@facelift8l
ich darf doch auch 4 verschiedene reifen fahren oder nicht? Das hab ich mal gelesen.
@waxy
ok das werd ich mal versuchen, danke dir
@facelift8l
ich darf doch auch 4 verschiedene reifen fahren oder nicht? Das hab ich mal gelesen.
@waxy
ok das werd ich mal versuchen, danke dir
nein,max.2…1paar pro achse
das wäre mir neu, ich kann 4 verschiedene reifen fahren, nur die grösse muss identisch sein
Vier verschiedene Reifen fahren - selbst wenns erlaubt wäre/ist(?) - will man sowas wirklich?
man konnte oder kann sogar immernoch (?) 4 verschiedene Hersteller fahren, aber wie Jens schon sagt, will man das wirklich?
Vorraussetzung ist aber gleiche Reifengröße und Reifenart.
Mein Onkel hat 3 Punkte bekommen, weil er auf einer Achse 2 verschiedene Marken hatte
also ich würds nicht machen,selbst wenn es erlaubt ist…jeder reifen verhält sich anders,vorallem bei nässe und dann noch die unterschiedlichen abrollgeräusche…ich weiß ja nicht…
Wenn er zwei verschiedene BAUARTEN hatte, ist das so auch korrekt. In diesem Fall wohl einen Radial- und einen Diagonalreifen. Wobei ich mir echt nicht erklären kann, wie Dein Onkel zu einem Diagonalreifen kommt…
Die Gesetzeslage ist jedenfalls:
§32 (2a) StVZO:
An Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder – ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.
Es gibt zwar noch die Richtlinie 92/23/EWG, die besagt "dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen.". Allerdings hat die StVZO Vorrang, da es ein Gesetzt und keine Richtlinie ist.