[8L] Heckscheibenwischer austragen lassen?

Danke:hello:

naja und mein tüver bestand drauf den auszutragen!!!

Der muss definitiv nicht ausgetragen werden. Hast doch noch deine Aussenspiegel. Wäre ja auch noch schöner, wenn wa doch gleich dabei sind, können wir ja auch noch die gecleante Dachantenne austragen wa? :auslach:
Also, immer weg das Dingen…

Wobei ich hier trotzdem noch anmerken möchte dass ich bei der letzten HU den TÜV "mit geringen Mängeln" bekommen hab.

Unter "geringen Mängeln" steht, dass der Heckwischer fehlt. Ob Austragen oder net sei dahingestellt, als Mangel wirds vom Technischen Überwachtelverein trotzdem angesehen.

Wustet Ihr übrigens, dass man zwar einen Spritzwasserbehälter haben muss und dieser auch gefüllt sein muss, dass aber die Spritzdüsen nicht vorgeschrieben sind? Scheint wohl ne Gesetzeslücke zu sein…

Hatte bisher noch bei keinem meiner Autos Probleme wegen fehlendem Heckwischer.
austragen ist quatsch.
ich denk eher,der Tüv wartet nur auf solche leute,erzählt ein bißchen bla bla und kassiert da für sowas sein geld!

Leute bleibt mal alle cool hier :gelbekarte:

ist alles eine Ansichtssache der Prüfer.

Hab mich mal erkundigt und diese Ergebnisse bekommen:


Nein ist nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Competence Center

xxx@de.tuv.com
Tel.: 0221/806-xx
Fax: 0221/806-xx

TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
TÜV Rheinland Group
Am Grauen Stein
D-51105 Köln


Sehr geehrter Herr S[…],
beim sogenannten "cleanen", also dem entfernen des Heckscheibenwischers handelt es sich um eine bauliche Veränderung am Fahrzeug. (Schweißen des Wischerloches, entfernen des Wischermotors usw.)
Laut Gesetzgeber sind sie verpflichtet jede bauliche Veränderung am Fahrzeug unverzüglich ihrer örtlichen TÜV Stelle vorzuführen und eine Abnahme vornehmen zu lassen.
Die befindet sich meist in einem geringen preislichen Rahmen und sie können sicher sein, dass sie 100 % legal unterwegs sind.
Ähnlich verhält es sich übrigends beim "cleanen" von Heckklappen, Nummernschildaussparungen, Türschlössern, Seitenblinkern oder der Einarbeitung z.B. von Luftschlitzen in die Originalen Kotflügel.

Für weitere Rückfragen stehe ich ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

M. Witte

TÜV Bochum


Mein Argument gegen Alle die meinen man muß es eintragen lassen ist, § 40 II StVZO:

"Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird."

Im Umkehrschluss heißt das wohl: Keine andere Scheibe muss mit Scheibenwischern ausgerüstet sein. Für mich heißt das auch, dass ich alle vorhandenen Scheibenwischer außer denen an der Windschutzscheibe entfernen darf.


@all,

die wo meinen es MÜSSE ausgetragen werden sollen doch bitte mal schreiben wo das ganze stehn sollte in der STVZO. Wenn demjenigen das nicht möglich ist, dann bleiben wir hier im Topic bei dem Urteil wo ich jetzt sprechen werde.

Es ist alles eine Ansichtssache der oder des Prüfers, bei Problemen MÜSSEN Paragraphen oder Gesetze aus der STVZO her, und die gibt es in diesem Falle wohl nicht

Wer dennoch was dazu hat, bitte hier posten. Und nicht nur Meinungen schreiben vom Hörensagen seines eigenen Tüv/Dekra Prüfers. Diese Leute haben meistens Tages und Kundenlaune, wenn ihnen was passt wird es gemacht, wenn nicht dann gibts haue und selbsternannte Gesetze.

In diesem Fall (und auch in weiteren) hat die STVZO mal wieder eine Mangelnde Lücke die sich ANSICHTSSACHE des Prüfers nennt. Wer da Probleme hat, der soll am besten bei der nächsten HU zu einem anderen Prüfer fahren. Im Falle eines Schadens (Unfall) liegt die Beweislast beim Staat (Polizei) der vor Gericht den Paragraphen beweisen sollte dass so ein Heckwischer ausgetragen werden müsse und das der nicht vorhandenen Heckwischer Schuld am Unfall gewesen ist

:lolli::lolli:

Sodelle, und jetzt Alle mal wieder locker durch die Hose atmen und Sachliche Beweise dazu bringen ggg

Gruß Andy

:dafuer::thumbsup:
Du sprichst mir aus der Seele…