habe mal ne Frage. Ich habe mir vor kurzem Golf 4 H&R ( 35mm ) gekauft um diese in den A3 einzubauen. Passt auch alles wunderbar und das Fahrgefühl ist auch echt gut, nur habe ich dann festgestellt, dass man die Federn nicht mit dem A3 fahren darf bzw. nicht eintragen kann. Es gibts ja viele Tieferlegungsfedern die für den 4er Golf als auch den A3 bestimmt sind, warum also dürfen die von H&R nicht in den A3?
die H&R Federn vom Golf 4 und A3 unterscheiden sich beispielsweise in Drahtdurchmesser und in der Anzahl der Windungen. Warum H&R das gemacht hat, können die wohl wirklich nur selber beantworten.
Ich fahre auch Koni Federn, die im A3 keine Zulassung haben. Ich fahre die aber auch nur, weil die für die höheren Achslasten des neuen Motors zugelassen sind. Trotzdem habe ich die Federn eingetragen bekommen, da sich A3 8L und Golf 4 die gleiche Achskonstruktion teilen.
Einfach bei einer kompetenten TÜV-Prüfstelle anfragen und die werden dir das auch ohne explizites Gutachten für den A3 8L eintragen!
Würde einfahc mal das Gutachten von den Federn für den A3 runterladen und mal die Federnnummern vergleichen. Evt ja gleiche Nummern aber andere Gutachten…
Die Nummern sind auch anders, habe schon alles angeschaut. Aber zwischen Golf 4 und A3 gibts ja kaum ein unterschied. Auf dem Originalfahrwerk vom A3 steht ja auch "VW" drauf.
ok, vielen dank für die Antworten. Und was mir noch aufgefallen ist, dass rechte Seite ein halben cm höher ist als die linke Seite! Ist das schlimm oder eher normal?