Hallo zusammen,
und zwar habe ich folgendes problem. Ich fahre einen Audi A3 S3 Bj 2002
eingetragen sind 15 und 16 zoll reifen.
nun wie solles anders sein will ich mir 17 zoll reifen 225/45/R17 7*17 ET38 draufmachen.
das problem was dabei ensteht ist das nach neuer verordnung folgende Punkte an der karosserie An-/umgebaut werden müssen
A01: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
K1c: Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b: Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
und jetzt das was mich wunder alle autos das heißt selber typ selbes baujahr alles vom aufbau her das gleiche ausser ^^ das von werk aus schon 17 zöller im schein drinstehen brauchen diese umbauarbeiten nicht
hoffe ihr könnt mir sagen ob die von mir gewollte größe reinpasst ohne das was am radkasten übersteht, weil dann der gute mann vom tüv meinte das er nicht unnötig das auto verunstalte:)