[8L] Chip für Arz

Steht wo was??

Scheint wohl am Sonntag zu liegen…also für die, die nicht den Zusammenhand sehen

Für die, die immer noch nicht die Frage verstehen. Wo steht denn, dass man sich der Raupkopie strafbar macht, wenn man den Datenstand eines Tuners xyz kopiert?
Link? Auszug? Verweis? Quelle? NUTZUNGSBESTIMMUNGEN? (für die langsamen heute, das ist das, was man bei jeder Software unten mit "annehmen" akzeptieren muss)

§ 69c UrhG - Einzelnorm

Scheint wohl am Sonntag zu liegen das sich Leute auf ganz dünnem Eis bewegen. :lolli:

Mich würde zu dem Thema mal die Meinung von einem interessieren den es auch betreffen könnte @RealMike

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Scheint wohl am Sonntag zu liegen…also für die, die nicht den Zusammenhand sehen

Für die, die immer noch nicht die Frage verstehen. Wo steht denn, dass man sich der Raupkopie strafbar macht, wenn man den Datenstand eines Tuners xyz kopiert?
Link? Auszug? Verweis? Quelle? NUTZUNGSBESTIMMUNGEN? (für die langsamen heute, das ist das, was man bei jeder Software unten mit "annehmen" akzeptieren muss)

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ich habe extra für euch zur Sicherheit mal meine Rechtsabteilung kontaktiert. Und der bestätigt das gleiche. Das wird - so wie hier beabsichtigt - nicht greifen :wink:
Hier spricht man nämlich nicht von einem Programm (das "klaut" man ja nicht"). Dann würde sich nämlich nach Absatz 2 fast jeder Tuner schon strafbar machen !

Also nicht gleich immer die Rechtskeule schwingen :wink:

EDIT:
Abr wie heißt es so schön…ich lasse das Zitat mal weg…
Bevor es hier ausartet und/oder zu stark vom Thema abschweift –>Thema de-aboniert. Da ich selbst kein Input zur ursprünglichen Frage geben kann/will werde ich mich hier ausklinken

Deine Rechtsabteilung hat eben keine Ahnung, weil die eben nur an einer Uni gesessen und nur Klausuren und Hausarbeiten nach Schema F geschrieben haben.

Juristen sind keine Praktiker (und werden es auch nicht, niemals!).

Man kauft mit einem Auto eine Software, die auf dem MSTG enthalten ist. Das Betriebssystem gehört dazu. Dieses Betriebssystem kann man auslesen, verändern und wieder einspielen, dann hat man immer noch sein Auto mit einem geänderten Betriebssystem.

Hier fragt aber jemand nach dem geistigen Eigentum von mtm oder Abt.

Natürlich erfinden die das Rad auch nicht neu, sondern haben Datensätze, die sie immer wieder nehmen und verkaufen. (Microsoft verkauft sein Windows auch x-mal.)
Auch diese Firmen haben die Daten sicherlich mal aus einem original Datenstand heraus entwickelt und verbessert.

Aber es ist eben das geistige Eigentum von mtm und/ oder Abt. Und nun wird die Sache auch greifbar, weil diese Tuner hier nachvollziehbar bestohlen werden sollen.

Es ist meiner Meinung nach ein sehr großer Unterschied, ob ich jemanden gezielt schädige, weil ich seinen guten Namen und sein ggf. gutes Produkt kostenfrei und illegal nutzen möchte, um einen eigenen Vorteil zu haben oder ob ich einfach eine 0815 Standartsoftware von einem Standard Golf auf einen anderen Standard Golf aufspiele, weil VW diesen Golf mit wahrscheinlich selber Software ausgeliefert hat.

VW wird sicherlich kein Interesse haben, jemanden an die Eier zu packen, der VW Software ändert, es entsteht hier auch kein Schaden, wenn ich Software auslese, ändere und wieder in das Fahrzeug einspiele aus dem die Software stammt.

VW verkauft in erster Linie Autos. Was der Endverbraucher dann mit dem Produkt macht, ist VW egal. (ggf. verliert der Endverbraucher bei so einem Eingriff sogar den Gewährleistungsanspruch, was dem Fahrzeughersteller sicherlich auch vollkommen Recht ist.)
Abt oder mtm verkaufen aber direkt Software und ich könnte mir schon vorstellen, dass die ein Interesse daran haben, ihr geistiges Eigentum zu schützen.
Dieser Umstand dürfte sogar einem Juristen einleuchten, der gar nicht weiß, was ein Auto ist.

Das artet langsam aus hier.

Die Frage vom TE war, ob er sich von irgendwem die Software kopieren darf/kann.

Ich denke, die Antwort lautet klar: NEIN

Ende

Falls mir doch jemand mit einem mtm oder Abt chip für den Arz aushelfen kann möge sich bitte privat melden danke

Hab mich damit schon mal kurz beschäftigt, aber ganz ehrlich: Die Chance dass das Ganze klappt, geht fast gegen 0 :wink:
Deswegen wars mir dann auch egal.

Man muss schon genau die gleiche Steuergeräte-Version und ggf den gleichen Software-Stand erwischen und dann braucht man noch etwas Grundwissen um das ganze durch zu führen (Geräte mal vorraus gesetzt). Ist ja nicht so, dass es für den ARZ ect nur ein Steuergerät ab Werk gab.

Wer macht einem sowas einfach mal so?
Wenn beim flashen was schief geht und das Steuergerät erstmal lahm gelegt wurde…das Auto nicht mehr startet…dann ist das Geschrei groß…

Grüße
Mike