da ich ehrlich gesagt wenig Ahnung von Eintragen lassen habe, wende ich mich direkt an euch.
Ich habe mir bei ebay gebrauchte Felgen + Reifen für meinen A3 gekauft und bin da auch schon einfach bisschen mit gefahren. Musste dann nach 1 Monat zum TÜV (DEKRA), dachte geht alles so durch, da der Typ mir die ABE mitgeschickt hat und nun sagt der Dekramensch, dass ich die nicht fahren darf.
Also im Fahrzeugschein wirste keine 17" finden, von daher, sind die Eintragungspflichtig. Es wäre gut wenn du mal den Hersteller betitteln könntest und ggf. die KBA-Nr (steht iwo auf der Felge). Anhand der Nr kann man sich dann beim Hersteller das Gutachten für besorgen und zum Eintragen beim Tüv vorbeifahren. Kostenpunkt ca. 40€.
Alternativ eine Einzelabnahme (wenn man denn zu Faul ist die passenden Unterlagen zu besorgen). Kostenpunkt grob, 140€.
Eine ABE über Felgen und Reifen die nicht im Fahrzeugschein aufgeführt sind?
Dies will ich mal stark bezweifeln. Ein Teilegutachten, dass schon eher. Und mit diesem muss man zum TÜV, die einem das ganze begutachten und testen und wenn alles i.o. ist, die Erlaubnis geben.
doch das gibt es auch z. B. von Votex-Felgen. Die haben eine ABE. Doch irgendwie ist mir das auch nicht so klar gewesen wie das dann funktioniert und ich habe dann die finger davon gelassen. Das sind Felgen gewesen direkt von Audi mit einer ABE mit Audizeichen hinten eingeprägt und eine TT-Teilenummer, wo aber eine ABE für den A3 8L mitgeliefert wurde. Ich habe mir dann doch welche aus dem Zubehör geholt mit Gutachten, um auf der sicheren Seite zu sein!..
Hi
mache doch mal folgendes
Fahre zu einer anderen Prüfstelle und fragst den Prüfer.
du hast Felgen von einen Kumpel bekommen und wüsstes gerne
ob du sie fahrn darfst. Wenn ja lass sie da eintragen,wenn nicht muß
er dir ja Gründe sagen können.
Meiner Meinung nach müssen das dann trotzdem Dimensionen sein, die im Fahrzeugschein aufgeführt sind. Dann wäre eine ABE durchaus angebracht, besonders von ABT bzw. Votex, da dass der Zubehöhrlieferant ist/war/(wohl wieder teilweise ist).
Wenn allerdings die Dimensionen überhaupt nicht aufgeführt sind (so wie die 17"), muss man mit entsprechenden Teilegutachten (welches quasi nur bescheinigt, dass die Felgen die Achslast tragen können und die Felge rein passt, usw), zum Tüv, mit montierten Rädern. Der Tüvmensch überprüft dann die Montage, sprich Zentrierring usw. und ob was schleift bei voller Kurvenfahrt. Wenn der seinen Segen gibt, ist alles Mkeyyy. Das kriegt man dann bescheinigt vom Tüv, kann den Wisch im Fahrzeug mitführen oder halt im Schein eintragen lassen.
Also ich habe noch nicht groß die Zeit dazu gefunden. Ich weiß nicht so recht wo ich anfangen soll.
Mittlerweile habe ich die Felgenbezeichnung:
8L0 601 025 AC
7J x 17 H2 ET38/525
Was fange ich jetzt genau damit an? Im Internet habe ich so nichts gefunden dazu. Muss ich jetzt den nächsten Audihändler in der Nähe oder mich an Audi direkt wenden?
…wenn ich das richtig sehe, ist das ne Bescheinigung, die unser User @pow3rus3r mal bekommen hat. Diese Bescheinigung kannst Du Dir auch für Dein Fahrzeug ausstellen lassen…bei der Audi-Kundenbetreuung…!
Moin, hab nur die ersten 3 Beiträge gelesen aber ne ABE für Felgen u Reifenkombi gibt es zwar, ist aber schwachsinn da man sie trotzdem eintragen lassen muss. Hab den Fall erst vor kurzem öfters im Bekanntenkreis gehabt. Aber das eintragen mit dieser ABE ist wohl kein Problem. Anscheinend war der Prüfer reutig, absolut unwissend oder hat nichts zu vögeln von seiner Frau bekommen
Eine ABE ist sozusagen eine Eintragung…und daher muss es NICHT gemacht werden. Reifen/Felgen-Kombis müssen nur dann eingetragen werden, wenn das Fahrzeug nicht mehr dem Serienzustand entspricht. Denn genau in DIESEM Fall ist die ABE nicht mehr gültig…heißt im Klartext:
Die Felgen besitzen eine ABE für ein bestimmtes Auto, müssen alle Voraussetzungen zur Erfüllung der ABE zutreffen…meist eben der absolute Serienzustand der Fahrzeuge. Da aber viele Fahrzeuge eben nicht mehr dem Serienzustand entsprechen…auf zum TÜV…!