[8L] Mobilitätsgarantie übertragbar oder nur vom 1. Besitzer?

Hallo Leute!

Wie ihr ja schon wisst habe ich mir einen Audi S3 gekauft! Dieser wurde immer in einer Audi-Werkstatt gewartet also alle Inspektionen gemacht! Außerdem hat der wagen immer Mobilitätsgarantie, also es steht jedenfalls im Serviceheft!

Nun möchte ich wissen ob, falls mir etwas wiederfährt, diese Mobilitätsgarantie auch nutzen kann?

MFG Timo

Ja läuft alles weiter… habe mich letztes Jahr erkundigt als ich meinen gekauft habe…

Ich denke ja. Audi macht auch damit Werbung zumindest die Werkstatt.

Die Mobilitätsgarantie bezieht sich auf das Fahrzeug und NICHT auf den Besitzer.

Gepflegtes Checkheft - volle Garantie :daumen:

Da mein A2 derzeit immer noch mit Motorschaden in der Werkstatt steht, habe ich jetzt die Vor- und Nachteile der Mobilitätsgarantie einmal kennen gelernt.
Mein Wagen ist mir am Samstagabend (21.10.) auf der Autobahn kaputt gegangen, worauf ich die Audi-Servicehotline anrief, die dem nächstgelegenen Händler mit Notdienst Bescheid gab und mir nach 45 Min. Hilfe schickte. Mein Wagen wurde kostenfrei in die VW-/Audi-Werkstatt abgeschleppt und ich bekam einen Leihwagen.
Der Serviceberater sagte, daß die Mob.garantie dafür sorgen soll, daß ich im Pannenfall mobil bleibe - sprich es gibt einen Leihwagen, damit ich zum Ziel komme oder bei kleineren Reparaturen eine Hotelübernachtung und ggf. eine Rückführung des Fahrzeugs zum Kunden huckepack wenn der Wagen z.B. in Hamburg kaputt geht und der Kunde in Frankfurt wohnt.
Mit dem Leihwagen bin ich dann auch mobil geblieben, allerdings nur für 5 Werktage, denn danach muß der Leihwagen wieder zurück gegeben werden oder vom Kunden mit dem Werkstattersatztarif bezahlt werden (ca. 39,- €/Tag inkl. 75 km für einen Golf).
Somit stand ich dann seit Freitag letzter Woche ohne Auto da, denn der neue Motor war nicht sofort lieferbar und kam erst diesen Donnerstag (02.11.). Bis der Wagen fertig ist, dauert es wohl noch bis Montagabend. Somit hätte ich 10 Tage kein Auto gehabt. Zum Glück konnte ich den Wagen meines Vaters nutzen, der dann gerade im Urlaub war, sonst wäre ich echt aufgeschmissen gewesen.
Was man mir seitens der Werkstatt verschwiegen hat ist, daß es bei länger nicht lieferbaren Ersatzteilen (>3 Tage Verzug) einen Ersatzwagen über die „Teilelogistik“ gibt wenn der eigene Wagen nicht fahrbereit ist. Das sowas möglich ist, habe ich erst vorgestern bei meinem Freundlichen erfahren, leider zu spät, denn da war der Motor schon geliefert worden.

Fazit: Die Mob.garantie ist zwar ganz praktisch und hilft im Notfall auch etwas weiter, aber auch da hat die Erhaltung der Mobilität ihre Grenzen.

Die Mob.garantie gibts ein Fahrzeugleben lang sofern man die Wartung immer beim Freundlichen für teuer Geld macht. Garantien kosten eben Geld. Aber auch eine regelmäßige Inspektion kann nicht vor einem Motorschaden bewahren, denn mein A2 war erst vor 2 Mon. bei seiner großen Inspektion.

Gruß,
Frank