[8L] NSW Pflicht am VFL A3 8L

Guten Tag meine a3-freunde,

vor zwei Wochen war ich beim TÜV und es wurden zwei EM (erhebliche Mängel) festgestellt. Die rechte Feder hinten war gebrochen und der NSW vorne links geht nicht. Nun denkt man natürlich ach ja dann mach ich halt eine neue H4 Lampe rein und ich dachte mir dann mach ichs halt gleich auf beiden Seiten. Leider musste ich feststellen, dass einer der Vorbesitzer den vorderen Linken Scheinwerfer irgendwann getauscht hat, und zwar auf einen VFL ohne NSW mit H1 Lampe. Folgendes Problem: Heute nochmal beim TÜV gewesen und dem Prüfer versucht zu erklären, dass wenn die eine Seite nicht geht und ich die andere auch abschalte, dass dann kein Problem mehr vorliegt. Aber nein es kam anders. "Ist da etwa ein anderer Scheinwerfer verbaut? bla bla" und "Ja wenn ein Schalter für den NSW da ist, dass müssen sie auch gehen". Mir ist bewusst dass wenn ich externe NSW hätte dass diese dann beide gehen müssen, oder halt eine Blende auf beiden ist. Aber wenn ich vorne rechts dann einfach die Leitung für den NSW abklemme darf doch kein Mangel mehr vorliegen, weil eben von außen für das bloße Auge nicht zu erkennen ist, ob nun ein NSW drin ist oder nicht.
Ich verzweifle langsam und wollte nun für vorne links einen neuen Scheinwerfer von ebay holen aber hab dann ein gebrauchtes paar FL Scheinwerfer gefunden sehr wahrscheinlich ohne NSW. Wird der Prüfer dann wieder meckern wenn der NSW mit den FL nicht geht oder muss ich nun VFL vorne links einbauen?
Ist ein langer Text geworden aber anders konnte ich die Sachlage nicht erklären sorry :d

Mit freundlichen Grüßen
AndyBrandy

Facelift SW sind immer ohne NSW. Die zu verbauen, löst das Problem also nicht.
Ich würde mir einen billigen gebrauchten Lichtschalter ohne NSW Funktion holen und für den TÜV Termin einbauen. Dann interessiert es hoffentlich nicht mehr, dass ein NSW nicht geht. :wink:

Gruß Mackie

Ist die Verkabelung des Lichschalters dann aber anders oder hat dieser dann nur die Funktion für die NSL und nicht füt die NSW?

Ok das einzige Problem was mir noch einfällt, ist dass der Prüfer und Meister von meinem Problem wissen und mein Auto gesehen haben. Wenn aufeinmal die Funktion des NSW nicht mehr da ist werden die sich zu 100% quer stellen. So wie ich die kenne kommt dann: "Nein das geht so nicht sie müssen den passenden Schalter für ihr Auto verbauen" oder "Warum ist der Schalter ohne die Funktion, wenn das Auto es kann?".

Dann fahr zur DEKRA mit dem Lichtschalter ohne NSW.

Ich glaube was ich denen dann sagen werde ist, dass ich nun rechts den Scheinwerfer habe ohne NSW und dann noch den Schalter ohne die NSW Funktion eingebaut habe. Müsste zwei Fliegen mit einer Klappen schlagen.

Ahh ich würde ungern nocheinmal die TÜV Gebühr zahlen, dafür dass ich schon alles bezahlt habe …

Dann musst du nen Schalter ihn nsw Funktion kaufen… musste ich auch nachdem ich die nws ausgebaut hatte