinung, dass wenn der käufer vorher über den zustand bescheid wusste, keine regressionsansprüche bestehen - das aber nur dann, wenn alle probleme, die auftauchen könnten, vorab besprochen worden sind!

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Außerdem sollte alles schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden…

Ich selber habe nicht wirklich die Ahnung von solchen Sachen. Ich hätte alles im November zum TÜV Termin eintragen lassen.
Und der Käufer muss sich doch vorher damit auseinandersetzten, was er kauft, odeR? Er hätte ja einen ADAC Check machen können.
Dann wären die Probleme vorher aufgetaucht und man hätte alles regeln können. Ich hab hier im Forum schon gelesen, dass jemandem der S3 Motor auf der nach Hause Weg vom Verkäufer geplatzt ist und der Käufer im Regen stand.
Und wegen dem TÜV bin ich ihm schon 100 Euro entgegengekommen, weil er sich drum kümmern wollte.
Abgesehen davon halte ich den TÜV Prüfer für unfähig, bei den Aussagen. Wir haben hier im Ort noch drei weiter 8L mit z.T. tiefern Fahrwerken und 19" drauf, die haben keine Lenkanschlagbegrenzer.

In deiner Galerie, das ist der verkaufte A3, oder?
Also dafür Lenkanschlagbegrenzer zu verbauen ist meiner Laienmeinung nach völliger Schwachsinn. Schau halt mal, ob ihr gemeinsam einen TÜV Menschen findet, der korrekte Eintragungen vornimmt.
:lolhammer:

  • Dieser Beitrag wurde von nothin2g am 17.08.2006 bearbeitet

    + Dieser Beitrag wurde von nothin2g am 17.08.2006 bearbeitet

also mal unabhängig davon, ob die technischen details den tüv betreffend hier stimmen oder nicht:

so einfach wie du dir das machst ist es nicht.
du musst als verkäufer sämtliche mängel angeben!
und ein fahrzeug, welches nciht zulassungsfähig, bzw. versicherungsfähig ist ist definitiv ein mangel.

ich bin aber überzeugt davon, dass wenn es der käufer mit rechtsbeistand drauf ankommen lässt DU als verkäufer in diesem fall den kürzeren ziehst.
denn bedenke, dass mündliche aussagen auch nur schwer bzw. nicht zu beweisen sind. und soweit ich das verstanden habe, steht im kaufvertrag nichts was auf den zustand hinweist. alus reichen für diese aussage alleine ja nicht aus.

das ist meine meinung.



+ Dieser Beitrag wurde von rob am 17.08.2006 bearbeitet

Ja, das ist er.
Das Problem ist, dass zwischen mir und ihm ca. 550km liegen!



Das einfachste ist wirklich sich einen anderen Prüfer zu suchen. Soll er am besten zu einer Tuningfirma fahren wo ein Prüfer vorbeischaut. Die Jungs dort haben meist einen besseren Draht zu den Prüfern, bei den normalen Prüfstellen trifft man meist auf Paragraphenreiter.

Also ich hab auch 225/35 ZR 18 Bereifung auf meinem A3,
aber Lenkanschlagbegrenzer wurden bei mir nicht gebraucht! Hab zwar ein KW-Gewinde aber das spielt doch keine Rolle, oder? Auf jeden Fall hat der TÜV alles ohne Probleme eingetragen.


Also ich denke nicht, dass es die Versicherung interessiert, ob ich mit nem Auto „rumgefahren bin“, was ohne ABE war, da es ja verkauft ist. Wie gesagt, ich bin davon ausgegangen, dass ich die TÜV Unterlagen, die ich zu den Felgen bokommen habe beim nächsten fälligen TÜV Termin zur Eintragung brauche.

Und dass man vom Kauf zurücktreten kann, glaube ich auch nicht. Es handelt sich ja ausdrücklich um einen Privatverkauf OHNE jegliche Sachmängelhaftung und er hat den Wagen gesehen und Probegefahren. Und das Ganze ist schon genau eine woche her.



MOMENT!!!

Also, da ja alles eingetragen war, so wie ich jetzt mal denke, ist das Auto ja nicht ohne Betriebserlaubnis. Wenn der TÜV Prüfer bei der Eintragung kulanter war als der jetzige sollte das doch nicht das Problem des Verkäufers sein, oder?!

es war eben nicht eingetragen.
er wollte es zukünftig eintragen lassen, hatte es aber noch nciht getan.

aber wir geben hier auch nur unsere meinung wieder.
letztendlich klären werden das entweder käufer und verkäufer oder aber dann deren anwälte.

btw. mit der sachmängelhaftung wirst dich da galub ich mal ned rausreden können.

aber man wird sehen…

halt uns auf dem laufenden. ist interessant.

Die Sachmängelhaftung bezieht sich nur auf die Gewährleistung, die Du dem Käufer sonst hättest geben müssen.
Die nicht eingetragenen Teile und somit die erloschene Betriebserlaubnis hättest Du auf jeden Fall im Vertrag eintragen sollen, sonst kann es sein das Du den Wagen zurücknehmen must wenn es hart auf hart vor Gericht kommt. Mündliche Absprachen interressieren nämlich niemanden, habe ich zu meinem Vorteil auch schon erlebt.

Eine andere Sache ohne jemandem was unterstellen zu wollen, man kann ja mal versuchen ob man von jemandem noch ein bißchen Geld bekommt wenn man ihm erzählt man müsse noch außergewöhnliche Investionen tätigen. Vor allem wenn man 550km weit weg ist.

Lass Dir von Ihm mal die Nr. vom TÜV geben, du wolltest da mal selber anrufen. Wenn er dann rumdruckst hat er die Teile bestimmt schon eingetragen.

Wenn seine Story war ist würde ich eine Kostenbeteiligung vorschlagen so gehste unnötigem Ärger aus dem Weg.

Gruss Dirk

@Don-130PD

Richtig, es war noch nicht eingetragen.

Also dass er Geld rausholen will, denke ich nicht, da ich hier jemanden bei der DEKRA kenne und er schon den Vorschlag gemacht hat, halt nochmal die Strecke zu fahren, wenn es hier zu 100% eingetragen wird.

Ich versteh nur nit, wieso da Lenkanschlagbegrenzer rein sollte. Bei 35mm tiefer und 7,5x18 Zoll.

Ich bin auf jedenfall schlau draus geworden und werde beim nächsten Mal ALLES in den Kaufvertrag reinschreiben! Das nur als Tip für jeden! Heute sollte er einen Termin in ner Tuningwerkstatt haben und sich melden. Bis jetzt hab ich noch nix gehört.

VORSICHT!!!
Umgekehrt!!! Ich muss mich von einer Gewährleistung distanzieren!

„Als Privatperson ist es Ihnen möglich, im Vertrag die Gewährleistung auszuschließen.
Nehmen Sie diesen Ausschluss nicht vor, so haben Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen für versteckte Mängel, die der Sache im Übergabezeitpunkt anhaften, 2 Jahre lang einzustehen!“

welche ET hatten den die Felgen, kann sein, das die zu dicht an die innenseite vom radkassten kommen beim volleinschlag, wobei ich mir das nicht ganz vorstellen kann, aber es für mich die einzigste logisch erklärung wäre…