Muss ich, wenn ich heute die Federn gegen neue 35mm Federn tausche (mit ABE) nochmals zum TÜV und die eintragen lassen?
Habe am A3 8,5x18 aufgezogen und eintragen lassen (heißt Auflagen und Co sind erfüllt) und in der ABE der Federn steht was von:
Also ich les das so, dass ich die Federn mit ABE nicht direkt eintragen lassen muss richtig?
Da die Sonderräder bereits eingetragen sind, sollten ja alle angeführten Auflagen erfüllt sein für die Räder.
abe wird aber nur bei serienbereifung ausgestellt. mit anderen felgen muss man sie meines wissens nach eintragen lassen.
um ganz sicher zu sein, enfach mal bei der prüfstelle vorbeifahren
Hab meine Felgen vom KÜS-Mann eintragen lassen ("grenzwertig" sagte er, hatte aber gute Laune ) und die Federn meinte er, muss ich nicht zwingend eintragen lassen.
Federn und Felgen müssen zusammen eingetragen werden! Bzw muss auf dem Felgen-Eintragungszettel ein Verweis zu der Federn ABE stehen stehen. Ich lass auch alles beim KÜS machen, das ich den Prüfer kenne. Der hat mir mal die ganzen Vorgänge erklärt.
Ja mein KÜS'er hat gesagt, das ist i.O. so. Bin ja mit den eingebauten Federn nochmal ne Woche später zu ihm hin, weil die beim Felgeneintragen noch nicht da waren …
das ist nur ok, wenn die Radkombination in der ABE von den Federn steht. Sonst würde ja jeder Felgen eintragen lassen und dann erst tiefe Federn mit ABE kaufen.
Will damit nicht sagen, dass es bei dir nicht legal ist. Deine Größe war dann sicherlich im Gutachten aufgeführt. Ich will nur für die Allgemeinheit sagen, dass eine ABE kein Freifahrtsschein ist.
Natürlich, wenn alles serienmäßig ist, reicht eine ABE eines bestimmten Bauteiles aus.
Wenn dann mehr dazu kommt wie Felgen o.Ä müssen selbstverständlich gewisse Auflagen erfüllt sein.