[8L] Jetzt hats mich erwischt

Ich war heute bei meinem Anwalt und der hat gesagt, wenn er 10 Jahre alt ist, muss er selbt bezhalen. Kann er aber nur wenn er Geld verdient. Also könnte es im schlimmstfall sein das ich erst in 6 Jahren oder später Geld bekommen. ich verhandel jetzt mit denen und versuch eine gute Abfindung zu bekommen.

Kannst du mal ein Foto machen von dem Schaden?

LOL wie geil, Also nee, auch wenn ich da jetzt wahrscheinlich einigen gegen den Strich gehe aber ich rate dir,
Lasse es , Verklag die Family nicht, bzw. das 10 Jährige Kind. Wenn der mit 16 seinen Hungerlohn bekommt als Stift, sollte er nicht für einen Fehler zahlen, den er mit 10 (!!) Jahren gemacht hat. Vorallem wenn du weist das die junge Familie eh schon kanpp bei Kasse ist, sich kaum nen Anwalt leisten kann…
Ich fände sowas unverschämt.
Ich würde erstmal Anwälte ausen vorlassen, den Eltern klar machen sie zahlen, - in raten, so wie es für die die beste Möglichkeit ist.
Die Familie vor Gericht zu zerren, Ihnen im wahrsten Sinen des Wortes den letzten Groschen aus der Tasche ziehn, nur damit dein Audi wieder gut da steht, ich frag mich sowieso was so n kleines Fahrrad anrichten kann…
Und vorallem sei Froh das dem Kind nicht weiteres Passiert ist, sowas kann schief gehen, und dann fühlt man sich doch verantwortlich auch wenn man keine Schuld hatte. Ich könnte nur noch schwer damit leben, wenn ich n 10 Jährigen tot gefahren hätte.

@eXact

Ich will das ja auch so klären, aber wenn dir sowas passiert wäre wölltest du auch wenigstens etwas dafür haben. Da ich im Rechtschutz bin, hab ich mich nur erkundigt bzw erkundigen müssen weil ich ein Schreiben von der Polizei wegen überhöhter Geschwindigkeit und fahrlässiger Körperverletzung bekam

so leutz,
jetzt mal par onfos aus versicherungstechnischer sicht! (da ich bei einer versicherung arbeite :wink: )

  1. fakt ist, dass die eltern keine haftpflichtversicherung besitzen!
  2. kinder vom 7 bis zum 10 lebensjahr sind für schäden, die sie im
    fließendem straßenverkehr verursachen, nicht zu belangen, da sie
    deliktsunfähig sind!
  3. nichts desto trotz, kann man zwar nicht das kind belangen, jedoch aber
    sehr wohl die eltern, da die eltern für die kinder haften!
  4. thema AUFSICHTSPFLICHT: ist ein sehr weit gestreutes thema!!!
    es ist in schadenfällen, die durch kinder verursacht werden, immer von
    fall zu fall zu prüfen, in wieweit das kind die für die im verkehr
    erforderliche sorgfalt hatte (es gibt da wirklich sehr große
    unterschieden! z.b. kann ein 7 jähriges kind schon weiter entwickelt
    sein, als z.b. ein 10 jähriges kind!)
    und außerdem mußt nicht du den eltern die verletzung der
    aufsichtspflicht beweisen, sondern das ist eine entlastungsmöglichkei
    für die eltern! sprich: die eltern können dir beweisen, dass sie sie
    nicht verletzt haben, damit sie nicht haftbar zu machen sind!
  5. auch wenn sie keine haftpflichtversicherung haben, müßen sie dir mit
    ihrem GESAMTEN privatvermögen leisten § 823 BGB(ist dann natürlich eine
    moralische sache, in wie weit man leute, die eh schon am
    existenzminimum leben, noch weiter in den ruin treibt!)
    müßte dein anwalt eigentlich wissen!

lösungsvorschlag:

  1. entweder kannst du dir das geld wirklich von denen wiederholen
  2. wenn du eine vollkasko hast, dann könntest du es dir auch darüber
    bezahlen lassen (was natürlich eine rückstufung im nächsten jahr
    bedeuten würde --> was denke ich mal nicht in deinem sinne ist!)
  3. für mich die beste möglichkeit:
    wenn du eine eigene privathaftpflichtversicherung hast und dort
    "forderungsausfall" mitversichert hast, dann könntest du dir auch das
    geld von deiner eigenen privathaftpflichtversicherung holen
    (in der privathaftpflichtversicherung gibt es ja keine rückstufungen oder
    sonst was)
    zum "forderungsausfall":
    eigentlich sind ja eigenschäden in der privathaftpflicht ausgeschlossen,
    sprich meine versicherung zahlt nicht für meine eigenen schäden!
    aber beim forderungsausfall wird der schädiger (sprich: das kind bzw.
    die eltern des kindes) von deiner eigenen haftpflichtversicherung so
    dagestellt, als hätten sie eine und deine eigen haftpflicht kommt für
    den schaden auf!!!

hoffe ich konnte ein weniger weiterhelfen!

LG

Lukasz

zu 2) hat sein 10. Lebensjahr vollendet und muss somit selbst haften, da die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde laut StVO (so mein Anwalt)

zu5) die haben 2 Autos und anscheinend gehen beide arbeiten!

hmm dann weiß ich aber nicht was für einen anwalt du hast!sorry!!!
dann leg deinem anwalt mal den § 828 BGB vor, da steht das drin, dass kinder im fließendem strassenverkehr nicht zu belangen sind, jedoch sehr wohl die eltern!!!
da zählt keine stvo oder sonst was, sondern das BGB hat vorrang!!!
und ob die aufsichtspflich verletzt wurde oder nicht ist wie gesagt schwierig zu beantworten!!! wie gesagt, jüngere kinder können schon sehr wohl in vielerlei hinsicht mehr einsicht haben als ältere!

und zu den zwei autos: dann scheint es denen ja net wirklich schlecht zu gehen! wenn sie beide arbeiten und sich zwei autos leisten können, aber an einer privathaftpflich (dazu och mit einem kleinen kind) sparen wollen, kann ich nur sagen: selbst schuld!!!

Hast recht war BGB. Der hat mir den Paragraph noch gezeigt und erklärt…

der hat mir ein Paragraph gezeigt, der anfing mit "Wenn das Kind sein 10 Lebensjahr vollendet hat…

Lukasz hat alles richtig erklärt… kann ich zu 100% so unterschreiben!

Darf ich mal fragen, wieso hier so viele mit Moral und schlechtes Gewissen und so kommen??? "Ne arme Familie…unverschämt…!"

Was hat das mit unverschämt zu tun!?

Unverschämt ist es, keine 60 EUR im Jahr für ne Privathaftpflicht zu investieren um sich und seine Familie gegen sowas abzusichern!
In den neuen Verträgen sind auch die Kinder mitversichert egal wie alt sie sind und das ist ne wirklich gute sache!!!

Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich alles dafür um an mein Geld zu kommen! Selbst schuld sag ich nur!
Was glaubst du wieso die den KVA haben wollen? Weil die genau wissen dass sie im Ernstfall verlieren würden!

@Lukasz: Gute Idee mit der Forderungsausfalldeckung! Aber du weißt ja sicherlich, dass du dafür durch jede gerichtliche Instanz gehen musst ne?
Das ist viel Arbeit und dauert laaannnggggeeeeee …:slight_smile: !!!

viele grüße

also wenn ich seh das die wirklich so Arm wären, würd ich wahrscheinlich kaum was wollen. MAcht euch da mal keine Gedanken. Aber wenn man 2 Autos hat muss ja was auf zu weisen sein oder?

Das kommt ganz auf die Autos an. Heutzutage braucht man schon ein Auto um hier in meiner Region Arbeit zu bekommen. Was dann noch lang net heißt daß ich davon gut leben kann. Hier gibts Leute in Lohn und Brot die locker soziale Unterstützung beantragen könnten. Trotz allem sollte ne Haftpflicht wie beim Kfz Pflicht sein. Sacht der Name ja achon ;))))

Viel Glück in der Sache

ich kann aber auch nicht auf das Geld verzichten nur weil die keine Versicherungn haben:banned:

So wollte noch mal schreiben was bei raus kam.

Im deutschen Gesetz ist das so geregelt das er ab 10 Jahren für sich selbst haftet. Die Eltern müssen nichts beazhlen. (Versicherung würde bezahlen, hat er ja keine:rotekarte:)
Er verdient keine Geld, ihm kam man nichts holen, also bekomm ich auch nichts. Auch wenn ich unschuldig an der Sache bin.

Naja…so kann es gehen. Werd mich mal auf die Suche nach einer neuen Tür machen.
:motzki:

Das geht sogar noch besser: Ein kleiner junge radelt direkt vom Gehweg auf die Straße vor ein Auto. Der Autofahrer weicht aus, um den Jungen nicht umzufahren. Leider "erwischt" der Autofahrer den Jungen trotzdem noch mit dem rechten Vorderwagen --> Armbruch, Abtransport im Rettungswagen. Unglücklicherweise kommt ein Lieferwagen mit Anhänger entgegen. Das Auto fährt mit dem rechten vorderen Kotflügel in die rechte vordere Seite des Lieferwagen. Schaden am Auto: rund 6 t€, Schaden am Lieferwagen: Aufgrund des Alters Totalschaden nur 2t€ zzgl. beschädigter Ladung.
Schuld hat der Autofahrer!!!
Ich saß im Lieferwagen, unser Anspruch wurde von der HP des Autofahrers bezahlt. Ich weiß letztendlich nicht, wie die Geschichte am Ende für den Autofahrer ausgeganen ist, laut unseren Anwalt muß er auch für den Schaden des Jungen aufkommen (Fahrrad, Arztkosten, Rettungswageneinsatz etc.)!!! Die Mutter des Jungen fuhr ca. 50m hinter dem Jungen, die Aufsichtpflicht hat sie nicht verletzt. Da die Mutter eine Privat-HP hat, hoffe ich für den Autofahrer, daß sein Schaden (und unser Schaden) ihm erstattet wurde. Die PHP des Jungen hatte sich auch bei mir gemeldet, allerdings wurde unser Schaden ja schon bezahlt.
Der Autofahrer hat den Unfall nicht verursacht, ist aber laut Gesetz trotzdem Schuld! Diese Regel wurde zum Schutz der Kinder geschaffen, kann aber für jeden Autofahrer ein echtes Problem werden!

das ganze war aber ein Kind dann unter 10 Jahren?

Ja, der Junge ging noch nicht zur Schule - ca. 6-7 Jahre alt.

ja dann hat man natürlich ein Problem!

Sowas sollte die Teilkasko übernehmen - wie bei Wildschäden. Weil rennt beides ohne Plan einfach vors Auto ^^

wär ich auch dafür, weil keiner von beiden was dafür kann.
Inmeinem Fall hätte das Kind aber wissen müssen, das man auf der Hauptstraße nicht einfach mal so dreht. Das Kind fährt öfters immernoch mit dem Fahrrad an der Stelle rum. Ich fahr da jetzt immer hupend dran vorbei. Wenn das ganze nochmal passieren würde, hätte ich es mit Sicherheit unterm Auto. War reines Glück das der mit in die Seite gefahren ist.

Moin

passt jetzt zwar nicht ganz so rein aber ich hatte vor ca. 8 wochen auch son fall.
Is mir auch ein kind mit dem Fahrrad reingefahren war aber in meiner Nachbarschaft und die sagten ich soll einen Kostenvoranschlag machen und dann klären wir das über die Haftpflicht.

Ich dachte so alles klar Kostenvoranschlag machen lassen ca. 550 euro ( Rückleuchte schrott und Heckklappe muß neu Lackiert werden)
alles abgegeben und gewartet nach 4 wochen immer noch nichts gehört wobei es die selbe Versicherung ist wo ich auch bin.

Ich da angerufen und und gefragt was los ist da meinte der tolle Berater das wäre untergegangen hab dann mit meinem Anwalt gesprochen er wollte sich dann darum kümmern.
Hab dann letzte Woche das Geld bekommen find das schon son bischen arm das sich so ein Haftpflicht Schaden über 8 Wochen zieht.

Gruß Andi