[8L] INXX Wabengrill...ABE notwendig?

tag zusammen,

frage steht quasi schon im titel.
auf dem grill ist keinerlei e-nummer oder ähnliches sichtbar.
habe im internet unterschiedliche informationen gefunden, ob generell abe's für kühlergrills notwendig sind oder nicht.

gruß cyp

Meines Wissens brauchst du für einen Grill keine Betriebserlaubniss, da er im Gegenasatz zu Spoilern keinen Einfluss auf das Fahrverhalten des Wagens hat.

Belehrt mich bitte wenn ich falsch liege!

Bei meinem Kamei Grill war eine ABE dabei.
Denke schon, dass die nötig ist, könnten ja irgendwelche gefährlichen Sachen dran sein :grinsno:

Hatte ich bei meinem Grill - obwohl damals AMG - nicht!
Nun gut, hier sind wir bei Audi, aber ich kann es mir beim besten willen nicht vorstellen!

du brauchst ja für tuning Scheibenwischer auch keine ABE!

Deine 'Tuning-Scheibenwischer' sind ja auch nicht im relevanten Bereich mit dem Du einen Fußgänger rammen kannst.

Meines Wissens nach braucht ein Grill eine Abnahme, sofern keine ABE oder halt original.

Die "Scheibenwischer" waren als Beispiel für ein nicht Eintragungpflichtiges Tuning gemeint!

Also ich kenne es aus anderen Forn, dass Fakten durch Belege bewiesen werden!
Sollte ein Auto-teil Eintragungspflichtig sein, so steht es in den Richtlinien oder irgendwelchen §…

§ her und ich glaube euch!

Anders habe ich es auch nicht verstanden.
Ich glaube eigentlich nicht, dass auch explizit Stossstangen, Spoiler, wat weiss ich was alles einzeln in Paragraphen aufgeführt sind.

Wie dem auch sei, ich würde mich an cypress stelle beim Hersteller oder dem TÜV erkundigen!

Mal unter uns (klar ist legal besser) aber welcher Polizist kommt und sagt: Oh das ist aber keine serienmäßiger A3 Grill und vo Audi ist er auch nicht, also brauchen wir eine ABE

Muss pleasure zustimmen. Wenn die dich ranwinken, dann wegen "etwas mehr" Tuning oder weil du Mist gebaut hast (zB. zu schnell)

Die Frage war ob generell eine Genehmigung erforderlich ist, und nicht ob man allein deswegen rausgezogen und angepisst wird.
Naja egal…

nabend! danke fuer eure antworten. ich werd mich mal bei inxx schlau machen. bußgelder sind mir schnuppe, ich hab eher bedenken falls ich nen unfall ohne betriebserlaubnis baue. das macht mir dann eher kopfschmerzen…

wie soll den eigentlich die abe zu meinem grill zugeordnet werden? auf dem teil ist weder ne produktionsnummer, hersteller noch e-nummer vermerkt. ich könnt ja quasi jede abe nehmen, in der steht, dass es sich um nen schwarzen gittergrill fürn audi 8l handelt :confused:

gruß cyp

Rischtisch und die konntest du genauso wenig konkret neantworten wie ein anderer.

Jedes Anbauteil sollte zwar nicht in den entsprechenden § aber in den dazugehörigen Durchführungsverordnungen stehen!Und zwar jedes einzelne!

Wenn du findest, dass man für einen Kühlergrill der nicht von der Autofirma des Wagens ist eine BE braucht ist doch alles ok und wir haben eine Quelle und wir glauben dir.

Wenn es nicht zu finden ist - und ich habe heute in den Richtlinien gesucht -
ist davon auszugehen, dass es keine ABE bedarf einen Grill zu fahren!

Und auch kein Richter der Welt kann dich wegen etwas anprangern, was nicht im Gesetz erfasst ist!

Tut mir leid, aber was du da erzählst ist leider absolut falsch. Es wird absolut kein § benötigt in dem steht, dass ein Grill eine ABE braucht oder nicht. Es gibt eine Menge allgmeiner Gummi§§ in denen dann sinngemäß steht, es darf niemanden gefährden. Darunter können bestimmte GRills dann schonmal fallen. Durchführungsverordnungen sind leider nur ein kleiner Bruchteil der verfügbaren Normen. Daneben gibt es auch EU-Richtlinien und Ministeriumsinterne Papiere.
Und wenn ein Richter dich anprangern will, dann findet er ein Gesetz dafür.
Klingt vielleicht jetzt hart, aber wenn sich jemand dann auf deine Aussage verlässt, kann er einen Haufen Ärger bekommen.

Ich habe nie behauptet, dass ich es zu 100% weiss, sondern dass ich es nirgendwo gefunden habe.
und nach einem 6 wöchigen Praktikum bei der DEKRA sollte ich schon wissen wo es steht, gell…

nun will ich meinen Senf auch mal dazu geben (als aktiver Prüfer) zwar nicht bei der Dekra :-), aber ich musste auch ne Ausbildung machen die etwas länger als sechs wochen war.
Man brauch für nen Grill eine ABE, hier greift §19(2) stvzo alt es geschieht eine Änderung, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern (-> das sind auch Fußgänger) zu erwarten ist, somit ist strenggenommen allein dadurch die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges erloschen. Mittlerweile gibt es auch Grills für die es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt da steht dann sinngemäß drin das §19 (2) nicht greift, sowas reicht auch.

gruß Torsten

So bitteschön, endlich!
Da haben wir einen Sachkundigen der alles Belegen kann!

Sorry für meine Falschaussagen, ich war fest davon überzeugt, dass man es nciht braucht, und fahre weiterhin auch ohne ABE für meinen Grill!

FAZIT: Ein Kühlergrill braucht eine ABE

servus,

um das thema nochmal aufzugreifen:

hab mich mal bei D&W schlau gemacht (INXX gehört wohl zu denen)

Sehr geehrter Herr xxxxx

eine ABE oder sontiges ist für ein Grill nicht erforderlich. Diese sind eintragungsfrei.

Wenn Ihrerseits noch offene Fragen sein sollten, scheuen Sie sich nicht uns zu Fragen. Wir werden uns bemühen Ihnen schnellst möglich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Bitte Schriftverkehr anhängen lassen um Nachfragen zu vermeiden.

Herzlichen Dank und schöne Grüße aus Bochum.

Mit freundlichem Gruß
D&W Team

Dass auf dem Grill nix steht und auch kein Papierbeiwerk hat, findich schon etwas komisch. Selbst bei stinknormalem Streckgitter von Foliatec ist so ein Stück Papier dabei in dem steht, dass das Gitter unbedenklich ist, solang es ausreichend befestigt ist.

und genau deswegen versteh ich das ganze nicht…

war bei mir auch so.

Hab nach ner ABE gefragt und bekam die selbe Antwort…