bin jetzt von meinem Vorhaben abgekommen mir 17er Sommerfelgen(mit Reifen)drauf zu machen und hab gestern für meine 15er Alus folgende Reifen bestellt:
Wie immer, informier ich mich ja meistens erst nach dem Kauf Der Reifen hat den Geschwindigkeitsindex T(also bis 190km/h). Das wusste ich auch schon beim Kauf, und war für mich auch völlig ausreichend.
Jetzt hab ich festgestellt, dass Original H Reifen verbaut sind(sprich, bis 210km/h). Mir nach wie vor egal, da meine Karre eh nur 200km/h Tacho fährt, lt. GPS exakt 190km/h.
Leider ist der TÜV bei mir im August fällig, kann ich da Probleme bekommen?
ok, danke. Werde ich mir wohl so einen Aufkleber, zumindest für den TÜV-Termin, besorgen. Was mich noch interessiert, ob die T Reifen bei z. B. 200 km/h ihren Geist aufgeben oder nicht?!?!
ähm blöde fage dein 1,6l ist doch eh blos mit 188 km/h angegeben? also passt doch alles!? wichtig ist blos dass was im fahrzeugschein unter T oder H steht … und dass solten bei dir 188km/h oder 189km/h sein
ah ok, ich hab noch nicht so richtig im Fahrzeugschein nachgeschaut. Der liegt immer im Auto.
Dachte halt, da H Reifen von Werk aus verbaut sind, sind diese auch so eingetragen.
Du musst schauen was im Schein steht wenn da 195,65R15T steht dann wirst du keine Probleme bekommen.
Bei 195,65R15H schon da hilft eigentlich auch kein Aufkleber fährst ja sicher Sommerräder.
Ich denke da steht min. H da. Audi muss auch den Sicherheitsaufschlag beachten da würden die T Reifen nicht reichen.
glaub eher winter da er ja schreibt 195/65r15 … tüv technisch schauts so aus vmax+9 khm also wären es 198 was die h reifen erklären dürfte … aber bei winterreifen reicht ein aufkleber
-> ähm blöde fage dein 1,6l ist doch eh blos mit 188 km/h angegeben? also passt doch alles!? wichtig ist blos dass was im fahrzeugschein unter T oder H steht … und dass solten bei dir 188km/h oder 189km/h sein
Zitat aus der Wiki:
Zur Bestimmung des Geschwindigkeitsindexes wird die im Fahrzeugschein eingetragene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) zugrunde gelegt. Bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor dem 1. Mai 2009 muss zusätzlich zur bbH ein Sicherheitsaufschlag nach folgender Formel berücksichtigt werden: bbH1,01+6,5 km/h[1]
Als Beispiel ergibt das für ein Auto mit einer bbH von 205 km/h einen Sicherheitsaufschlag von: 2050,01 km/h + 6,5 km/h = 2,05 km/h + 6,5 km/h = 8,55 km/h
Insgesamt muss also das Beispielfahrzeug einen Reifen fahren, der eine Geschwindigkeit von 213,55 km/h erfüllt. Damit reicht Geschwindigkeitsindex H nicht mehr und es muss ein V-Reifen benutzt werden.[2]
188x0,01 = 1,88
188+ 1,88 + 6,5 = 196,38 km/h
also was lernen wir er braucht H bei Sommerreifen bei Winterreifen sieht das anders aus
frage wäre winter oder sommer … bei winterreifen geht es und ist mit aufkleber erlaubt … bei sommerreifen geht es nicht … denk aber eher das er winterreifen möchte oder wass für eine sinn macht es wenn man 15zoll sommer hat und 17zoll sommer?
Sowohl der verlinkte Reifen als auch die Beschreibung im Eröffnungsposting beziehen sich auf Sommerreifen. Daher könnte der TÜV Probleme machen, wenn H-Reifen im Schein stehen.