Fahre seit heut Borbet BS5 7,5x17 ET38 und habe ein Gutachten dabei, jedoch werde ich da nicht ganz schlau draus.
Kann mir jemand sagen ob ich sie nun eintragen muss oder ob die ABE reicht.
Ich lese raus das es Eintragungspflichtig ist aber bin mir nicht schlüssig, zum TÜV fahre ich eh aber nur eventuell vorab eine Einschätzung worauf es hinaus läuft.
für mich sieht es nur nach einer abe aus. da steht nichts von gutachten nach § 19.3 oder 21. ich lese nicht, das sie von einem sachverständigen begutachtet werden müssen und die änderung in den fahrzeugpapieren berichtigt werden muss.
ich war soeben beim TÜV & musste sie eintragen lassen, mit gut ner halben Stunde Zeitverlust und 58€ weniger in der Tasche kann ich nun beruhigt auf die Bahn.
zu A01) & A02) nochmal, sollte bei euch in der ABE die Einschränkung wie eben genannt auftauchen bedeutet das auf gut Deutsch:
Eintragen ist PFLICHT
Also ich hoffe ich konnte damit eventuell auch anderen noch helfen die ebenfalls unschlüssig sind wie man das Fachchinesisch nun zu interpretieren hat !