Hey Leute, ich bin sauer. Warum? Siehe Überschrift.
Wenn keine ABE vorliegt, müssen die begutachteten und vom Tüv-Prüfer im besten Fall dann genehmigten Änderungen ja im Fahrzeugbrief eingetragen werden. So weit, so gut. Allerding geht das in Hessen und nur in Hessen (alle anderen wie gewohnt) seit ner gewissen Zeit nur noch mit zusätzlichem "Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StvZO" - d.h. die ganzen Unterlagen müssen mit Fahrzeugschein und Brief (Kopien) an den LDK Marburg Biedenkopf gesendet werden, Abteilung Ordnung und Verkehr.
Selbstverständlich wird auch eine kleine Gebühr fällig - NUR 39,50 Euro. Geht's noch???
Dann wird der Mist iwann bewilligt - Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern - man bekommt dann diese per Post, muss nochmal zur Zulassungsstelle (bei mir die in Gießen) und darf dann erst die Sachen eintragen lassen für, ja, klar, wieder eine kleine Bearbeitungsgebühr.
Das Geilste aber ist: in der Zeit der Bearbeitung ist das Auto immer noch ohne gültige Betriebserlaubnis und kann bei jeder Kontrolle stillgelegt werden, wenn man den Falschen erwischt - UNGLAUBLICH, oder???!
Hab mir dieses Drama von der Zulassungsstelle in Marburg näher erläutern lassen und auch nochmal in Mainz Tüv Rheinland angerufen, weil ichs nicht glauben wollte. Die Dame am Telefon hat mir ihr Beileid ausgesprochen und ergänzt, dass es da schon jede Menge verärgerter "Kunden" wegen gab.
Meiner Meinung nach nichts als Abzocke. Das Fahrzeug wird nicht mal mehr begutachtet. Absolut lächerlich. Zum Lachen, wenns nicht zum Heulen wäre
Im Fahrzeugbrief muss doch garnichts geändert werden und im schein würd ichs bei dem Aufwand ebenfalls nicht eintragen lassen.
Du bekommst doch normal einen Zettel, wenn die Teile vom TÜV abgenommen wurden. Fährst halt damit rum. Ist ja egal…
Im schlimmsten Fall steht auf em Zettel "bei der nächsten Gelegenheit im Schein einzutragen". Da kein Zeitraum definiert ist, kann dir auch keiner was wollen.
Hier in meinem Landkreis wird übrigens nichts mehr in den Schein eingetragen. Wir fahren alle mit Tüv-Zetteln durch die Gegend…
nee, Änderungen müssen eingetragen werden im Schein (es sei denn, du hast ne ABE) / ist, wie gesagt, in Hessen jetzt so - ich habs Quasi von drei Stellen bestätigt bekommen - Zulassungsstelle in Gießen - die wolltens net eintragen (Chip und Fahrwerk) ohne diese Zusatzbescheinigung, dann in Zulassungsstelle Marburg (wos bewilligt werden muss -> hier muss die Bescheinigung angefordert werden, siehe Erklärung oben) und vom TüV Rheinland (wo ich angerufen hab, weil ich selber nicht glauben wollte), die Mitleid mit uns Hessen haben
Dann dachte ich ok, kann sein, wegen der Leistungssteigerung und hatte nochmal angerufen u wegen dem Teilegutachte für meine neuen Felgen gefragt, die ich diese Woche bezogen und nächste Woche dann eigetragen werden sollen. -> Ergebnis: selbst dafür muss ich diesen doofen zusätzlichen Antrag stellen -> nochmal Gebühren 39,50 Euro -> deshalb warte ich jetzt so lang, ich zahl das doch nicht zweimal.
Erteilung einer Betriebserlaubnis
nach § 21 StVZO
Für die Zulassung aller übrigen neuen oder gebrauchten
Fahrzeuge für die keine EG-Typgenehmigung
(Certificate of Conformity, COC) vorliegt,
ist eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu
beantragen.
Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch Veränderungen
am Fahrzeug (z. B. Gasanlageneinbau,
Fahrwerksänderungen etc.) ein Gutachten nach
§ 19 (2) in Verbindung mit § 21 StVZO vom amtlich
anerkannten Sachverständigen/Technischen Dienst
erhalten haben, da auch hier die Betriebserlaubnis
für Ihr Fahrzeug erloschen ist und somit neu erteilt
werden muss.
Dem Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis
sind folgende Unterlagen beizufügen:
• Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen/
Technischen Dienstes
• evtl. bereits vorhandene Zulassungsbescheinigung/
Fahrzeugschein (auch ausländische)
• Kopie des Personalausweises/Reisepasses des
Antragstellers
(Hinweis: Der Antragsteller und der spätere Halter
des Fahrzeuges müssen nicht zwingend ein
und dieselbe Person sein)
• bei juristischen Personen: Kopie des Gewerberegisterauszuges
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie
die Erteilung der Betriebserlaubnis per Post und
legen diese bitte im Original bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde
vor. Diese erstellt bzw. ändert
dann die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief
und Fahrzeugschein).
ich hab auch vor kurzem was in hessen eintragen lassen. wie gehabt. ich habe einen zettel bekommen und fertig. damit fahr ich jetz rum. und wenn ich in zukunft probleme bekommen sollte, fahr ich halt nach baden-württemberg. wohn ja grad zwei km von der grenze entfernt.
Wenn die Angestellten im Öffentl. Dienst nix zu tun haben, schaffen sie sich eben Arbeit. Ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl einer Behörde benötigen diese gar keine Aufgaben von extern mehr, weil sie sich mit eigenen Problemen, Paragraphen und Formularen beschäftigen müssen. Um die Bürger fernzuhalten, werden daher immer mehr Gebühren eingeführt.
Diese Angestellten werden von mir sehr bedauert, weil sie sich schon morgens überlegen müssen wie sie den langen Tag totschlagen können, um dann pünktlichst um 16 Uhr nach Hause zu können. Und noch etwas sollte pünktlichst eintreffen: Das Gehalt für die unproduktive Arbeit.
Du hast ja gar keine Ahnung wie es im Öff. Dienst zugeht. Ich arbeitete dort auch. Du bekommst alles vorgegeben, persönlich hast du überhaupt keinen Spielraum. Du kannst und musst dich nur an die Gesetze und Vorgaben richten. Das geht alles von den "Gesetzesmachern" aus. Ich finde es immer unsachlich, wenn über Beamte gehetzt wird. Die machen alle nur ihre Arbeit. Den Leuten sind eben auch die Hände gebunden. Wenn du dich dort nicht an die Regeln hälst, bekommst du selber ein Problem. Da gibt es so viele Richtlinien etc. zu beachten, dass man selbst dort nicht mehr durchblickt. Ohne Witz. Das kotzt mich einfach an. Wenn ich deinen "sachlichen" Satz lesen muss mit um 16.00 nach Hause gehen und den Tag totschlagen. Ok es gibt manchmal Tage, an denen nicht viel los ist. Das ist überall so. Und wir mussten auch unsere 40 Std. arbeiten. Ich habe z. B. schon um 6.30 Uhr angefangen morgens und auch nur eine halbe Stunde Mittag. Denkst das macht Spaß? Und von der Bezahlung ganz zu schweigen. Ich hatte z. B. nur einen Stundensatz von unter 8,- Euro netto. Aber immer weiter auf dem öffentlichen Dienst rumhacken. Das sind mir die Liebsten! Keine Ahnung aber das Maul aufreißen
Und dann geht der Staat noch her, weil Griechenland Geld braucht, müssen Stellen gekürzt werden. Wir sind mit der Arbeit damals schon kaum rumgekommen, drei Angestellte mussten die Arbeit von vier übernehmen, jetzt wurde meine Stelle auch noch gestrichen und sitze nun auf der Straße. Es werden im Angestelltenverhältnis momentan nur befristete JAHRESVERTRÄGE gemacht.
ei wenns ja wenigstens zügig ging, aber Pustekuchen. Ich hab jetzt nach viel hin und hergemaile fast zwei Wochen auf den Bescheid gewartet (Antrag eingereicht am 29.06.), heute kam er an, allerdings nur die Genehmigung für Felgen und Spurplatten, Chip und Fahrwerk fehlt. Ganz geile Sache. Ich könnt kotzen. Jetzt hab ich den Bearbeiter abermals angemailt … to be continued … wenn die jetzt nochmal 39,90 für die "zweite" Eintragung (alles wurde zusammen eingereicht, allerdings waren die Gutachten selbst anderthalb Wochen zeitversetzt erfolgt) haben wollen, rast ich aus
wenn schon User-Einträge löschen, dann bitte richtig, der letzte Eintrag von A3_Madin ergibt doch gar keinen inhaltlichen Sinn mehr ohne seinen davor erzählten Witz. Das in kursiv Geschriebene hätte dann folgerichtig mitgelöscht werden müssen.
Aber ich bin ja schon ruhig, bzw. sorry, political correct
Hab mal irgendwo gehört, das da in Hessen Dinge eingetragen wurden die so nicht richtig waren. Wie zb. stärkerer Motor mit zu schwachen Bremsen etc. Das ist aufgeflogen und da das Vertrauen in den TÜV im Keller war, muss das jetzt in Marburg alles nachgeprüft werden. Das dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, ist traurig. Ich werde auf jeden Fall bei ner Eintragung ins nächste Bundesland fahren!
Also da gehts wirklich nur um die Eintragung in den Schein oder hab ich das falsch verstanden?
Ich fahr mit meiner Frontschürze jetz auch schon seit 2 Jahren rum ohne dass diese im Schein steht.
Die Grünen haben mich seitdem 3 mal aufgehalten und denen hat bis jetz immer der Wisch vom TÜV gereicht - obwohl da drinnsteht dass ich das bei nächster Gelegenheit eintragen soll.
Also wenns wirklich nur ums Eintragen in den Schein geht - versuchs doch einfach mal so - nur mit dem TÜV-Wisch!
wenn da "nächste Gelgenheit" steht, isses auch ok, das nicht gleich zu machen. Leistungssteigerungen + Fahrwerk sind aber mit einem "unverzüglich" gekennzeichnet. Dann bleibt einem nix anderes übrig. Hab jetzt übrigens alles da und kann den Kram morgen eintragen lassen. Endlich … freu