Hallo,
ich will mir ein FK Highsport zulegen, nur hätte ich vorher gewusst, welche Auflagen ich für den TÜV brauche. Kann mir jemand, der dass Fahrwerk hat, die Auflagen einscannen oder hier posten?
Tausend dank
Hallo,
ich will mir ein FK Highsport zulegen, nur hätte ich vorher gewusst, welche Auflagen ich für den TÜV brauche. Kann mir jemand, der dass Fahrwerk hat, die Auflagen einscannen oder hier posten?
Tausend dank
Deine Rad/Reifenkombi muss halt drunter passen , sprich abdeckung der Lauffläche, fregängigkeit (Abstand Rad - Fahrwerk), oder was meinst du mit "Auflagen"? Ansonsten bekommst du ja ein Gutachten zu dem Fahrwerk.
Naja da steht doch in dem Gutachten so zeug drin wie "Für Serienreifen müssen Distanzscheiben eingebaut werden" und solche Sätze eben
Hmm,
ich kann heut Abend mal nachschauen ob da noch was spezielles drinsteht.
Für meine Winterreifen brauch ich allerdings keine Distanzscheiben
hast du andere Felgen?
kann dir da auskunft geben
225/40 R18 … glaube sind 8J oder doch 8.5J ? weiss grad nicht
dann ist deine Frage sowieso hinfällig
Das wird per Einzelabnahme gemacht und da gilt das Teilegutachten, nur als Materialgutachten. Da interessiert sich der Prüfer für kein Maß aus dem Gutachten. Entweder es schleift oder du bekommst es eingetragen…
Also:
Auszug aus Teilegutachten 366-0660-01 / FK-Automotive GmbH (ohne Gewähr auf übertragungsfehler).
[quote]
III.
Geprüfte Rad/Reifenkombinationen siehe Anlage 1.
Bei Anbau von Spoiler und Türschwellern, Schalldämpferanlagen usw. darf die geforderte Mindestbodenfrieheit (Siehe Auflage IV. 9) nicht unterschritten werden.
Beim Anbau einer Kupplungskugel mit Halterung ist auf die vorgeschriebene Höhe der Kugel über der Fahrbahn zu achten; bei zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs minimal 350mm, maximal 420mm. Dieser Wert ist bei Abnahme zu prüfen.
IV.
Bei Abnahme nach §19(3) StVZO ist unverüglich der vorschirftsmäßige Zustand (…) bescheinigen zu lassen.
Am umgerüsteten Fahrzeug sind die Spur- und Sturzwerte gemäß bzw. annähernd der Herstellerangaben neu einzustellen. Hierbei darf ein maximaler Sturzwert von -4° bei den zulässigen Achslasten nicht überschritten werden. Bei nichtienhaltung des Grenzwertes ist eine entsprechende Bestätigung des Reifenherstellers vorzulegen.
Bei maximaler ausfederung des Fahrzeuges dürfen die Fahrwerkfedern in axialer Richtung kein Spiel haben. Beim anschließenden Einfedern müssen die Federn ihre vorgegeben Lage wieder einnehmen.
Auf ausreichende Anbauhöhe der Scheinwerfer (minimal 500mm an unterer Lichtaustrittskante zur Fahrbahn) ist zu achten.
Die Scheinwerfer sind gemäß Herstellerangaben neu einzustellen.
Auf die mindesthöhe des amtlichen Kennzeichens über der Fahrbahn ist zu achten (vorn 200mm/hinten 300mm Unterkante).
Die Bezieher der Umrüstung sind auf die Eingeschränkte Bodenfreiheit des Fahrzeuges hinzuweisen.
Bei Fahrzeugen mit lastabhängiger Bremskraftregelung an der Hinterachse ist die Einstellung gemäß Vorgabe des Fahrzeugherstellers neu zu justieren.
In allen Fällen ist abweichend von dem VdTÜV Merkblatt 751 auf eine Mindestbodenfreiheit von 80mm (bzw. 70mm bei Formelastischen Teilen) zu achten.
Die verwendung der Umrüstung ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen die ohne Niveauausgleich ausgerüstet sind.
Das Abstandmaß, Unterkante Sicherungsrind zum unteren Gewindeende soll
mindestens VA: 50mm / HA: 5mm
höchstens VA: 80mm / HA: 35mm
betragen.
Bei Fahrzeugausführungen, bei denen die rechte Antriebswelle einen Außendurchmesser von 52mm aufweist, sind die minimumwerte an der Vorder- und Hinterachse um 10mm zu erhöhen.
In allen Fällen ist jedoch auf eine Mindestbodenfreiheit von 80mm (bzw. 70mm bei Formelastischen Teilen) zu achten. Ggf. ist der mögliche Verstellbereich zu reduzieren.
[/quote]
kannst also auf Punkt 11 verzichten. Der Rest ist hat allgemein wie bei jeden anderen Fahrwerk auch