sobald man sicherheitsglas hat und das haben nunmal alle autos die noch so rumfahren, darf man nix gravieren lassen. oberflächenstruktur der scheibe wird verändert, dadurch ändert sich das splitterverhalten beim unfall… usw.
kannst ja mal bei der "rennleitung" anfragen, wenn einer von den helden im letzten jahr mal auf lehrgang war, dann weiß der das…
"Fenster und Scheiben des Fahrzeugs sind auf jegliche Art von Beschädigungen zu prüfen, dabei ist es unerheblich, ob diese durch höhere Gewalt (Steinschläge,Risse,etc.) oder mutwillig (Ätzungen,Gravuren,etc.) entstanden sind. Fahrzeuge, an denen diese Mängel festgestellt werden, sind mit GM (Geringfügiger Mangel -> Plakette trotzdem erteilt) zu beurteilen."
Nachtrag seit Juli 1996:"Mutwillige Veränderungen der Oberflächenbeschaffenheit sind mit EM (Erheblicher Mangel -> Plakette nicht zugeteilt) zu beurteilen."
wenn mal was sein sollte (unfall mit kindergartengruppe oder tanklastzug zum beispiel), hast du keine betriebserlaubnis und somit keinen versicherungsschutz, egal ob das bei der HU durchging oder nicht.