[8L] Muss ich eingetragenen Reifen wieder kaufen?

Hallo,

meine sommerreifen sind abgefahren. Bin Hankook evo v 12 225 35 18 im sommergefahren auf einer 8x18 et 35 mam felge gefahren, mit distanzscheiben.
Alles eingetragen. Es ist ja der hankook reifen eingetragen, darf ich nun jetzt einen anderen nehmenen beipsiel michelin oder muss ich wieder den gleichen kaufen.
Manche sagen ja andere sagen nein du musst den selben nehmen.
Aber wenn ich einen anderen nimm, wie groß ist die gefahr das es dann schleft, weil hab gewinde drin und schon recht tief.

hoffe da kann mir jemand helfen

Nun also wenn speziell in deinen papieren der Hankookreifen drin steht dann muss er auch drauf, dann ist die Kombination mit einer Speziellen Rad Reifen zusammenstellung eingetragen worden. Musste ich bei meienm Tigra damals auch machen, gab sonst keinen Tüv.

bei meinem A3 hingegen wurden nur die Felgen eingetragen und die DIMENSION des Reifens, daher die Wahl blieb mit überlassen.

normalerweise kannst du fahren was du willst.
es wird ja nicht der reifenherstelller in deinen fzg schein eingetragen sondern die größe.

oder steht irgendwo evtl eine auflage, das du nur bestimmte hersteller fahren darfst?

gruß

ich hab drei zettel vom eintragen, muss ich eigentlich das in meinen fahrzeugschein eintragen lassen??

und da steht die genaue reifenbezeichnung

Ja musst du, sonst heisst es beim Tüv " Fahrzeugkennung nicht vollständig , hatte ich auch dieses Jahr ".

Wenn explizit drin steht "Asa R1 18 XXXX mit Hankook Evo 18 x 225 x 40, Dann müssen die da drauf. Meist passiert das wenn Felgen via Einzelabnahmen gemacht werden, und das ist qausi schon jede felge beim A3 wenn der Wagen tiefer ist, denn die Gutachten gelten ja immer nur mit Serienfahrwerken.

okay danke für die info,
wann bekommt man sommerreifen den am günstigsten, oder hat jemand eine gute seite wo man günstig an den reifen hankook evo v 12 225 35 18 ran kommt?

In den Fahrzeugschein musst du übrigens garnichts mehr eintragen lassen.

Es gab hier schonmal ein Thema zu, ob man die selben Reifen nochmal montieren muss. Ich weiß garnicht mehr was bei rauskam. Musst du mal die Suche nutzen.

Sorry, ich hatte vor 3 Wochen keinen Tüv deswegen, weils ne Auflage nachm Tüv ist die Papiere berichtitgen zu lassen, ich und mein Cousain mussten an 2 Tüvstation ( er Wuppertal, ich Herne ) zum Verkehrsamt Latschen, daher hier in NRW muss das wohl sein…

eventuell meint er den brief…als ich mein kram im frühjahr hab eintragen lassen,wurde es nur in den schein eingetragen und nicht mehr in den brief.

Ja sicher, ich mmeine auch den Schein, nicht den Brief :wink:

Ich hab hier alles abgegeben bei der Kreisverwaltung bzw Zulassungstelle und die haben nichts eingetragen, da es reicht neuerdings, wenn ich den Zettelkram mitführe laut denen. Von meinen Freunden hat auch keiner mehr was eingetragen in dem Schein.

Mein Prüfer hat mir auch nie gesagt, dass ich es da eintragen lassen muss.

irgendwo auch im Internet gefunden: "Ist aber nicht mehr Pflicht wie früher. Es reicht auch, wenn Du das Schreiben mit Dir hast."

Andere sagen, das nur noch Einzelabnahmen eingetragen werden müssen, also in den Fahrzeugschein.

Müsste man mal an verschiedenen Stellen anfragen…

Ich kenne keine Eintragung mehr, wo der Reifenname eingetragen wird. Die Eintragungen sind evtl. mal bei Extrem-Rad-Reifen-Kombis nötig…aber bitte nicht bei 8x18 und 225…

Hersteller-Vorgaben sind nur noch beim Motorrad zwingend zu befolgen…nicht aber beim PKW…weiss nicht, wen ihr da ans Bein gepinkelt habt, dass sowas bei rum kam…!

Tüv sagt es spielt keine Rolle. Selbst wenn ein Reifenhersteller eingetragen ist. Wichtig sind die Dimensionen des Reifens. Solange die eingehalten werden ist der Hersteller nicht relevant.
Hab mich selbst informiert, da ich für den Sommer theoretisch einen neuen bräuchte, ich aber vorsichtshalber 2 kaufen werde!!

So kenne ich das auch. So sagte man es mir auch beim TÜV…

Wie gesagt…bei bestimmten extremen Rad-Reifen-Kombis kann ich mir das vorstellen wegen der Reifenfreigaben…aber def nicht bei Standard-Sachen wie oben genannt…

Hallo!

Da war der Prüfer damals etwas übereifrig. Eine Herstellerbindung gibt es nicht mehr!

[i]Die sogenannte Herstellerbindung, also die Verpflichtung an bestimmte Reifenmarken die in manchen Fahrzeugscheinen stehen, sind mittlerweile gegenstandslos.

Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission hat das BMVBM das KBA (Kraftfahrtbundesamt) angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf diese Eintragungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten. [/i]

Gruß

Raoul

Tja…und bei Benny wusste es der Prüfer wohl nicht besser…schade schade…aber so ist es mir auch bekannt…

Ich war heute beim TÜV und die meinten ich darf nur genau diesen reifen fahren mit genau dieser Marke. Und ich muss auch alles beim Landratsamt eintragen lassen, kostet so 50 Euro, wurde mir gesagt.
Der TÜV Mensch hat bei mir das so eingetragen weil es für ihn ziemlich eng war. Ja und jetzt muss ich mir wieder die selben kaufen oder ich Kauf mir andere aber dann wollen sie es nochmal abnehmen .
Die Dimensionen sind gleich will ja nur mal was anderes versuchen .

Normal wäre 225/40…Du hast 225/35…wo bitte soll es eng auf einer 8J-Felge sein? Oder hast Dein Fahrwerk so tief?

Grundsätzlich sind diese Bestimmungen nicht mehr gültig…hast Du den guten Mann das mal gesagt…?

Ist schon recht tief , und den TÜV Menschen hab ich das auch erzählt aber naja , ich Kauf einfach die hankook .