[8L] Forge Blow Off & TÜV

Hallo!

Soweit ich weiß, sind ja offene Blow Off Ventile bei uns in Deutschland nicht zugelassen! (Oder liege ich da falsch?)

Gibt es eine Möglichkeit, das Ding nicht immer wenn man TÜV hat es aus, und dann wieder einzubauen?
Kann man es evtl. irgenwie eintragen lassen oder ähnliches?

Danke schonmal!

hi,

aus- /einbau:

innerhalb von 5minuten

meine erfahrung:

kein gutachten, keine eintragung

daher empfehle ich ein geschlossenes pop off.

jedoch ist es soundtechnisch ein großer unterschied (meiner meinung nach)

mfg Tim

PS: wenn du doch eins möchtest, verkaufe mein baileys blow off.

+ Dieser Beitrag wurde von Shnaida am 03.01.2007 bearbeitet

Also ich hab ein geschlossenen nachgrüstet wegen höherem Ladedruck und der TÜV-mensch meinte: „Für was soll ich dir das eintragen? Das ist doch keien Veränderung! Das ist ein Teil aus dem Zubehör und das brauchst du nicht eintragen.“

Im Zuge dessen hab ich gefragt ob er mir orginale Rückleuchten einträgt, die nachträglich schwarz lasiert sind.
„Wenn das CE-Zeichen zu erkennen ist, reicht es wenn du nen zusätzlichen Rückstrahler drunterklebst. Wie weit unterhalb ist egal. hauptsache darunter“

Krass oder?

Ja, vor allem krass falsch. Auch Tüver sind halt nicht unfehlbar.

Und was ist dann richtig?

Na das mach mal. Dann hast Du bei der ersten Kontrolle jede Menge Spass. :lolhammer:

Zum Blow off, dafür hast und kriegst du kein Gutachten. Auf welcher basis willst du das eintragen lassen? §21A? Dürfte aber letztlich teuer werden.

Zu den Rückleuchten, eine lasierung (nur ein vornehmer Audruck für lackieren/ansprühen) ist eine nachträgliche veränderung an der Leuchte. Damit erlischt sofort deren Betriebserlaubnis weil die mit der Lasur nicht geprüft wurde. Kannst zur wiedererlangung der BE ein lichttechnisches Gutachten in Auftrag geben, kostet aber mal so eben zwischen 3000.- und 4000.-€, auch bei nichtbestehen. Das Gutachten gilt dann auch nur für das geprüfte paar Leuchten weil bei einer Lasur keine einheitliche Tönung zu erwarten ist. Also muss jede lasierte Leuchte extra geprüft werden.

Wenn dich die Polizei mit solchen teilen anhält hat die das recht deine Eintragung anzuzweifeln. Die lassen dann das Auto auf deine kosten (Betriebsrisiko) bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen abnehmen.

Strafe sind drei Punkte und 150.-€ afaik für fahren mit erloschener BE.

ich kenne jede menge leute mit japanischen turbo autos die blow offs eingetragen haben, dient halt bei der leistungssteigerung dazu das der turbo länger lebt und wird auch ohne Probleme eingetragen.

Ahja, beim Audi dient es sicher auch dazu, da ist das sogar serienmäßig, nur kein Blow Off sondern Pop off, was aber bis aufs geräusch aufs selbe rauskommt.

Das Problem ist beim Blow Off erstmal das Geräusch und zweitens mit der Luft evtl. ausgeschiedenes Öl. Daher gibts große Probleme sowas einzutragen, daß es möglich ist habe ich nie bestritten.

Wenns nur zum überleben des Turbo sein soll dann geht auch ein SUV (Schubumluftventil) das die überschüssige Luft wieder in das System abgiebt. denke das die Blow off zwar auch den gleichen effekt haben aber auf jedenfall bei nem Audi nicht so ohne weiteres eingetragen werden können … zumal ja jeder weis das die dinger nicht grade gut sind … aber darauf wollen wir hier ja nicht weiter eingehen !!!

gibt es dazu schriftliches bzw. Kopie der Fahrzeugpapiere ??
Blow-Off = OFFENES Ventil wo die Luft-Druck ins freie Abgeblasen wird .

Auch HKS-Ventile wo gerne bei den Japanern verbaut wird ist nicht Tüv-Gtü erlaubt.

Gruß Andy