Hallo,
ähnliches Thema zu meinem letzten, aber hier nochmal neu wegen anderer Kernfrage:
möchte ein 3-Speichenlenkrad vom A4 B6 in meinen A3 8L Facelift S-Line von einer Werkstatt einbauen lassen. Im Grunde wird nur der Lochlederkranz durch Glattleder ersetzt, die Lenkrad/Airbagform vom alten und vom neuen Lenkrad ist absolut identisch.
Die Frage lautet: da das Lenkrad aber vom A4 stammt, kann ich das einfach so machen oder muss dies vom TÜV abgenommen/eingetragen werden? Wie wäre es, wenn das Lenkrad von einem anderen A3 stammen würde?
Würde dies wirklich einen Unterschied machen? Denn die Form ist wirklich bis aufs Detail identisch.
Zudem hat das neue Lenkrad keine Teilenummer mehr (Aufkleber ist weg), kenne die Nummer nur von der Rechnung. Wie würde der TÜV oder sonstwer überhaupt erkennen ob das Lenkrad vom A4 ist oder vom A3? Wenn er es garnicht erkennen kann, kann er es ja auch nicht eintragen?
Wie verhält sich das ganze mit Blick auf Versicherungen, angenommen man hat einen Unfall, und dann wird ggf. nicht gezahlt oder so?
Danke und Grüße!