ich weiß nicht, wer von euch mal den Paragraphen gelesen hat auf den sich das Tachoteam bezieht… Aber wenn man das mal tut wird man feststellen, dass dort die Rede von MANIPULATION ist!!!
Nicht aber wird erwähnt, dass das Verändern des Kilometerstandes zu reparaturzwecken verboten ist!! Das hat das haben andere "dazugedichtet".
Wer also das Gesetz nicht nur liest, sondern auch korrekt interpretiert wird feststellen, dass das Verändern des Wegstreckenzählers nur zur Manipulation verboten ist. Nicht aber zur Wiederherstellung des korrekten Kilometerstandes.
Ich bringe hier auch gern ein Zitat vom Bundesverfassungsgerichts:
Sorry, wo ist das eindeutiger? Das ist blödsinn, was da steht! Die Programme dürften nach deren Aussage nicht verkauft werden! Die vertreiben ihre Produkte aber schon über mehrere Jahre. Welcher Hobbyanwalt hätte da nicht schon längst Klage eingereicht!
Ich kann mir die Gründe des Tachoteams schon vorstellen, was die zu dieser Aussage bewegt.
Glaubt mir einfach, es ist erlaubt, wenn der korrekte KM-Stand wiederhergestellt wird. Ich bringe ein Zitat vom Bundesverfassungsgericht, du glaubst aber eher einer Aussage von einer Firma ohne Rechtsgrundlage?!
Ich gebe gerne noch ein Beispiel: Falsche Reifengröße im Fahrzeug und die daraus resultierende abweichende angezeigte Geschwindigkeit des Tachos. So kommst du nicht durch den TÜV!! Mhh und was macht man da? Genau man verändert die Wegstreckenzahl, damit die Geschwindigkeit und der daraus resultierende KILOMETERSTAND nicht verfälscht dargestellt wird. Ist das etwa verboten? Nein! Sogar zwingend notwendig! Es müsste aber verboten sein, wenn man der Aussage des Tachoteams glauben schenkt!
Klar darf man den Kilometerstand rechtlich zum korriegeren verändern. Aber rein zum Herstellen des Originals nach der Reparatur… Dann würde VW sich ja jedesmal Strafbar machen wenn einer mitm gebrauchten Tacho ankommt und jenes defekt ist.
Allerdings bei VW ist es das selbe, man kann es nicht mehr wahllos einstellen sondern erst werden alle daten des Kombis Online übertragen, dann fahrzeug und Ausweisdaten des Besitzers angegeben und überprüft, dann spielt der tester die neuen daten auf das gebrauchte kombi.
Es ist nicht alles falsch. Der Auszug aus §22b des StVG ist korrekt. Der Rest eher nicht!
In dem o.g. Paragraphen steht auch mit keiner Silbe erwähnt, dass das Verändern des KM-Standes grundsätzlich eine Straftat ist!
Hier auch nochmal ein Link, der eindeutig untermauert, dass das Einstellen des KM-Standes zur Wiederherstellung des Originalen KM-Stands legal ist:
Wenn das Verändern des Kilometerstandes zu Reparaturzwecken verboten wäre könnte man in ein Fahrzeug mit einer Laufleistung von 100.000 km ungestraft ein Kombiinstrument eines Unfallwagens mit einer Laufleistung von 50.000 km einbauen, weil dessen Kilometerstand der tatsächlichen Laufleistung nicht angepasst werden darf. Eine solche Verordnung würde dem Missbrauch erst recht Tür und Tor öffnen.
…"Weil ich bin jetzt beleidigt"…?? Nimm's wie ein Mann.
Ist ja nett, dass du ne Wiki erstellt hast, aber dass du da blindlinks den Angaben von irgend einem Anbieter vertraust finde ich schon etwas merkwürdig.
Ich vermute mal die Gesetze wurden hier falsch interpretiert und pauschaliert.
Von den Paragraphen die du rein kopiert hast ist ja ebenfalls lediglich von "Missbrauch" die Rede, was natürlich strafbar ist. Alles andere nicht.
Ja, weil es mir hier in diesem Forum auf den Keks geht, dass bei Fragen keiner reagiert und mal bissl was sagt, sondern erst, wenn einer was schreibt, dann kommen die Leute plötzlich aus den Löchern gekrochen und heben den Finger…
Eine Art, die hier im Forum leider immer mehr vorkommt.
Stehe nicht alleine mit der Meinung hier…
Ich wende mich an einen Anbieter dieser Dienste und habe dessen Aussagen 1:1 kopiert…ihn angeschrieben und das ganze mit Zustimmung hier gepostet. HIer im Forum gab es bis dato auch keine Infos…sorry, dass ich da nun nicht alles 100%ig recherchiert habe. Ich werde mich in Zukunft erst an Euch wenden, um die Zuverlässigkeit meiner Informationen zu überprüfen.
Btw: Es ist kein "beleidigt" sein, ich hab nur auf den Spruch gewartet…sondern das Enttäuschtsein über die Art und Weise…
Bernd, ich verstehe nicht, warum du jetzt enttäuscht bist? Es tut mir leid, wenn ich diese Antwort nicht sofort gepostet habe, aber ich bin nunmal leider nicht 24h hier Online.
Außerdem verstehe ich eine "Richtigstellung" einer Sache nicht als "aus den Löchern gekrochen zu kommen".
Ich habe mich ziemlich über die Aussage des Tachoteams aufgeregt und dass dieselbe ohne zu hinterfragen als korrekt angenommen wurde und dazu noch von vielen Leuten geglaubt wird.
Wenn du dich von mir angefahren gefühlt hast, dann tuts mir leid, das war ganz sicher nicht meine Absicht! Aber sei doch froh, dass es richtig gestellt wurde. Und wenn du von jemandem enttäuschst sein kannst, dann höchstens vom Tachoteam für deren Aussage!!
Nein, mir ging es daru, dass die Antwort für die bisherige Frage keiner postet…aber wenn etwas nicht 100% richtig ist, kommen alle und heben den Finger…warum stellt man dann nicht den Sachverhalt GLEICH richtig hin…das ärgert mich, da es hier im Forum langsam so normal ist. Keiner sagt mehr was, aber wenn einer was falsches sagt, sind plötzlich alle da und können kritisieren…aktiv ist hier aber kaum jemand…als wenn die der Jäger nur drauf wartet, dass das Wild mitten auf dem Feld stehenbleibt und es abgeknallt werden kann.
Ich habe angenommen, dass ich vom Tachoteam eine vernünftige Aussage bekomme, zumindest ist es deren Arbeit. Ich habe es ja auch 1:1 gepostet.
Warum sie aber "ganz klar" so eine Aussage treffen sollten, entzieht sich echt meiner Kenntnis, denn damit berauben sie sich ja ihrer Kunden. Die Firma sitzt in Venlo NL…nicht hier in Deutschland.
Die Richtigstellung begrüße ich, ich kann auch nicht alles wissen und habe dazu halt eben nicht mehr gefunden. Das ist dann wohl auch geklärt…
…aber ich werde in Zukunft weniger posten, es könnte sein, dass ich wieder unrecht habe…also gehe ich dem aus dem Weg. Das kann ich mir schenken.