Wollte bei mir vielleicht die Seitenblinker der Frontscheinwerfer (VFL) cleanen so wie z.B. JamaicaA3 das hat und da bei mir auch die Seitenblinker in den Kotflügeln ebenfalls clean sind stellt sich mir die Frage ob die anderen Verkehrsteilnehmer, die seitlich von mir stehen meinen Abbiegevorgang auch sehen können müssen.
Du MUSST definitiv vorn und hinten 2 Blinker haben. Seitlich ist nicht Pflicht. Ich bin mir sicher, dass die vorn von der Seite sichtbar sein müssen in Deutschland.
Ab einem bestimmten Baujahr (ich meine das war 1992) müssen die vorderen Blinker seitlich sichtbar sein oder Kotflügelblinker vorhanden sein.
Naja d.h. die ganzen Golf fahrer dürften ihre Seitenblinker nicht cleanen weil bei dennen sind ja die Blinker der Frontscheinwerfer nur nach vorne gerichtet.
Gibts dazu irgendwas schriftliches wo man das nachlesen kann?
Oder sind das alles wieder nur Vermutungen? (ich hab gehört von dem einen seinen Kumpel,dessen Bruder hat gesagt…)
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php
…Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann
Klingt zwar etwas hochgestochen, heißt für mich aber, dass die Blinker seitlich sichtbar sein müssen.
Gruß Mackie
Das sagt aber nicht aus das Seitenblinker vorhanden sein müssen…
Daher schrieb ich ja, dass der Blinker seitlich sichtbar sein muss; das kann auch der vordere sein, der muss dann aber seitlich mit abstrahlen, weil das Blinken von der Seite (zum Beispiel beim Spurwechsel oder Abbiegen) für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar sein muss.
Gruß Mackie
Hmm … irgendwie bringt uns das Ganze hier nicht wirklich weiter
Haben wir keinen vom TÜV/Dekra hier an Board?
Ansonsten muss ich mal demnächst beim TÜV vorbeifahren dann hab ich des aus erster Quelle.
Mal ne zwischenfrage … hab n 50/50 Fahrwerk von Weitec eingebaut und habe an der Frontschürze(an den Seiten) gerade mal 7,5cm Platz. Mittig sinds etwas mehr. Unterm Auto liegt der tiefste Punkt bei 8-9cm … ich komm damit doch niemals über den TÜV oder? Obwohl in den Radkästen is noch einiges an Platz.
Aussage der Dekra aus einem anderen Forum:
[quote]
Es ist völlig unerheblich, ab wann derartige Leuchten (Seitenblinker, Nebelschlußleuchte, dritte Bremsleuchte, …) gesetzlich Plicht geworden sind und wann das Fahrzeug zugelassen wurde: Wenn ein Fahrzeug serienmäßig mit einer bauartgeprüften lichttechnischen Einrichtung ausgestattet war, ist diese Leuchte zwingender Bestandteil der Betriebszulassung des Fahrzeugs und darf nicht so ohne weiteres entfernt werden:
Hatte der Wagen bei Erstzulassung keine serienmäßigen Seitenblinker, kann er damit ausgestattet werden, diese müssen aber E-Zulassung als Seitenblinker haben und sich innerhalb der vorgeschriebenen Positionen befinden, bei derartigen Fahrzeugen kann der Seitenblinker auch wieder ohne Austragung entfernt werden, entsprich dann ja wieder dem Serienstand.
Bei Fahrzeugen, die in beiden "Ausführungen" hergestellt worden sind, also bis xx.xx.xxxx ohne Seitenblinker und dann ab xx.xx.xxxx + einen Tag (zB. wegen Facelift) mit einem Seitenblinker, kann dieser Seitenblinker entfernt werden, muss aber ausgetragen werden.
Ist der Wagen serienmäßig schon immer mit einer derartigen Leuchte ausgestattet gewesen, dies aber schon vor der gesetzlichen Pflicht, also als "freiwillige" Zugabe des Herstellers ab Serienstart, ist eine ersatzloser Entfall (Austragung) dieses Seitenblinkers nur möglich, wenn durch ein Gutachten nachgewiesen wird, dass die verbleibenden Sichtwinkel der Hauptblinker entsprechend der Vorgaben ausreichend ist.
Ist die Erstzulassung des Wagen nach dem Einführungstermin der Seitenblinkerpflicht, ist eine Austragung der Seitenblinker ohne gleichwertigen Ersatz (zB. zugelassene Spiegelblinker) unzulässig und nicht möglich.
[/quote]
Hmm das is schon nicht schlecht … d.h. ich müsste die Austragen lassen, obwohl ich dann andere in die Schürze einbauen will?
Und was ist mit GFK Kotflügeln? Die haben auch keine Befestigungsmöglichkeiten für Seitenblinker und haben ein Teilgutachten … also auch zugelassen und da kommt man net drum die Blinker wegzulassen.
hab auch gecleante kotflügel und bin extra beim tüv vorbei. der hat gemeint, dass ich die nicht brauch, nix austragen usw. lassen muss, sondern einfach so rumfahren kann.
Habt ihr vielleicht Bilder von A3´s ohne dir Blinker der Frontscheinwerfer?
halli hallo…also seitenblinker kannste weg machen…hab ich bei mir auch und kein problem mim tüv…aber die front blinker müssen, wenn du schräg (winkel von 45grad) vor dem wagen stehst, sichtbar sein…ich hab meine front blinker deswegen nicht genau unter dem scheini, sondern weiter nach aussen versetzt…so sieht man das auch von der seite…hat mir damals so der tüv gesagt, habs so gemacht und nie probleme damit gehabt…
hab ich machen lassen, bin kein schweißer…würds nur versauen, dann lieber den profi dran lassen
Ja hab gesehen das du unten noch extra Blinker gemacht hast … wollte es aber in den Frontscheinwerfer integrieren. Wenn das net geht werd ich vll. die Ford Focus Blinker einbauen wenn ich ne geschrottete Schürze finde.
Der S3 sieht ja mal richtig heftig aus. Aber irgendwie weiß ich net recht … muss mal versuchen noch mehr Bilder aufzutreiben weil das is nicht etwas was man gerade mal so wieder wegmachen kann ^^ … also wer noch hat immer her damit!
hier noch