Hallo, in meinem Fahrzeugschein zum 8L 1.6 steht der Geschwindigkeitsindex H (210km/h) für 195/65/15er Reifen. Ich kann beim Reifenhändler zu einem guten Preis Michelin Alpin A3 mit T (bis 190km/h) bekommen.
Ist das 1. erlaubt, die zu fahren und spricht 2. sonst irgendwas dagegen, sich für diese zu entscheiden, sowohl was Qualität des Reifens an sich als auch den Geschwindigkeitsindex betrifft?
Kannst Du beruhigt kaufen, bekommst halt nur nen Aufkleber aufs Kombi, mußte aber nicht kleben, das Du nur 190k/mh fahren darfst!!
Qualitätunterschiede gibts nicht.
Mußt halt wissen ob Du im Winter „nur“ 190km/h fahren möchtest!!?
Gruß
Glaggorinho
+ Dieser Beitrag wurde von Glaggorinho am 30.09.2006 bearbeitet
vollkommer erlaubt und sogar sinvoll. fahre im winter auch „NUR“ reifen die bis 190 eingetragen sind, obwohl meiner vmax 238 läuft. im winter fährt man eh nicht so schnell, und die gummimischung ist bei langsameren indexen auch besser auf schnee und eis ausgelegt, als bei den härteren schnelleren index. nur den kleber nicht vergessen. der ist ein muss ( habe meinen nebendem lichtschalter)
Sobald die zulässsige Höchstgeschwindigkeit des Reifens die V-Max vom Auto unterschreitet, ist ein solcher Aufkleber anzubringen…und zwar im SICHTFELD…des Fahrers…!!!
Mal im Ernst.wer klebt sich denn so nen Mist ins Auto?
man weiß doch selbst genau,wie schnell man mit den eigenen Reifen fahren darf!
Und wer bitte kontrolliert denn sowas?!
Sicherlich richtig, nur wenns mal einer kontrolliert…usw usw …
Ich frag mich sowieso, meiner ist mit 188 eingetragen, aber H-Reifen (210) stehen im Schein, obwohl T (190) reichen, dh ich bräuchte doch gar keinen Aufkleber, selbst wenn ich nur T nehme
ich würde mir über den Aufkleber gar keine Gedanken machen.meiner ist mit 255 im Schein eingetragen.
ich hab damals noch Winterreifen gefahren,die bis 210 zugelassen waren.solang die Reifengröße zum Auto passt,ist doch alles in Butter!
Schließlich werden viele Autos nicht nur von einem Fahrer bewegt.
Und dann ist das schon wichtig zu wissen, daß ich eben nicht den vollen Topspeed fahren darf. Denn ein H-Reifen macht auf der AB Tempo 250 sicherlich nicht lange mit (auch wenn das jetzt ein extremes Beispiel ist)
Ob das jetzt oft kontrolliert wird, kann ich nicht beurteilen, habe aber was im Verkehrsportal gelesen, daß es nur 5-10€ kostet, wenn man den Bepper nicht angebracht hat.
Gruß Mackie
+ Dieser Beitrag wurde von Mackie am 01.10.2006 bearbeitet
Naja, die Polizei kann schon ein Verwarngeld aussprechen.
Zum Thema „Anzeige einerWarnschwelle im FIS“ gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen, offensichtlich sogar unter Rechtsgelehrten. Es gibt Aussagen, dass zum Beispiel die fest im BC verankerte Winterreifenhöchstgeschwindigkeitsgrenze bei Mercedes (d.h. nach der Einstellung ist es technisch nicht möglich schneller zu fahren und es wird im BC deutlich angezeigt) nicht ausreichend ist … andere Aussagen sind so, dass das dann ausreicht, aber eine einfache Sichtanzeige würde nicht ausreichen.
Wer also auf Nummer sicher gehen will, klebt das Ding irgendwohin … oder nimmt Winterreifen die ausreichend sind für die Höchstgeschwindigkeit.
Tja - „verschandeln“ ist nun mal kein Argument bei der Gesetzgebung… ich finde die Regelung sinnvoll, man kann bei der Gesetzgebung nicht jede Ausnahme berücksichtigen, so nach dem Motto:
Bepper ist Pflicht, Ausnahme: der Halter ist alleiniger Nutzer des Fahrzeugs…
Denn nicht jeder merkt sich sowas… die wenigsten Leute sind so autovernarrt…