[8L] Felgen/Reifen in Österreich eintragen lassen

hi

hab vor mir die asa ar1 gebraucht zu kaufen, nur die frage stellt sich ob die felgen ( Vorderräder 18" 8J ET 35 , Hinterräder 18" 9J ET 35) auch in österreich typisiert werden können da bei uns die bestimmungen etwas strenger sind als in deutschland. (kein vorstehen der räder aus dem radkasten, etc.)

wäre euch sehr dankbar um auskünfte.

aja gummi is 225/40 18 drauf

mfg


Hallo!

Ich hab das Problem mit der Prüfstelle. Die wollen mein Gutachten nicht annehmen (da es aus Deutschland ist), deshalb in Ö nicht gültig.
Bei Audi geben sie keine Freigabe, da die Felgen angeblich zu groß sind (Borbet LS 7,5JX17" ET35, 215/45 ZR 17 (Pirelli P Zero Nero) ).

Da ich einen Bekannten beim TÜV habe bin ich mal dorthin. Er meinte, dass die Kombination kein Problem ist, und ich sogar noch Spurplatten draufmachen kann/darf.

Will damit nur zeigen, was du beim Typisieren für eine wilkür der Beamten erleben kannst.
Hat er einen guten Tag, nimmt er dein Gutachten und trägt es ein, wenn nicht hast du Pech.

Ich lass jetzt ein TÜV-Gutachten bei meinem Bekannten erstellen, dann ist es kein Problem. Das müssen die nehmen. Kostet halt was.

ich denk mal, dass deine Kombination kein Problem sein sollte. Hinten wirds vielleicht ein wenig eng. Musst schauen, ob du im Forum jemanden findest, der das oben hat, oder probieren.
Im schlimmsten Fall Radkästen ziehen.

mfg
Alex

hoffentlich hab ich dan glück mit den typisierer.

weisst du zufällig auf was der alles schaut wenn er die felgen und reifen einträgt? muss man da über irgendein hinderniss fahren damit er sieht ob auch nix im radkasten streift?

mfg

So weit ich weiß wird er im Stand auf nen „Normkeil“ fahren um zu sehen wieviel Abstand zur Kante des Radkastens bleibt. Danach eine kleine Probefahrt ob eh nichts schleift.
Habe übrigens selbiges Problem mit gleichen Felgen. Hab sie noch nicht bestellt, da ich in Ö schon gehört habe, dass es unheimlich schwierig ist ne 8X18" ET35 einzutragen. Vorallem vorne wirds knapp. Hinten ist es mit 8" breite kein Problem. Und wie auch schon erwähnt liegt es alleine daran wie der Prüfer aufgelegt ist.
Aus Erfahrungen machts nen guten Eindruck wenn du einfach soviel Infos wie du vorab nur bekommen kannst zum Eintragen mitnimmst. Dazu noch ein wenig das eigene Auftreten anpassen (soll nicht abwertend klingen, aber des Gwandl mochts Mandl!). Dadurch machst du schon mal den Eindruck wirklich gesetzteskonform handeln zu wollen. Immer höflich bleiben und nen sonnigen Tag erwischen, dann dürfts auch mit der Eintragung kein Problem sein!
Viel Glück

war vorhin bei nem felgenhändler und der meinte das das eintragen kein problem sein dürfte also 18"x8 wie ich ihm aber gesagt habe das ich hinten aber 9j habe meinte er das könnte seeeehr knapp werden.

naja wird sich herausstellen ob sie mirs typisieren. hoff ma mal.

mfg

Hi,
du hast ja meine Bilder gesehen. Ich habe vorn und hinten ne 50mm Tieferlegung drin, bei mir schleift rein gar nix. Vorn gibt es mit den 8Zoll Felgen ebenso keine Problem wie hinten mit der 9Zoll Felge. Da könnte man auch noch Spurplatten montieren und es würde nichts schleift. Naja ihr dürft das scheinbar in Ö nicht, aber das sieht auch so gut aus.

Bei uns ist das Problem eher, dass rein gar nichts über die Radhauskante hinausstehen darf! Weder Felge noch Reifen. Bei euch muss ja (glaub ich) „nur“ die Lauffläche abgedeckt sein?!? Die Spurplatten sind da wurscht.

Das nichts rausstehen darf ist ja nicht so das Problem.
Abgesehen davon siehts mM nach nicht gut aus wenn die Felge über den Radkasten rauskommt. Mir gefällts gut wenn sie bündig abschliessen :wink:

Was mich ärgert ist die wilkür der Prüfer.
Mir wollten sie es nicht eintragen weil das deutsche Prüfgutachten für sie ungültig ist. Mehr gabs von deren Seite nicht dazu zu sagen.
Ist die Fahrphyik eines deutschen Audi A3 anders als die eines österreichischen???

mfg
Alex

@Hexium

So viel zum Thema deutsches Gutachten…
Zitat §19 Abs. 3 (steht auch auf dem Gutachten!)

„in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1)“

Also kannst beim nächsten Mal den Gesetzestext ausdrucken und mitnehmen!
hier der Link

Und wenn das noch nicht reicht hier der Link für die Richtlinie 2002/24/EG
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2002/l_124/l_12420020509de00010044.pdf

Hoffe geholfen zu haben (-oh Mann, was für ein Satz g-)

+ Dieser Beitrag wurde von Wallow25 am 28.09.2006 bearbeitet

Ich hab 8J18" rundum + Gewindefahrwerk eingetragen.
Wurde aber 2001 eingetragen.

Reifengröße 225/40/18

+ Dieser Beitrag wurde von Manuca am 28.09.2006 bearbeitet

das ist mir schon klar, bei mir steht eben nix an den Radkästen hervor. Spurplatten können noch drunter und es würde trotzdem nix schleifen, das hatte ich gemeint.