Guten Tag meine a3-freunde,
vor zwei Wochen war ich beim TÜV und es wurden zwei EM (erhebliche Mängel) festgestellt. Die rechte Feder hinten war gebrochen und der NSW vorne links geht nicht. Nun denkt man natürlich ach ja dann mach ich halt eine neue H4 Lampe rein und ich dachte mir dann mach ichs halt gleich auf beiden Seiten. Leider musste ich feststellen, dass einer der Vorbesitzer den vorderen Linken Scheinwerfer irgendwann getauscht hat, und zwar auf einen VFL ohne NSW mit H1 Lampe. Folgendes Problem: Heute nochmal beim TÜV gewesen und dem Prüfer versucht zu erklären, dass wenn die eine Seite nicht geht und ich die andere auch abschalte, dass dann kein Problem mehr vorliegt. Aber nein es kam anders. "Ist da etwa ein anderer Scheinwerfer verbaut? bla bla" und "Ja wenn ein Schalter für den NSW da ist, dass müssen sie auch gehen". Mir ist bewusst dass wenn ich externe NSW hätte dass diese dann beide gehen müssen, oder halt eine Blende auf beiden ist. Aber wenn ich vorne rechts dann einfach die Leitung für den NSW abklemme darf doch kein Mangel mehr vorliegen, weil eben von außen für das bloße Auge nicht zu erkennen ist, ob nun ein NSW drin ist oder nicht.
Ich verzweifle langsam und wollte nun für vorne links einen neuen Scheinwerfer von ebay holen aber hab dann ein gebrauchtes paar FL Scheinwerfer gefunden sehr wahrscheinlich ohne NSW. Wird der Prüfer dann wieder meckern wenn der NSW mit den FL nicht geht oder muss ich nun VFL vorne links einbauen?
Ist ein langer Text geworden aber anders konnte ich die Sachlage nicht erklären sorry :d
Mit freundlichen Grüßen
AndyBrandy