Servus
habe vor mir diese FK-Sitze in meinen 8L einzubaun:
Hab schon gehört das die Qualität so mittelmäßig wäre aber das reicht mir. Sind die Dinger bzw. Schienen schwer einzubauen als vollkommener Leihe?
Sonstige Erfahrungen evt. Bilder?
Danke
Servus
habe vor mir diese FK-Sitze in meinen 8L einzubaun:
Hab schon gehört das die Qualität so mittelmäßig wäre aber das reicht mir. Sind die Dinger bzw. Schienen schwer einzubauen als vollkommener Leihe?
Sonstige Erfahrungen evt. Bilder?
Danke
die sind aber glaub ohne zulassung. nur so nebenbei. mfg
Zumindest die Laufschienen sind dabei, die würden sonst noch mal ordentlich auf den Preis schlagen.
Am besten vorher abklären, nach einer ABE fragen, beim TÜV anrufen und fragen was hier zu beachten ist, dann gibts auch keine Pobleme mit der Eintragung
Bei Vollschalen verlierst du in der Regel deine Zulassung als 5 sitziges Fahrzeug, da der schnelle Ausstieg von den hinteren Plätzen nicht mehr gewährleistet ist. Wie gesagt in der Regel.
d.h. als 5türer kann ich Sportsitze scho vergesse?
@inspiron
Du meinst nen 3tuerer oder?
Beim 5tuerer sind die vorderen sitze doch egal…oder welche begruendung koennte der tüv haben?
die konsolen kommen aber noch dazu… von wiechers zum beispiel… glaub 80.- kosteten die mal zum klappen…
also ich hab auch FK Sportsitze aber nur Halbschalen und bin echt froh sie zu haben, gefallen mir optisch sehr gut und beim fahren sitzt man auch sehr bequem, auf dauer…
achso und ich hatte das problem, dass die fk schienen nicht zu den wiecherskonsolen passten, also musste ich doppelt kaufen… (fk hatte damals keine konsolen geliefert…)
die FK-dinger sind ja wirklich ohne ABE. Gibts andere Empfehlungen mit ABE (sollte nich teurer sein) und wie schauts mim Einbau Laufschienen aus???
Hilfe wird übrigens immer noch benötigt
Für den Preis wirste keine Sportsitze mit Abe finden.
DIe sind ja nur so billig, weil die keine Abe haben.
Alle anderen Sitze sind viel teuerer.
aber für ca. 300 bekomm ich schon welche bei ebay in der normalen Auktion (mit ABE, hab ein paar beobachtet)
Hab noch ein paar allgmeine Frage:
Laufschienen = Sitzkonsole? Oder muss ich eine Konsole noch dazukaufen wenn die Sitze nur mit Laufschienen sind?
Seitenairbags? Irgendwie müssen die doch rausgebaut werden oder? Ist das immer so also beim 3 u. 5 Türer?
Hi
Also Laufschienen sind nicht dasselbe wie Konsolen!! Die Konsole wird fest mit den Schienen vom Fahrzeug verschraubt darauf kommt dann die Laufschiene um den Sitz nach vorne und hinten schieben zu können.
Seitenairbags falls du welche in den Sitzen hast entfallen dann muss glaub ich von der Werkstatt gemacht werden da die Anschlüsse dann über einen Widerstand stillgelegt werden müssen da das Airbagsteuergerät sonst Fehlermeldungne erhält.
Und für 300EUR wirst du keine 2 Sitze mit ABE erhalten außer sie sind schon gebraucht und sehen auch dementsprechen aus.
Hab selbst SPARCO Torino II drinnen da kostet einer alleine 605EUR! Ohne Konsolen und Laufschienen.
Gruß Robi
Hey Pommes! Ich denke mal das die Sitzkonsolen dabei sind inkl. Laufschienen. Wenn nicht wäre blöd, was sollst du nur mit den Laufschienen? Ausserdem brauchst du für die Seitenairbags solche Widerstände, benutz mal die Suchfunktion… Müsste eigentlich klappen, haben hier schon einige hinter sich… Also dann viel Glück!
PS: Ich find die Sitze in beige/schwarz scharf!
dann bezahl ich halt 50 Euro für ne Einzelabnahme oder? Sind bestimmte Sportsitze nicht eintragugnsfrei wenn die lehne klappbar ist oder so? Ist es schwer die Sitze einzubauen robi?
Thema ist immer noch aktuell. Weiß jemand genau was ich beachten muss? Der Tüv schreibt mir keine Mail zurück und Dekra sagt sie geben mir Auskunft da sie für die alten Bundesländer nicht zuständig sind.
Hi
Also Einbau ansich ist keine große Sache wenn du die alten Sitze rausbekommst!
Wichtig sind halt Fahrzeugspezifische Konsolen dann ists überhaupt kein Stress.
Mein Stand bezüglich TÜV bezieht sich halt auf Österreich und hier werden dir nurmehr Sitze mit TGA oder ABE eingetragen.
Gruß
Robert
so, hier mal ne Antwort von der DEKRA:
Gerne antworten wir Ihnen:
Maßgebend für die Begutachtung von Sitzen ist u.a. die Richtlinie für die
Gestaltung und Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen.
In dieser Richtlinie ist vorgegeben, dass u.a. die Lehne des Führersitzes
und der Sitz selbst verstellbar sein müssen.
Dies ist bei Vollschalensitzen nicht möglich, somit ist eine positive
Begutachtung bzw. Eintragung eines Vollschalensitzes leider unzulässig.
Bei Halbschalensitzen gilt zu unterscheiden, ob das Fahrzeug eine
nationale Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung besitzt.
Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung sind die Sitze u.U. für die Erfüllung
der Wirkvorschriften für das Verhalten bei Unfallstoß notwendig. Sie sind
Bestandteil des Sicherheitskonzeptes und der Typgenehmigung und daher nicht
ohne weiteres änderbar.
Es gibt einen Beispielkatalog, nach welchem Umbauten und Veränderungen an
Kraftfahrzeugen zu beurteilen sind.
Weiterhin wird noch folgender Beschluss für die Beurteilung herangezogen:
"Nachträglicher Einbau eines Schalensitzes. OLG Hamm, Beschluss
vom 23. 12. 1976, 3 Ss OWi 1696/76, DAR vom 15. 7. 1977: Der nachträgliche
Einbau eines Schalensitzes an Stelle des serienmäßigen Fahrersitzes in
einen Pkw bringt die BE nicht ohne weiteres zum Erlöschen, sofern sich
nicht aus dem Umstand oder der Beschaffenheit des eingebauten Sitzes eine
Gefährdungsmöglichkeit für andere Verkehrsteilnehmer ergibt; letzteres
muss durch weiter getroffene Feststellungen belegt sein."
Die Quintessenz aus beiden Quellen ist:
Wenn Sitzschienen und/oder Sitzkonsolen geändert werden muss in der Regel
eine Anbauabnahme erfolgen.
Falls für die Sitze Teil ein Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO vorliegt und
der dort aufgeführte Verwendungsbereich und ggf. vorhandene Auflagen
eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme in jeder DEKRA-Prüfstelle
möglich.
Eine vorhandene ABE oder ein anderes o.g. Prüfzeugnis kann von einer
Abnahme freistellen, wenn Ihr Fahrzeug in deren Verwendungsbereich
aufgeführt ist und die Auflagen eingehalten werden. Im Dokument ist dann
explizit vermerkt, dass eine Abnahme für nicht erforderlich gehalten wird.
Es gilt dann die Mitführpflicht.
Sind keine Prüfzeugnisse vorhanden bzw. sind diese Bauteile nicht nach
EG/ECE geprüft und mit der entsprechenden Nummer gekennzeichnet, ist eine
gesonderte Abnahme erforderlich. Ein amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) muss
dieses als "Technische Änderung" nach § 21 StVZO begutachten.
Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist DEKRA in den neuen
Bundesländern und Berlin betraut, in den alten Bundesländern obliegen
diese Aufgaben den TÜVs.
Wir empfehlen, vor der Änderung Rücksprache mit dem amtlich anerkannten
Sachverständigen zu halten, der letztendlich die Abnahme durchführen wird.
Auf der Homepage von FK steht ja eigentlich das keine Papiere mitgeliefert werde d.h. also der Prüfer muss sich das komplett anschauen und selber entscheiden obs eingetragen wird???
zum Thema Konsolen / Laufschienen:
Normalerweise dürften die Laufschienen bei unserem A3 doch sowieso überflüssig sein, da ich bis jetzt keine Konsole gefunden habe die einfach nur irgendwie reingeschraubt wird und unverstellbar ist.
Denn wenn man sich eine Fahrzeugspezifische Konsole von zb. Wiechers oder Recaro anguckt, so ist die Vor/Rückverstellung genau wie bei unserem Orginalsitz in der Konsole intigriert.
Deswegen sind die dinger ja auch so teuer (ca. 200€ pro Konsole!)
Falls ich falsch liege bitte ich um aufklärung.
Evt. gibt es ja doch unverstellbare Konsolen für den A3 die dann sicherlich deutlich billiger sein müssten - also falls jemand Bilder von sowas hat, her damit!